Da mein Schornsteinfeger für die Eingruppierung der neuen Gasbrennwertheizung mit Selbstkalibrierung von mir bzw. dem Installateur einen Nachweis für diese Eigenschaft forderte, habe ich mich mal ein bisschen darüber eingelesen.
Wie so oft sieht es mal wieder so aus, als hätte der Feger keine Ahnung.
Zunächst:
Grundsätzlich alle Gasbrennwertheizungen sind von Messungen nach 1.BimSchV befreit !
Mit selbstkalibrierender Regelung sieht man den Feger nur noch alle drei Jahre zur Abgaswegeprüfung.
Die selbstkalibrierende Regelung kann man vom Typenschild ablesen!
Dort kann man u.a. die Gaskategorie ablesen. Steht dort II 2N3P oder Erdgasgruppe N ist das Gerät selbstkalibrierend.
Geräte dieser Kategorie können an alle verscheidenen in D vorkommenden Erdgasarten angeschlossen werden ohne das eine aufwändige Umrüstung der Hardware wie bisher notwendig ist. Selbst Flüssiggas vertragen diese Geräte, müssen dafür aber manuell umgeschaltet werden. Das geht nur weil die Anlage sich vor jedem Start auf die gelieferte Gasqualität kalibriert und die Verbrennung stetig überwacht und regelt.
Die Frage nach einem Nachweis ist schon deshalb unsinnig, weil alle großen deutschen Hersteller Buderus, Vaillant, Viessmann, Wolff
soweit mir bekannt mindestens bis 60 kW nur noch selbstkalibrierende Gasbrennwertheizungen bauen.
Außerdem gibt es vom ZIV eine Liste aller entsprechenden Heizungen. Die Feger müssten die nur mal lesen und sich tatsächlich mal fortbilden, wie sie es bei jeder Gelegenheit von sich behaupten.
Mein Feger hat eine entsprechende Mitteilung von mir bekommen. Ich bin auf die Antwort gespannt.