So abwegig, wie dies auf den ersten Blick erscheint, ist die Überprüfung von Auspuffanlagen durch die Schornsteinfeger gar nicht.
Nur mal zum genüsslichen Nachlesen § 1 (1) SchfHwG
Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614), vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates zum Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes durch Rechtsverordnung zu bestimmen,
1. welche Abgasanlagen, Feuerstätten, Rauchableitungen, Lüftungsanlagen oder sonstige Einrichtungen (Anlagen) in welchen Zeiträumen gereinigt oder überprüft werden müssen,
2. welche Grenzwerte an Ab- und Verbrennungsgasen zum Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit von diesen Anlagen nicht überschritten werden dürfen,
3. welche Verfahren bei der Reinigung und Überprüfung einzuhalten sind.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, über die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie getroffenen Regelungen hinaus durch Rechtsverordnung weitere Anlagen zu bestimmen, die zu den in Satz 2 aufgeführten Zwecken gereinigt oder überprüft werden müssen, und in welchen Zeiträumen dies zu geschehen hat. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
Wie man selbst nachlesen kann, ist die ERMÄCHTIGUNG derart schwammig formuliert, dass man je nach Lust und Laune eine Menge denkbarer Prüfungen darunter platzieren könnte.
Jeder Automotor ist eine Feuerstätte (es brennt ja in den Zylindern).
Jeder Auspuff ist eine Abgasanlage.
Von "STATIONÄR" oder "GEBÄUDE" ist im GESETZ keine Rede. Dieser Aspekt kommt erst in der Verordnung (KÜO) vor. Nach GESETZ könnte jedoch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auch Auto-Auspuff-Anlagen der Kehrpflicht und somit dem Bezirks-Schornsteinfeger unterstellen. Das GESETZ würde dies zulassen. Bitte noch mal nachlesen.
Und wer hat jetzt noch Zweifel, dass diese "Ermächtigung" NICHT hinreichend genug hinsichtlich des AUSMASSES bestimmt ist, wie dies eigentlich nach Artikel 80 (1) GG geforderrt wird?
Habe nur ich den Eindruck, dass die Politik entweder sehr schlampig gearbeitet hat, oder die Interessen der knapp 8.000 Bezirks-Schornsteinfeger über Grundgesetz und Recht gestellt hat?