Wenn ne Anlage nicht länger als 3 Monate in Betrieb sein wird, braucht diese nicht gemessen werden. War zumindest früher so, weiß momentan nur nicht wo dies genau nachzulesen ist...
Ansonsten, Sie haben anhand des Feuerstättenbescheides die Freiheit Termine festzulegen, hätten entsprechend selbst festlegen können wann (innerhalb des im Feuerstättenschau vorgegebenen Zeitraumes) die Messung durchgeführt wird. Oder es halt eben soweit nach hinten verschieben, wie es eben gedauert hat, die Anlage auszutauschen...
Vom Prinzip, steht erstmal Aussage gegen Aussage, und Sie wurden scheinbar "Übervorteilt". Jedoch sollte Ihnen die Möglichkeit des Feuerstättenbescheides, und dessen Verantwortung bewusst sein.
Sie haben vorerst kein Recht die Rechnung einfach zu kürzen, insbesondere die letzte nicht, weil dies eine hoheitliche ist, die Gebühren dafür sind vorgegeben, und werden zuletzt bei Zahlungsverweigerung, vom Ordnungsamt eingetrieben...
Sie können nochmal versuchen es auf normalem Wege zu klären, ansonsten bleibt Ihnen nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen, und sich in Zukunft jemand anderen für die Arbeiten zu besorgen.