Autor Thema: Altbau, neue Gasheizung, Abnahme durch Schorni  (Gelesen 1586 mal)

Tiesbert

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Hallo zusammen,

ich möchte meine alte Gasheizung durch eine neue ersetzen lassen. Die Infrastruktur inkl. Gaszähler bleibt gleich.

Muss ich vor der Nutzung von dem Bezirks-Schorni eine Abnahme machen lassen? Oder kann ich einfach heizen und bei der nächsten Turnus-Kontrolle nimmt er sie dann ab?

Bin ich als Eigentümer verpflichtet dem Schorni die neue Heizung zu melden? Oder der Heizungsbauer? In welchen Gesetz ist das wohl geregelt?

Vielen Dank für ein paar Antworten.

Beste Grüße Tiesbert

Chantalle

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Re: Altbau, neue Gasheizung, Abnahme durch Schorni
« Antwort #1 am: 25.07.17, 18:35 »
Ja
Nein
Ja, sowohl als auch
Schornsteinfegerhandwerksgesetz unter "Eigentümerpflichten"