Autor Thema: Rechnungsbetrug (Schornsteinfeger war nicht im Heizungskeller)  (Gelesen 14439 mal)

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Antwort an Herrn Müller

Ich fühle mich trotzdem angeschwärzt! Weil der Bezirkskasper ja sehr wohl wusste, dass ich die Überprüfungsfrist gar nicht kennen konnte, weil er mir den F-Bescheid nicht zugestellt hatte. Wahrscheinlich endete die Frist Ende September 2014, weil ich am 17.10.2014 bereits die Anhörung vom LRA bekam. Diese Frist hat er dann wohl willkürlich angesetzt. Sind die Fristen laut KÜO nicht kalenderjährlich?
 
Außerdem bin jetzt etwas irritiert, ab wann galt denn nun das neue SchHG, ich dachte ab Nov. 2008. Der Bezirkskasper hat mir in der gefälschten Rechnung 2012 eine Feuerstättenschau und F-Bescheid angerechnet, nicht eine Feuerstättenbegehung. Ab wann hatten nach dem SchHG die Feuerstättenschau und der F-Bescheid durchgeführt sollen??? Es gibt hier Angaben von Forumsteilnehmern, die haben schon 2010 einen F-Bescheid bekommen. Außerdem sollte doch in der Zeit, als es noch Bezirksschornsteinfeger gab, die Feuerstättenschau im Zusammenhang mit den anstehenden Überprüfungen stattfinden. Das wäre bei mir im Jahr 2010 gewesen. Sehe ich das falsch?

Gruß
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Antwort an HR

Danke für deine nochmalige Erklärung. Damit hast du meine Auffassung bestätigt.

Danach hätte der Bezirskasper im Jahr 2012 nur die Feuerstättenschau bei mir anmelden und durchführen können. Nicht aber die in der gefälschten Rechnung aufgeführten Überprüfungen der Abgasanlage und -wege. Die waren ja noch nicht fällig.
Im September 2014 sollten dann wohl auch nur die Überprüfungen der Abgasanlage- und wege durchgeführt werden. Die waren aber im Jahr 2014
wieder nicht fällig, sondern erst wieder 2016. Dann hat er in dem, mir nicht zugestellten F-Bescheid, einen 2jährigen Turnus bestimmt und mich unberechtigt beim LRA angeschwärzt. Ich werde morgen eine Kopie anfordern. Wenn sich das alles bestätigt, kann mir das LRA ja wohl nicht mit einem Bußgeld kommen. Ich werde dann einen RA beauftragen und rechtlich dagegen vorgehen. Dann ist alles falsch und gefälscht.
Da wird sich der Bezirkskasper wohl nicht so einfach herauswinden können.

Gruß
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PS: Ich gehöre zu den weiblichen Schornsteinfegergegnern !!!

HPB

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Also, Angry, wenn ich das richtig verstanden habe, gab es zwischendrin einen Wechsel der Heizanlage, wovon der Jungkehrer nichts wusste, weil selbige wohl im Kehrbuch des Vormeisters nicht eingetragen war und er die Feuerschau nur virtuell durchführte. Daher auch der 2- statt 3-Jahres-Rhythmus.

Jetzt bleibt abzuwarten, was er im FSB (nachträglich) testiert, denn er steht, falls er überhaupt so weit denkt, vor der Malaise, seine Unterlagen in die eine oder andere Richtung zu frisieren. Auf jeden Fall geht das nicht auf. Dafür fällt er auf!

Ich haben den vorletzten Kehrer wegen einer anderen nicht direkt kaminkehrerrechtlichen aber höchst persönlichen Straftat bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ihm über die beiden darüberliegenden Aufsichtsbehörden Hausverbot erteilt, was dann auch so erging, denn ich brauche kriminelle Subjekte nicht in mein Haus lassen.

Das hatte zwar im Endeffekt keine große Wirkung, denn er musste seinen Bezirk nach Ende der Probezeit verlassen, aber es hat zu diesem Ergebnis beigetragen.

Ich kann daher auch nicht bestätigen, dass LRA & Co. Einen Kehrer decken. Selbstverständlich reagieren die auf globale und großgesetzliche Diskussionen nicht im Sinne des Beschwerdeführers, da sind sie auch die falsche Adresse, aber wenn sie in der Sache falsch entscheiden, ist das nicht gut und der politisch gewählte Landrat mag es gar nicht, wenn seine Behörde am Pranger steht.

Für mich sind bei all diesen Vorgängen die Innungen, die z.T. auch die Meisterschulen betreiben, mit Schuld. Predigen sie doch Macht und Autorität und das einfach gestrickte Hauptschulklientel kommt damit eben oft genug nicht klar.
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Habe mir `mal das Überprüfungsformular von 2010 herausgeholt, da ist meine Heizungsanlage korrekt angegeben! Also hat der "alte Bezirksmeister das Kehrbuch  korrekt geführt. Da der "Alte" 2011 verstorben ist, war dann der "Neue" Bezirksmeister.
2012 dann die gefälschte Rechnung (die ich nicht bezahlt habe) und kein Feuerstättenbescheid
2014 im Oktober seine Meldung ans LRA und die Anhörung.

Wer bekommt denn hier seine Aufgaben und Pflichten nicht geregelt. Oder doch Systhem. Er macht was er will. Basta!!!

Gruß
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HPB

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2012 dann die gefälschte Rechnung (die ich nicht bezahlt habe) und kein Feuerstättenbescheid
Daher ist es doch interessant, was im (nachträglich) vorgelegten Bescheid steht. Vermutlich eben nicht die neue Heizung, sonst . . . .
2014 im Oktober seine Meldung ans LRA und die Anhörung.
. . . hätte er ja nicht 2 Jahre später eine Meldung ans LRA gemacht, sondern erst 2015 oder 2016. Da hat er sich ein mächtiges Eigentor geschossen, zusätzlich kann ein unbeteiligter Dritter (Ihr Mieter) bestätigen, dass er gar nicht im Hause war. Und das LRA muß ja auch genau formulieren, was letzendlich beanstandet wird.

Da genügen wenige vergleichbare Fälle und der Kehrerling ist vorzeitig weg vom Fenster - also nicht erst nach Ablauf der 7-Jahres-Frist. Bei uns wurden seit ca. 1996 alle Kehrer in Folge vorzeitig ausgemustert. Das hat auch im LRA Spuren hinterlassen, denn selbst gutmütigste Menschen haben dafür wenig Verständnis und die Nagativspirale dreht sich weiter.

Mein jetzt gewählter "freier" Kehrer ist der Bezirkskehrer (seit 20 jahren) vom Nachbarrevier, der hat sich anfangs auch geziert, von Wettbewerb weit und breit keine Spur!
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TWMueller

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Der Zeitraum zwischen 2008 (Verabschiedung des NEUEN Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes) und 2013 (VOLLES In-Kraft-Treten SchfHwG und AUSSER-KRAFT-TRETEN des ALTEN Schornsteinfeger-Gesetzes) strotzt nur so vor rechtlichen Widersprüchlichkeiten, da teilweise ZWEI Gesetze nebeneinander anzuwenden waren. Das OVG Lüneburg hatte sogar in einem Urteil ausgeführt, dass ein Paragraf, der noch gar nicht IN KRAFT war, dennoch rechtlich bereits zu berücksichtigen sei. Das "Recht" muss halt schon gewaltig gebogen und interpretiert werden, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen.

Praktisch kann ich nur den Ratschlag geben, möglichst den Zeitraum VOR 2013 als überwundene Geschichte ABZUHAKEN. Man sollte seine ENERGIE lieber für die GEGENWART und ZUKUNFT verwenden.

Dreh- und Angelpunkt (nicht nur im geschilderten Fall) ist der
FEUERSTÄTTENBESCHEID

Also unbedingt eine KOPIE anfordern, wenn dieser NICHT VORLIEGT.
Erst aus dem Bescheid wird dann ersichtlich, welche Arbeiten nach KÜO bzw. 1.BImSchV überhaupt vorgeschrieben wurden.

Wenn der Bescheid vorliegt, können Sie mich gern anrufen, damit wir dessen Inhalt gemeinsam durchgehen. Alternativ können Sie den Bescheid auch einscannen und mir mailen. Ich gebe dann gern meinen Senf dazu.

Wenn UNKLAR ist, ob die KORREKTE Heizungsanlage im Kehrbuch eingetragen und welches Datum für die LETZTE FEUERSTÄTTENSCHAU registriert ist, besteht aber auch die Möglicheit, am SITZ DER BEHÖRDE (Büro des Bezirksschornsteinfegers) AKTENEINSICHT zu verlangen.

Da die Gebäudeeigentümer ja auch eine MELDEPFLICHT nach § 1 (2) SchfHwG bei NEUEN oder GEÄNDERTEN Feuerungsanlagen haben, sollte man davon ausgehen, dass die BEHÖRDE mit der Amtsbezeichnung "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" auch SPRECHZEITEN hat, zu denen die Bürger ihren Pflichten nachkommen können. Fagen Sie Ihren bBSF bzw. die Aufsichtsbehörde doch mal, WANN die BÜROZEITEN sind und WO Sie die entsprechenden INFORMATIONEN finden können.

Wer BEHÖRDE spielen will, muss sich auch wie eine BEHÖRDE verhalten.
Und z.B. RECHTSMITTEL können auch MÜNDLICH (zu Protokoll der Geschäftsstelle) bei der ERLASSENDEN BEHÖRDE (bBSF) eingelegt werden. Daher muss diese folglich auch für MELDUNGEN und ANTRÄGE eine SPRECHZEIT haben, die vom Bürger in ANGEMESSER WEISE in Erfahrung gebracht werden kann.

Und aus den EIGENEN Kehrbuchdaten läßt sich dann ja wohl ersehen, ob die TECHNISCHEN INFORMATIONEN stimmen und welche DATUMSANGABEN (z.B. für die ergangenen Feuerstättenschauen) gespeichert sind.

P.S.
Sollte der Bezirksschornsteinfeger nicht IM BEZIRK wohnen, würde für ihn ggf. sogar eine Pflicht bestehen, SPRECHSTUNDEN an einem Ort INNERHALB der Verwaltungsstruktur (des KEHRBEZIRKS) anzubieten. Kann oder will er dies nicht gewährleisten, müsste er ggf. AUF SEINE KOSTEN Kopien der Unterlagen erstellen und übermitteln.
« Letzte Änderung: 03.11.14, 00:55 von TWMueller »
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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Sollte der Bezirksschornsteinfeger nicht IM BEZIRK wohnen, würde für ihn ggf. sogar eine Pflicht bestehen, SPRECHSTUNDEN an einem Ort INNERHALB der Verwaltungsstruktur (des KEHRBEZIRKS) anzubieten. Kann oder will er dies nicht gewährleisten, müsste er ggf. AUF SEINE KOSTEN Kopien der Unterlagen erstellen und übermitteln.

Das sehe ich auch so. Unser - seit 1 1/2 Jahren Bezirkskehrer - hat seinen Ausgangspunkt 100 km entfernt, denn die Residenzpflicht ist seit Einführung der Auf-Zeit-Bestellung weggefallen. Da muss er dann in den Räumen der Aufsichtsbehörde (LRA) Rede und Antwort stehen.
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Habe heute morgen telefonisch eine Kopie vom F-Bescheid beim LRA angefordert. Diesen habe ich ca. 1 Std. später per Fax erhalten.

Alles genau so, wie ich bereits vermutet hatte !!!

angebliche Feuerstättenschau am 10.09.12
angebliche Überprüfung der Abgasleitung und -wege am 10.09.12
Überprüfungsturnus 1. bis 30.9 alle zwei Jahre
Feuerstättenbescheid ohne Unterschrift

Ergebnis meiner Überprüfung von diesem F-Bescheid:  alles falsch - der gesamte Bescheid eine Fälschung.

Faxkopie habe ich an Herrn Müller gemailt - damit hier keiner denkt, dass ich unberechtigte Vorwürfe erhebe oder alles nur Betrugsgeschei ist.

Gruß
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Datko

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Ergebnis meiner Überprüfung von diesem F-Bescheid:  alles falsch - der gesamte Bescheid eine Fälschung.

Faxkopie habe ich an Herrn Müller gemailt - damit hier keiner denkt, dass ich unberechtigte Vorwürfe erhebe oder alles nur Betrugsgeschei ist.

[...]

Sie können Dokumente gerne auch hier im Forum unter dem Textfeld veröffentlichen.
Siehe "Anhänge und andere Optionen", erscheint beim Schreiben eines Textes.
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de

TWMueller

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{Angry} hat mir die Fax-Kopie des Bescheids ohne Schwärzungen übermittelt. Nur so war u.a. zu erkennen, das bereits die ADRESSIERUNG völlig unzureichend ist. Es waren zwei Namen OHNE VORNAMEN angeführt. Es ist folglich überhaupt nicht ersichtlich, wer überhaupt der EMPFÄNGER (der Betroffene) des Verwaltungsakts sein soll.

Auch die ABSENDER-Angabe ist absolut FEHLERHAFT. Die verwendete Berufsbezeichnung / Firmierung gab und gibt es in der ausgeführten Form gar nicht. Für den Bürger war somit gar nicht erkennbar, ob er es mit einem ZIVILRECHTLICHEN Handwerker oder einer HOHEITLICHEN Behörde zu tun hat. Ist jedoch die AUSSTELLENDE BEHÖRDE eines Verwaltungsakts nicht erkennbar, ist dieser bereits nach § 44 (2) Nr. 1 VwVfG NICHTIG (von Anfang an rechtsunwirksam).

Eine bei ABSENDER und EMPFÄNGER geschwärzte Version im Netz hätte diese Problemstellen jedoch nicht erkennen lassen.
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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Antwort an Herrn Müller

Danke für Ihre e-mail und der ausführlichen, sachlichen Feststellung. Manchmal ist es doch besser, wenn sich ein neutraler Zweiter alles noch einmal anschaut.

Die Feuerstättenschau und der Bescheid wurden mir zusammen mit den anderen Überprüfungen in Rechnung gestellt. (Siehe erster Beitrag 2012)

Melde mich wieder, wenn ich vom LRA etwas höre.

Gruß
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Heute Post vom Landratsamt
Bußgeldverfahren wurde sofort eingestellt.
LRA wartet immer noch auf die Stellungnahme und dem Kehrbuchauszug vom Bezirksfeger.

Schaun wir `mal wie es weiter geht.

Gruß
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Ich kann das Mosaik -  gegen das Schornsteinfegermauschelgesetz - um ein kleines Steinchen ergänzen
Ich habe heute vom LRA eine Mitteilung erhalten.
Die Ermittlungen gegen das schwarze Schaf, dass mich so geärgert hat, sind abgeschlossen. Festgestellt wurde, dass im Jahr 2012 weder die Feuerstättenschau noch die anderen Überprüfungen erfolgt sind.
Somit steht fest, dass der Feuerstättenbescheid und die ausgestellte Rechnung nicht den Tatsachen entsprachen und falsch waren.
Die Fachaufsicht Schornsteinfegerwesen hat gegen den bev. Schornsteinfeger ein Dienstaufsichtsverfahren, sowie ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Weiteres könnte mir aber nicht mitgeteilt werden, da die Einzelheiten unter das Dienstgeheimnis fallen.


Hallo Herr Müller, wir sind die Summe vieler Ich´s