Ein Feuerstättenbescheid ist solange gültig, bis Sie einen aktuelleren haben.
Ein neuer Feuerstättenbescheid wird anhand einer erfolgten Feuerstättenschau ausgestellt, wobei auch ein neuer Feuerstättenbescheid fällig wird, sollten sich die Gegebenheiten im Haus ändern, durch z.B. eine andere Heizung, oder eine neue Feuerstätte.
Die ~10€ 2012 waren erstens nach alter Gebührenordnung, oder besser gesagt nach den alten Arbeitswerten, und zweitens wurden früher (meist) die Feuerstättenschau jährlich berechnet, oder anders gesagt.
Die Kosten einer Feuerstättenschau wurden durch 5 geteilt, und jedes Jahr wurde entsprechend 1/5 der Kosten bei den regulären Arbeiten zusätzlich in Rechnung gestellt, die extra aufgeführten 10€ waren also wohl nur der Bescheid an sich, welcher erst seit 2013 ausgehändigt wird.
Und des letzte lässt sich Pauschal schlecht beantworten.
Der eine lässt die Feuerstättenschau "mal Nebenbei" durch nen Angestellten erledigen, im besten Falle dem Meistergesellen, aber auch n Azubi macht sowas, wenn auch nicht immer wissentlich...
Und ob andere Betriebe spezielle Zettel benutzen, kann ich schlecht sagen, wir haben spezielle Zettel, auf denen draufsteht, dass die Feuerstättenschau ansteht.