Autor Thema: Gas-Brennwert-Gerät mit Selbstkalibrierung - Schornsteinfeger keine Ahnung  (Gelesen 9920 mal)

Tobi

  • Gast
Da mein Schornsteinfeger für die Eingruppierung der neuen Gasbrennwertheizung mit Selbstkalibrierung von mir bzw. dem Installateur einen Nachweis für diese Eigenschaft forderte, habe ich mich mal ein bisschen darüber eingelesen.

Wie so oft sieht es mal wieder so aus, als hätte der Feger keine Ahnung.

Zunächst:
Grundsätzlich alle Gasbrennwertheizungen sind von Messungen nach 1.BimSchV befreit !
Mit selbstkalibrierender Regelung sieht man den Feger nur noch alle drei Jahre zur Abgaswegeprüfung.

 
Die selbstkalibrierende Regelung kann man vom Typenschild ablesen!
Dort kann man u.a. die Gaskategorie ablesen. Steht dort II 2N3P oder Erdgasgruppe N ist das Gerät selbstkalibrierend.
Geräte dieser Kategorie können an alle verscheidenen in D vorkommenden Erdgasarten angeschlossen werden ohne das eine aufwändige Umrüstung der Hardware wie bisher notwendig ist. Selbst Flüssiggas vertragen diese Geräte, müssen dafür aber manuell umgeschaltet werden. Das geht nur weil die Anlage sich vor jedem Start auf die gelieferte Gasqualität kalibriert und die Verbrennung stetig überwacht und regelt.

Die Frage nach einem Nachweis ist schon deshalb unsinnig, weil alle großen deutschen Hersteller Buderus, Vaillant, Viessmann, Wolff
soweit mir bekannt mindestens bis 60 kW nur noch selbstkalibrierende Gasbrennwertheizungen bauen.

Außerdem gibt es vom ZIV eine Liste aller entsprechenden Heizungen. Die Feger müssten die nur mal lesen und sich tatsächlich mal fortbilden, wie sie es bei jeder Gelegenheit von sich behaupten.

Mein Feger hat eine entsprechende Mitteilung von mir bekommen. Ich bin auf die Antwort gespannt. 
« Letzte Änderung: 16.04.15, 01:15 von Datko »

gerhardl49

  • Gast
Der Eintrag wurde auf Wunsch des Users XXX gelöscht.

« Letzte Änderung: 14.07.17, 13:35 von Datko »

Datko

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Da mein Schornsteinfeger für die Eingruppierung der neuen Gasbrennwertheizung mit Selbstkalibrierung von mir bzw. dem Installateur einen Nachweis für diese Eigenschaft forderte, habe ich mich mal ein bisschen darüber eingelesen.

Falls Sie die Forderung des Bezirksschornsteinfegers schriftlich haben, können Sie das Schreiben einscannen und unter dem Eingabefeld integrieren.

Sobald man das Eingabefeld geöffnet hat, erscheint der Link
Anhänge und andere Optionen.
« Letzte Änderung: 16.04.15, 18:23 von Datko »
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de