Des wird jetz leider "n wenig" Text
Also, Anlage wurde im Oktober 2015 gemessen/Abgenommen, diese Anlage hat alle 2 Jahre geprüft zu werden.
Ob dies im Oktober 2017, Januar 2017, oder Dezember 2017 ist, ist als solches "Egal"
Aber
Bei Abnahme der Heizung haben Sie einen neuen Feuerstättenbescheid bekommen, in diesem wurde eine Frist festgelegt, sprich von bis.
Sie hatten damals 2 Wochen Zeit gegen den Bescheid Einspruch einzulegen, was Sie offensichtlich nicht getan haben, entsprechend kann nu nix mehr geändert werden.
Aber
Selbst wenn Sie Einspruch eingelegt hätten, wäre die Sache vor Gericht gegangen, und dort hätte man Ihnen erklärt wieso die Anlage nach 22 Monaten, und nicht erst nach 24 Monaten "wiederholt gemessen" wird.
Dies hat damit zu tun dass der bestehende Schornsteinfeger gewisse Zeiten hat, zu denen er in gewissen Gegenden zugegen ist, zum sinnvollen abarbeiten, dient der Reduktion von Kosten, Schutz der Umwelt, usw.
So, desweiteren entsteht Ihnen kein wirklicher Schaden, weil die Anlage ungefähr immer zur gleichen Zeit gemessen wird, mal n Monat früher, mal n Monat später, Sie dürfen dies nicht mit dem TÜV verwechseln, welcher einen Anhält nach 24 Monaten wieder vorstellig zu werden, sondern mit einer regelmäßig zu erledigenden Arbeit, welche von der Theorie her irgendwann im Jahr stattfinden könnte.
Aber
Auf diese Art und Weise wäre eine Überwachung der Arbeiten nicht mehr Möglich.
Die Vorgehensweise als solches ist korrekt, nicht korrekt ist wie Ihr Schornsteinfeger sich verhält.
Ein guter Grund sich jemanden zu suchen der "Möglicherweise" etwas netter ist, sofern man in der Umgebung wen findet