Autor Thema: FEUERSTÄTTENSCHAU durch Gesellen (strafrechtliche Aspekte)  (Gelesen 9897 mal)

TWMueller

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Mir wurde aktuell gerade wieder einmal telefonisch berichtet, dass eine FEUERSTÄTTENSCHAU nicht durch den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" PERSÖNLICH (§ 14 (1) SchfHwG) , sondern durch dessen GESELLEN durchgeführt wurde.

Vielleicht sollte man in derartigen Fällen nicht nur den Verstoß gegen das "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz" als DIENSTPFLICHT-VERLETZUNG sehen, sondern auch die STRAFRECHTLICHEN Aspekte berücksichtigen.

Nehmen wir also mal an, der GESELLE war ALLEINE im Haus und hat die "FEUERSTÄTTENSCHAU" gemacht. Anschliessend kommt der dicke Briefumschlag mit diversen Unterlagen. Darin befindet sich zunächst die BESCHEINIGUNG über die Feuerstättenschau. Diese ist vom "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" UNTERSCHRIEBEN.

Zitat von: STRAFGESETZBUCH
§ 267 StGB - Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) ...

Eine Feuerstättenschau durch einen UNZUSTÄNDIGEN Gesellen muss man als NICHT ERFOLGT ansehen. Wenn also der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger", obwohl er diese nicht SELBST durchgeführt hat, diese dennoch BESCHEINIGT, dürfte er wohl eine UNECHTE URKUNDE hergestellt haben.

Zitat von: STRAFGESETZBUCH
§ 269 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte
Daten gebraucht
, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§ 271 StGB - Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen
beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Trägt der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" also eine FEUERSTÄTTENSCHAU in sein elektronisch geführtes KEHRBUCH ein, obwohl diese gar nicht von IHM durchgeführt wurde, SPEICHERT er (unzutreffende) BEWEISERHEBLICHE DATEN, die für ein RECHTSVERHÄLTNIS von ERHEBLICHER BEDEUTUNG sind, in einem ÖFFENTICHEN BUCH / REGISTER. Er täuscht somit darüber, dass eine IHM gesetzlich obliegende Pflicht von ihm nicht gesetzeskonform erledigt wurde.

Die Daten werden zudem GEBRAUCHT, um auf dieser Grundlage einen FEUERSTÄTTENBESCHEID (als rechtsverbindlichen Verwaltungsakt) zu erlassen.

Wurde somit gar KEINE RECHTSKONFORME FEUERSTÄTTENSCHAU durchgeführt, wird auch die hierfür erstellte RECHNUNG nicht nur RECHTSWIDRIG, sondern könnte auch einen STRAFTATBESTAND erfüllen.

Zitat von: STRAFGESETZBUCH
§ 352 StGB - Gebührenüberhebung

(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrage schuldet, mit Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist straftbar.

Wenn ein Schornsteinfeger-GESELLE durchs Haus läuft, mag dies aussehen wie eine FEUERSTÄTTENSCHAU, aber es IST KEINE. Wurde jedoch KEINE AMTSHANDLUNG vorgenommen, darf hierfür auch KEINE GEBÜHR berechnet werden.

Man muss in diesem Zusammenhang sehen, dass es die KEHRBEZIRKE und die "bev. BEZIRKSCHORNSTEINFEGER" ja nur gibt, um HOHEITLICHE Aufgaben zu erfüllen. Die FEUERSTÄTTENSCHAU und die KORREKTE Führung des KEHRBUCHS sind hierbei die ZENTRALEN AUFGABEN. Drückt sich dann jedoch der besonders berufene "bev. BEZIRKSCHORNSTEINFEGER" um die Arbeit einer FEUERSTÄTTENSCHAU und täuscht im Folgenden durch eine FALSCHE BESCHEINIGUNG und einen FALSCHEN EINTRAG IM KEHRBUCH darüber hinweg, so sollte man es nicht nur bei einer DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE belassen. Ein derart GRAVIERENDER Verstoß gegen die GESETZLICHEN Pflichten sollte auch zu einer STRAFANZEIGE bei der STAATSANWALTSCHAFT führen.
« Letzte Änderung: 21.10.14, 21:39 von TWMueller »
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

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Monopolgegner

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Genau so schauts aus!

Folgendes Szenario:

Als der bBSF (welcher ja seit 2008 seinen Kehrbezirk inne hat) bei mir seine FSS (4-maliges anreisen des bBSF) abhielt, mokierte er mehrere "Mängel". Indiskutable "Mängel" (fehlende Beleuchtung auf dem Dachboden und dazu angeblich mit teilweise 1,35 mtr. Raumhöhe zu niedrig) = Daseinsberechtigung!

Und genau in diesem Zusammenhang unterstellte ich ihm, im Beisein der anwesenden Behörde, Urkundenfälschung. Weil in den vorliegenden Feuerstättenbescheiden und Abnahmeprotokollen, welche von ihm eigenständig unterschrieben wurden (Dokument), tauchten NIE "Mängel" auf.

Tja,- und dann war plötzlich Ruhe! Man mag der Behörde eine Tendenz, statt Neutralität, in Richtung des bBSF unterstellen. Jedoch und wenn eindeutige Beweise, welche gegen die Aussagen des bBSF sprechen, vorliegen, beginnen auch die letzten grauen Zellen seitens der Behörde ihren Dienst aufzunehmen und abzuwägen.

Daher,- IMMER ALLE Dokumente des bBSF sammeln und Griffbereit halten!
Wegen der eingeführten Zensur des Admins in diesem Forum und dadurch Streichungen von Beiträgen, beteilige ICH mich hier an nichts mehr. Wie Viele andere ebenfalls. Ich und viele andere auch aus diesem Forum bin/ sind im Forum: http://www.carookee.com/forum/sfr-reform

HPB

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Ich weiß auch nicht, wie es Ihnen geht, aber wir haben die Erfahrung, dass es grob dargestellt drei Kehrertypen gibt, die an eine Feuerstättenschau entsprechend differenziert rangehen:

1. Die, die ihr Business schon seit 20 oder 30 Jahren machen. Die sind senior und menschenerfahren genug, dass vom persönlichen Auftritt bis zum Handwerk alles stimmt. Die lassen auch die Kirche im Dorf und brauchen die Aufsichtsbehörde als Hilfsorgan so gut wie nie. Darüber hinaus sind sie im Ort fest vernetzt und i.d.R. Mitglied bei der Feuerwehr, was bei diffusen Aktionen auch zum Eigentor führen würde. Zudem haben die noch zu Ruß-Zeiten gelernt und sehen, dass ihr ursprüngliches Geschäftsmodell sich langsam aber sicher auflöst. Die haben aber keine Existenzängste, denn so lange sie noch arbeiten, reicht das allemal. Was bei denen auf dem Zettel steht dürfte passen. Die Bereitschaft den Kehrer zu wechseln tendiert bei deren Kunden gegen null.

2. Die im mittleren Alter. Die kennen die Ruß-Zeiten nur noch von historischen Bildern und haben noch nie einen Brauerei- oder Fabrikschornstein von innen gesehen. Das ist eigentlich die Prüfergeneration, die hoffnungsvoll auf weitere Aufgaben schielt und gerne noch Rauchmelder, Dunstabzüge oder Bad-Lüftungen und die Energieeffizienz des Hauses oder den Gartengrill testieren wollen. Die sind im Zwiespalt zwischen den Typen 1 und 3, tendieren aber zum 3. Typ, denn auf ihrem Haus lastet noch eine gute Hypothek und gut vernetzt sind sie in ihrem Revier noch lange nicht. Die versuchen jede pillepalle Sache in Forderungen umzusetzen, was naturgemäß häufig nicht gelingt.

3. Die "Neuen". Das sind menschlich eher noch unreife Persönlichkeiten, denen man in der Lehrzeit und Meisterausbildung empirisch erklärt hat, wie man so eine Besenkugel dazu bringt, der Erdanziehung durch einen Kamin zu folgen. Die werden jetzt auf ein Revier losgelassen und wissen, dass sie im Focus der Begutachtung stehen und die rufen nicht nur bei jeder Gelegenheit "mein Aufpasser, ich weiß was", sondern haben rein vertriebstechnisch keinen Schimmer, wie man mit Menschen umgeht. Als Schreinerbetrieb hätten die keine Chance, denn sie haben Monopol gelernt und sind eher auf Randale gepolt. Kunden haben die eh nicht, denn sie fühlen sich als Polizei und Jäger. Insofern ist die bei uns agierende Aufsicht auch wenig amused, denn laufende Wechsel in der Vergangenheit führen dazu, dass Greenhörner in größerer Zahl durch die Reviere ziehen und ziemlich verbrannte Wichtigtuer-Erde zurücklassen. Noch nie gab es so viele berechtigte Beschwerden! Die Hausbesitzer in deren Revier entwickeln eine hohe Wechselbereitschaft, finden aber keinen "Ersatz", was die Verdrussspirale antreibt.

Die Ursache sind aber die Pfründeinhaber in Form der Innungen, die Gestriges predigen und sich Visionen vormachen. So lautet dann z.B. ein Resultat einer hiesigen Landesinnungsveranstaltung:

„Die Rolle des Kaminkehrers im Rahmen der Energiewende“ war Beitrag von Florian Pronold, MdB und parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Der  Staatssekretär erläuterte in seiner Rede anschaulich, welche Ziele sich die neue Bundesregierung gesetzt hat, um die Energiewende in Deutschland voranzubringen und die ambitionierten Ziel auch zu erreichen. Höhepunkt der Rede war das Angebot des Staatssekretärs, die Kaminkehrer als Bündnispartner in die die Strategie der Bundesregierung zum Gelingen der Energiewende zu integrieren. Die Kaminkehrer kennen die Feuerstätten, sie kennen die Gebäude und sie wissen um das Nutzerverhalten der Bürgerinnen und Bürger. All diese Komponenten lassen es zu, dass der Kaminkehrer der richtige Ansprechpartner ist, wenn es darum geht, Energie in den eigenen vier Wänden zu sparen.

OHO! Die Kehrer sehen sich als Begleiter im Atomausstieg und denken an ministerielle Augenhöhe oder dem eines RWE-Vorstands. Mit dieser Verantwortung flutscht die Kugel gleich noch besser durch den Kamin und was man auf den Zettel schreibt, wird als Gesetz betrachtet  - ob die Kehreraufsicht das alles weiß und der Kunde will?

« Letzte Änderung: 22.10.14, 10:11 von HPB »
Wegen dem hier vorherrschenden Meinungsmonopol des Admins bin ich kaum noch aktiv. Anzutreffen auf:
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Re: Das Berufsverständnis der Schornsteinfeger
« Antwort #3 am: 22.10.14, 18:49 »
Die 3-Stufung von {HPB} ist sicher etwas zu grob gegliedert, im Kern jedoch eine sehr treffende Beschreibung.

Mich wundert bei der jüngsten Gruppe jedoch immer wieder, woher dieser Glaube an den Fortbestand des Systems kommt. Gerade bei den Nachwuchsmeistern wäre doch eher eine etwas progressivere Sichtweise zu erwarten. Normalerweise will der Jungmeister doch den "alten Knackern" eher mal zeigen, wie ein "MODERNES" Handwerk funktioniert. Aber irgendwie scheint bei Vielen das Denken als halb-staatlicher "Kontrolleur" schon so verfestigt zu sein, dass UNTERNEHMERISCHE VISIONEN keinen Platz mehr finden. Sind das denn wirklich noch "HANDWERKER" und "UNTERNEHMER" ?

OHO! Die Kehrer sehen sich als Begleiter im Atomausstieg und denken an ministerielle Augenhöhe oder dem eines RWE-Vorstands.

Vielleicht könnten Einige dies sogar sein. Sie müssten sich jedoch von der Berufsbezeichnung als "Schornsteinfeger" (= Spezial-Gebäude-Reiniger) verabschieden und KREATIV ein NEUES, eigenständiges Gewerbe z.B. als "ENERGIE-BERATUNG" aufbauen. Ich habe hierbei bewußt nicht vom "Energieberater" gesprochen, denn mit den 0815-Ratschlägen, die solche "Berater" loslassen, ist kein UMSATZ zu erzielen.

Mit "ENERGIE-BERATUNG" meine ich auch eher jemanden, der ähnlich einem Unternehmensberater Kommunen, Firmen und Siedlungen KONZEPTIONELL BERÄT und PROJEKTE auch UMSETZEN kann. Hierbei muss natürlich das Denken von der individuellen Heizung im Keller hin zu Block-Heizkraftwerken und vernetzten Wärmepumpen und Solaranlagen umgeschaltet werden. Aber solche beruflichen Ziele und neue Schwerpunkte erfordern natürlich zunächst VISIONEN und dann eigenständige KREATIVITÄT. Denn es soll ja ein NUTZEN geschaffen werden, den es z.B. vor einem Projekt noch nicht gegeben hat.
Der "Kontrolleur" müsste zum "Konstrukteur" werden.
« Letzte Änderung: 22.10.14, 18:52 von TWMueller »
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Re: Das Berufsverständnis der Schornsteinfeger
« Antwort #4 am: 23.10.14, 10:26 »

Mich wundert bei der jüngsten Gruppe jedoch immer wieder, woher dieser Glaube an den Fortbestand des Systems kommt. Gerade bei den Nachwuchsmeistern wäre doch eher eine etwas progressivere Sichtweise zu erwarten.

Mich wundert das nicht, denn diese Jungmeister haben zum ersten Mal im Leben so etwas wie Macht und wollen das natürlich ausprobieren. Das kennen wir von der Neu-Politesse oder vom Hausmeister der Schule etc. Und eine Sichtweise über den Tellerrand ist doch eher selten, nicht nur bei Kehrern ;-)
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Winnie

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Ich möchte anmerken das auch noch Hausfriedensbruch dazukommt. Bei einer Feuerstättenschau werden alle Räume die an einen Kamin angrenzen besichtigt, jemand der also kein bBSF ist hat sich dann den Zugang zu den Räumen illegal erschlichen.

Walter Weihner

  • Gast
Es ist natürlich richtig das der bevollmächtigte Schornsteinfeger diese Arbeiten durchführen muss, aber meistens wird nur der neue Feuerstättenbescheid ausgestellt und keine Rechnung. Sprich das der Mitarbeiter dies gemacht hat würde ich nicht so eng sehen weil ich es sonst auch bezahlen muss.

Willi

  • Gast
Hi,
habe mich auch sehr über die Kosten von über 150,--€ für eine halbe Stunde. Habe eine moderen Gasbrennwertheizung (3 Jahre) und einen Heizkamin. Ich finde das Abzocke. Warum hat bisher noch keiner geklagt, wenn das alles rechtlich so klar ist? Ich werde an  die Medien die Abzocke mal weiterleiten. Bild Zeitung, Markt, Report oder Defacto. Haus und Grund ist auch  nicht schlecht.
ICh grüße euch.

Ulla

  • Gast
Grade jetzt habe ich mich auf mein Hausrecht berufen, nachdem mich ein namenloser Mitarbeiter mit unterdrückter Tel zu domestizieren versuchte. Hausverbot ist für den Mitarbeiter und auch dem Meister erteilt, nachdem beide sich nicht entschuldigen, sondern mich weiter zu drangsalieren versuchten. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir schon mal eine Rechtsberatung spendiert.
Der Kontakt zum Obermeister der Innung meines Bundeslandes ist scheinbar hergestellt.

Noch denke ich in Deutschland zu leben und nicht in Venezuela, Mali oder der Türkei.
Wir werden sehen

« Letzte Änderung: 27.07.17, 16:20 von Datko »

Chantalle

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Na dann bitte mal mitteilen wie des ausgegangen ist ;)