Autor Thema: Gebühren für Rechnungsstellung?  (Gelesen 4808 mal)

abgezockter?

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Gebühren für Rechnungsstellung?
« am: 22.01.13, 18:55 »
Hallo,

nachdem die Kündigungsfrist für meinen aktuell zuständigen Schornsteinfeger Mitte November verstrichen ist und er diese Zeit auch mit seinen Änderungen abgewartet hat, ist mir dieser Tage ein freundliches Schreiben ins Haus geflattert, in dem mir einerseits eine Gebührenerhöhung (die ich ja sogar nachvollziehen kann) andererseits eine nun notwendige Gebühr für Rechnungen angekündigt wird.
Eine Gebühr dafür, dass ich eine Rechnung bekomme? Mal ganz was neues. Kostengünstig, nur 3 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Nun weiß der gute Mann ja, dass ich auf eine Rechnung fürs Finanzamt angewiesen bin und nutzt dies gleich dermaßen unverschämt aus. Meine Frage dazu, ist dies Rechtens? Wenn das Schule macht, kann man ja wohl damit rechnen, dass künftig alle Handwerker auf die Idee kommen, sich das Erstellen einer Rechung und die Buchführung separat bezahlen zu lassen.
Geht es nur mir so oder haben andere auch solche Erfahrungen machen "dürfen"?

Gruß von einem Abgezockten

Gerd aus Strausberg

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Re: Gebühren für Rechnungsstellung?
« Antwort #1 am: 22.01.13, 19:48 »
Hallo,

nachdem die Kündigungsfrist für meinen aktuell zuständigen Schornsteinfeger Mitte November verstrichen ist und er diese Zeit auch mit seinen Änderungen abgewartet hat, ist mir dieser Tage ein freundliches Schreiben ins Haus geflattert, in dem mir einerseits eine Gebührenerhöhung (die ich ja sogar nachvollziehen kann) andererseits eine nun notwendige Gebühr für Rechnungen angekündigt wird.
Eine Gebühr dafür, dass ich eine Rechnung bekomme? Mal ganz was neues. Kostengünstig, nur 3 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Nun weiß der gute Mann ja, dass ich auf eine Rechnung fürs Finanzamt angewiesen bin und nutzt dies gleich dermaßen unverschämt aus. Meine Frage dazu, ist dies Rechtens? Wenn das Schule macht, kann man ja wohl damit rechnen, dass künftig alle Handwerker auf die Idee kommen, sich das Erstellen einer Rechung und die Buchführung separat bezahlen zu lassen.
Geht es nur mir so oder haben andere auch solche Erfahrungen machen "dürfen"?

Gruß von einem Abgezockten

Siehe dazu auch im Schornsteinfegerforum von K.G.Hardelt (ab 7. Beitrag) von oben:

http://www.schornsteinfegerforum.de/thread.php?threadid=2397

TWMueller

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Re: Gebühren für Rechnungsstellung?
« Antwort #2 am: 23.01.13, 21:37 »
... nachdem die Kündigungsfrist für meinen aktuell zuständigen Schornsteinfeger Mitte November verstrichen ist und er diese Zeit auch mit seinen Änderungen abgewartet hat, ist mir dieser Tage ein freundliches Schreiben ins Haus geflattert, in dem mir einerseits eine Gebührenerhöhung (die ich ja sogar nachvollziehen kann) andererseits eine nun notwendige Gebühr für Rechnungen angekündigt wird.

Eine KÜNDIGUNGSFRIST gibt es nur, wenn jemand zuvor einen VERTRAG geschlossen hat. Wer somit bei seinem "Bezirksschornsteinfeger" nichts unterschrieben hat, muss auch NICHT KÜNDIGEN.

Wenn er also seine PREIS ERHÖHEN will - EINEN ANDEREN SUCHEN !!!

Aber selbst wenn man überrumpelt wurde und in Unkenntnis der neuen Rechtslage etwas unterschrieben hat, ist noch nicht aller Tage Abend. Meist ist in den "Service-Verträgen" überhaupt kein PREIS angegeben oder es wird auf eine Verordnung (KÜO) verwiesen, die jedoch zum 31.12.2012 AUSSER KRAFT getreten ist. Dies allein kann den "Vertrag" bereits anfechtbar machen (Vertoß gegen die guten Sitten / die Preisangabe-Verordnung / AGB-Bestimmungen).

Vermutlich ist im "Vertrag" auch KEINE WIDERRUFSBELEHRUNG enthalten. Hat der SF diesen bei einem unbestellten Besuch vorgelegt, liegt ein HAUSTÜR-GESCHÄFT vor, wurde er per Post zugestellt ein FERNABSATZ-GESCHÄFT. Fehlt die gesetzliche Widerrufsbelehrung, einfach UMGEHEND dem VERTRAG SCHRIFTLICH WIDERSPRECHEN.

Da es sich bei diesen "Service-Verträgen" zweifelsfrei um ZIVILRECHTLICHE Ansprüche handelt, müsste der SF SELBST vor dem AMTSGERICHT auf Vertragserfüllung / Schadenersatz KLAGEN. Und natürlich muss er auch erst mal die Prozesskosten vorlegen. Wie er dann bei einer im Vertrag FEHLENDEN PREISANGABE einen SCHADEN BEWEISEN will, dürfte interessant werden.

Da zudem die meisten "Service-Verträge" von Nicht-Kaufleuten zusammengeschustert wurden, ist das Risiko für den SF sehr hoch, dass dieser wegen Rechtsfehlern vor Gericht keinen Bestand hat. Es dürfte wohl daher kaum einen SF geben, der einen dieser "Service-Verträge" tatsächlich einzuklagen versuchen wird.
« Letzte Änderung: 23.01.13, 21:42 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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