Autor Thema: Abgaseprüfung eines Durchlauferhitzers, der nur für das Warmwasser zuständig ist  (Gelesen 3771 mal)

daidokoro

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Liebe Mitglieder dieses Forums.
Ich habe zwei Fragen zu den Themen bevollmöchtiger Bezirksschornsteinfeger  und  Abgaseprüfung eines Durchlauferhitzers.
Ich muss an dieser Stelle zunächst klarstellen, dass der Durchlauferhitzer in meiner Wohnung lediglich für das Warmwasser zuständig ist. Die Heizung bei mir läuft immer noch mit Kohle.
Bisher hat die Prüfung stets einmal pro Jahr stattgefunden. Seit letztem Jahr bin ich aus beruflichen Gründen ständig im Ausland. Daher sollten sich die Werte nicht verändert haben, da ich insgesamt nur circa 2 Wochen zu Hause war.
Ich habe die E-Mail Adresse des „zuständigen Schornsteinfegers“. Eigentlich weiß ich nicht genau, ob er wirklich der bevollmächtige Bezirksschornsteipfeger ist, denn wenn ich nach meiner Straße auf folgender Internetseite suche, finde ich nicht den Schornsteinfeger, der bisher bei mir war sondern andere:
http://www.schornsteinfeger-berlin.de/index.php/schornsteinfegersuche2
So meine erste Frage ist: wie kann ich herausfinden, wer wirklich der zuständige Schornsteinfeger ist?
Wie gesagt, ich habe die E-Mail Adresse des bisherigen Schornsteinfegers und ich habe ihn darum gebeten, im Dezember einen Termin für die nächste Abgaseprüfung - die normalerweise im Januar stattfinden sollte - zu vereinbaren, da ich sonst wieder lange im Ausland sein werde.
Er hat auf meine E-Mail nicht reagiert.
Also meine zweite Frage ist: Mit welchem zeitlichen Abstand muss gemäß Gesetz die Abgaseprüfung eines Durchlauferhitzers, der nur für das Warmwasser zuständing ist, stattfinden?
Ok, eine dritte Frage fällt mir nun an der Stelle spontan ein: muss die Überprüfung auch dann stattfinden, wenn man beweisen kann, dass man den Durchlauferhitzer für eine gewisse Zeit nicht benutzt hat, weil man wie in meinem Fall im Ausland ist?
Ich danke euch für eure Beratung herzlich im Voraus.
Viele Grüße

Chantalle

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Also zuerst, da Sie es ja so betonen, kennen Sie einen Durchlauferhitzer der etwas anderes macht als warmes Wasser? Also so etwas für die zentrale Beheizung zu benutzen würde schon gehen, wäre nur bei weitem nicht wirtschaftlich...

Desweiteren, die Werte einer Heizung können sich verändern, ohne dass diese auch nur eine Sekunde gelaufen ist, ein Auto dass "Nur steht" kann ebenso kaputt gehen wie ein Auto dass im Jahr 100.000 km fährt, deswegen ist der TÜV in einem zeitlichen Abstand durchzuführen, und nicht Kilometer abhängig...

Und Sie sprechen von "Wohnung", sind Sie Eigentümer, oder Mieter?

Und die einzige Möglichkeit wenn Sie der Prüfung entgehen wollen
- Durchlauferhitzer demontieren
- Gaszähler stilllegen lassen

Ansonsten wird die Messung eben Notfalls ohne Ihre Anwesenheit mit Unterstützung der Polizei durchgesetzt...

Und ob es der Bevollmächtigte ist oder nicht, können Sie ja bei der Stadt nachfragen, diese schickt Ihnen bei der "Zwangsmaßnahme" am Ende ja auch die Rechnung, und beauftragt ebenfalls die Polizisten/Feuerwehr und möglicherweise Schlüsseldienst zur Unterstützung

daidokoro

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Also zuerst, da Sie es ja so betonen, kennen Sie einen Durchlauferhitzer der etwas anderes macht als warmes Wasser? Also so etwas für die zentrale Beheizung zu benutzen würde schon gehen, wäre nur bei weitem nicht wirtschaftlich...

Danke für die Antwort, aber der Ton ist ziemlich aggressiv, arrogant und unpassend.
Ja, ok, ich bin kein Experte von Durchlauferhitzer oder Thermen aber es geht nicht darum. Ich wollte damit nur klären, dass das Gerät nur für das Warmwasser und nicht für die Heizung zuständig ist. Ich weiß nun nicht ob die zeitliche Abstände der Prüfung anders sind. Deswegen habe ich gefragt.


Ansonsten wird die Messung eben Notfalls ohne Ihre Anwesenheit mit Unterstützung der Polizei durchgesetzt...

Und ob es der Bevollmächtigte ist oder nicht, können Sie ja bei der Stadt nachfragen, diese schickt Ihnen bei der "Zwangsmaßnahme" am Ende ja auch die Rechnung, und beauftragt ebenfalls die Polizisten/Feuerwehr und möglicherweise Schlüsseldienst zur Unterstützung


Ibidem. Ein aggressiver und unpassender Ton.
Einfach sachlich bleiben und nicht die Kontrolle verlieren!

Deine Antwort hilft mir nicht weiter, denn meine Fragen bleibe noch unbeantwortet.
Es gibt bestimmt andere hier, die einen vernünftigen Umgang haben.
Danke sehr


Chantalle

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Arrogant vielleicht, aggressiv? Wohl kaum. Zur Allgemeinen Belustigung darf man sich ruhig ein paar Lacher gefallen lassen, wenn se berechtigt sind.

Sie wollen nicht dass der Durchlauferhitzer gemessen wird? Dann können Sie
- den Gaszähler abmelden
- den Durchlauferhitzer ausbauen

Was anderes ist nicht machbar, und es ist unerheblich ob der 2x im Jahr für ne halbe Stunde duschen läuft, oder ob da jeden Tag ne Fussballmanschaft mit belustigt wird.

Ob es der richtige Schornsteinfeger ist? Fragen Sie ihn doch einfach.

Aber wie anfangs gefragt, und von Ihnen ignoriert:

Wer sind Sie überhaupt? Mieter? Eigentümer?
Wer kehrt den 3x im Jahr ihren Kohleofen? An wen zahlen Sie den immer die Rechnung? Besitzen Sie einen Feuerstättenbescheid? Steht da kein Name drauf?

MeisterFeger

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Hallo,

auf ein unbenutzter Durchlaufwasserrheizer verändert seine Abgaszusammensetzung! In 90% der Fälle sogar sehr zum schlechten. Warum?
In der Stillstandszeit setzt sich Staub auf dem Brenner ab, der in einigen Fällen sogar verkleben kann. Wenn nun warmes Wasser abgezapft wird und die Abgase nicht einwandfrei abziehen, werden Sie sehr hohe Kohlenmonoxidwerte messen. LEBENSGEFAHR, trotz keiner Benutzung!

FRAGE 1: Den zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie bei der Stadt der bei der zuständigen SchornsteinfegerInnung erfragen.

FRAGE 2: Der Abstand, indem der Durchlaufwasserrheizer überprüft werden muss, ist im Feuerstättenbescheid festgesetzt.  Dieser Bescheid kommt seit 2013 alle 3 oder 4 Jahre auf Sie zu und wird vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger verfasst.
In der Regel ist die Frist eine 3 Montage Zeitspanne, in der der Durchlaufwasserheizer überprüft werden MUSS. (Sonst Zwangsmessung/Ersatzvornahme mit Polizei etc.)

FRAGE 3: Die Messung muss stattfinden, weil die Feuerstätte angeschlossen ist und betriebsbereit ist. Die Betriebsbereitschaft hebt man damit auf, dass der Gaszähler ausgebaut wird.

Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 29.11.17, 16:30 von MeisterFeger »

daidokoro

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Hallo,

auf ein unbenutzter Durchlaufwasserrheizer verändert seine Abgaszusammensetzung! In 90% der Fälle sogar sehr zum schlechten. Warum?
In der Stillstandszeit setzt sich Staub auf dem Brenner ab, der in einigen Fällen sogar verkleben kann. Wenn nun warmes Wasser abgezapft wird und die Abgase nicht einwandfrei abziehen, werden Sie sehr hohe Kohlenmonoxidwerte messen. LEBENSGEFAHR, trotz keiner Benutzung!

FRAGE 1: Den zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie bei der Stadt der bei der zuständigen SchornsteinfegerInnung erfragen.

FRAGE 2: Der Abstand, indem der Durchlaufwasserrheizer überprüft werden muss, ist im Feuerstättenbescheid festgesetzt.  Dieser Bescheid kommt seit 2013 alle 3 oder 4 Jahre auf Sie zu und wird vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger verfasst.
In der Regel ist die Frist eine 3 Montage Zeitspanne, in der der Durchlaufwasserheizer überprüft werden MUSS. (Sonst Zwangsmessung/Ersatzvornahme mit Polizei etc.)

FRAGE 3: Die Messung muss stattfinden, weil die Feuerstätte angeschlossen ist und betriebsbereit ist. Die Betriebsbereitschaft hebt man damit auf, dass der Gaszähler ausgebaut wird.

Liebe Grüße


Hallo Meisterfeger und danke für die Antwort.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die Überprüfung, laut Ihrer Meinung, sogar alle 3 Monate stattfinden?
Was ist, wenn man sich vom Gas abmeldet? Man hat kein Gas mehr, dann kann man nicht einmal die Überprüfung durchführen, oder?
Jedenfalls muss es doch eine gewisse Flexibilität mit der Vereinbarung eines Termins geben. Es klingt ihr alles so dramatisch: Polizei, etc. etc.
Kann man nicht einfach bei der Innung anrufen und einen Termin vereinbaren?
Grüße

Chantalle

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Und nun beschwer sich nochmal einer dass man sich über jemanden lustig macht...

Nein! Der ZEITRAHMEN beträgt 3 Monate, NICHT der Abstand der Regelmäßigen Überprüfung!

Und NEIN Sie können nicht einfach bei der Innung einen Termin erfragen, Sie rufen doch auch nicht in Wolfsburg an, um nen Termin für Ihr Auto zu vereinbaren, oder?

Rufen Sie Ihren, oder irgend einen anderen Schornsteinfeger an, und vereinbaren dass dieser die Arbeiten durchführt.

Und zum DRITTEN mal, Sind Sie überhaupt Eigentümer?!

Meik234

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Meisterfeger meint folgendes.

Der DLWH wird alle 12 Monate überprüft, jedoch kann nicht jeder Feger exakt 12 Monate darauf wieder kommen. Deshalb ist ein Zeitraum von 3 Monaten gewählt.
Heißt, der Feger kann nach 11,12 oder nach 13 Monaten wiederkommen.

Wird die Gasuhr abgebaut, fällt nur noch eine Abgaswegüberprüfung an. OHNE CO-Messung.
Wird das Gerät auch noch demontiert, fällt alles weg.

Termin bei einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl durchführen lassen.

daidokoro

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