Autor Thema: Abnahme des neuen Kamin erst nach umfangreichen Anpassungen - Notwendigkeit?  (Gelesen 2329 mal)

Stephanie

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Bereits vor längerer Zeit fand im Eigenheim meiner Eltern eine Um- und Ausbau des Wohn- und Arbeitszimmers statt. Im Zuge der Arbeiten wurde der alte Kamin (noch mit Backsteinen, ohne richtigen Funkenschutz, etc.) durch einen neuen Edelstahlkamin ersetzt; auch der Abzug zum Flachdach wurde ersetzt. Diese Arbeiten mussten vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Alle Arbeiten um den Kamin wurden von einem Fachbetrieb ausgeführt - dies nur so am Rande.
Der Schornsteinfeger lehnte eine Abnahme ab mit der Begründung, dass das Abzugsrohr nicht den nötigen Durchmesser hätte. Es gab viel Kommunikation zwischen meinen Eltern, dem Schornsteinfeger, dem Kaminbauer (wobei sich diese von Seiten des Schornsteinfegers durchaus effizienter hätte gestalten können), dabei viel Unverständnis von Seiten des Kaminbauers für den Schornsteinfegers, etc. Das Ende vom Lied war, dass das Abzugsrohr mit viel Aufwand wieder ausgetauscht werden musste - die Kosten trug m.W. aus Kulanz der Kaminbauer. So weit, so gut.
Seit kurzem haben meine Eltern eine neue Schornsteinfegerin, da der alte Schornsteinfeger jetzt nur noch (ACHTUNG!) im Kamingeschäft seiner Frau arbeitet... Sie meinte nach Begutachtung des Kamin, dass das Abzugsrohr mit dem größeren Durchmesser gar nicht nötig gewesen wäre.
Derartige Geschichten hätte sie schon mehrfach gehört, seit sie in dem Bezirk neu angefangen hat - immer in Verbindung mit Fällen, in denen die Kunden keinen Kamin von der Frau des Schornsteinfegers gekauft hätten.
Ich weiß, dass wahrscheinlich zuviel Zeit ins Land gezogen ist, aber kann man hier noch irgendetwas unternehmen? Mir wird bei so viel Mauschelei ganz schlecht.
Dazu kommt, dass an der Stelle am Dach um das Abzugsrohr nun ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten ist, der höchstwahrscheinlich davon herrührt, das der Schornsteinfeger sowie die Leute vom Kaminbauer verstärkt auf der Dachpappe um das Abzugsrohr "herumgetrampelt" sind - irgendwie ja auch eine Folge der vermutlichen Fehleinschätzung des Schornsteinfegers.

Für eine kurze Rückmeldung zu diesem Fall wäre ich wirklich dankbar.

Viele Grüße,
Stephanie
 

TWMueller

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    • SchornsteinFegerRechts-Reform
Genau hier liegt ja EIN Hase begraben. Die neu geschaffene Funktion eines "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers" (bBSF) ist zwar als Quasi-BEHÖRDE angelegt, allerdings fehlt jegliche DISTANZ zu gewerblichen Interessen. Diese Problematik wird nach dem Wegfall des altenSchFG und vollem Inkrafttreten des neuen SchfHwG sicher noch an vielen Stellen problematisch.

Ungeachtet, dass man zwar manches wissen kann, dieses jedoch nach den juristischen Beweisregeln nur schwer zu BEWEISEN ist, sollte man diesen zurückliegenden Fall zwecks Schonung der eigenen Nerven am besten gedanklich abhaken. Dies zumal der ehemalige SF ja gar nicht mehr zuständig ist.

Man sollte jedoch zukünftig mit wachem Blick auf das achten, was da so unter dem Deckmantel einer Bezirks-Verwaltung passiert. Nutzt der bBSF seine HOHEITLICHE Rolle zur Förderung SEINES GEWERBEBETRIEBS? Verschafft er sich gegenüber Mitbewerbern einen WETTBEWERBSRECHTLICHEN Vorteil? Wird unzulässig EINFLUSS auf den Bürger / die "Kunden" genommen?

Neben einer DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE wird ab 2013 auch jeder WETTBEWERBS- oder VERBRAUCHER-ZENTRALE ein wichtiger Adressat für Beschwerden sein. Insbesondere bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (unzulässige Werbung) oder Mißachtung von Verbraucherschutz-Bestimmungen (fehlende Widerrufsbelehrung) kann dann eine kostenpflichtige ABMAHNUNG folgen. Die bBSF werden somit nach der NEUEN RECHTSLAGE bei weitem nicht mehr so ungestört und selbstherrlich als FÜRST IM BEZIRK auftreten.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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