Autor Thema: Doppel Rechnung ist das zulässig  (Gelesen 12849 mal)

nadja de laet

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Doppel Rechnung ist das zulässig
« am: 11.02.18, 09:34 »
Hallo zusammen
wir haben einen kleinen Disput mit unserem Schornsteinfeger  .
Letzten Jahres war es endlich soweit wir haben eine neue Ölheizung  eingebaut  .
Der Schornsteinfeger  sollte 2 Wochen vorher kommen für den ganz normalen  Termin für die Heizung  (alte Heizung )
darauf  hin haben wir ihm gesagt  die neue Heizung wird eingebaut  ( Termin  stand schon) macht es Sinn wenn sie die alte Heizung noch messen ¿¿¿¿¿
er darauf das muss ich !!!!!!
So nun so sei es .
Er sagte er rechne die alte Rechnung  von ca 90€  nachdem die Heizung dann eingebaut worden ist Kamm nochmal ne Rechnung  für die Abnahme  von 133€  .habe natürlich  mit ihm diskutiert er wolle die alte Heizungskehrung doch gegen rechnen . Wir haben dann selbstständig  die alte Rechnung  gegen gerechnet und nur den Restbetrag von 40 € überwiesen . Jetzt schreibt er mir ständig  über WhatsApp  ich müsse den gestbetrag von ca 90€ noch überweisen. Was tun ?????
lieben Gruß
« Letzte Änderung: 11.02.18, 15:30 von Datko »

Chantalle

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Re: Doppel Rechnung ist das zulässig
« Antwort #1 am: 11.02.18, 16:32 »
Wenn ne Anlage nicht länger als 3 Monate in Betrieb sein wird, braucht diese nicht gemessen werden. War zumindest früher so, weiß momentan nur nicht wo dies genau nachzulesen ist...

Ansonsten, Sie haben anhand des Feuerstättenbescheides die Freiheit Termine festzulegen, hätten entsprechend selbst festlegen können wann (innerhalb des im Feuerstättenschau vorgegebenen Zeitraumes) die Messung durchgeführt wird. Oder es halt eben soweit nach hinten verschieben, wie es eben gedauert hat, die Anlage auszutauschen...

Vom Prinzip, steht erstmal Aussage gegen Aussage, und Sie wurden scheinbar "Übervorteilt". Jedoch sollte Ihnen die Möglichkeit des Feuerstättenbescheides, und dessen Verantwortung bewusst sein.

Sie haben vorerst kein Recht die Rechnung einfach zu kürzen, insbesondere die letzte nicht, weil dies eine hoheitliche ist, die Gebühren dafür sind vorgegeben, und werden zuletzt bei Zahlungsverweigerung, vom Ordnungsamt eingetrieben...

Sie können nochmal versuchen es auf normalem Wege zu klären, ansonsten bleibt Ihnen nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen, und sich in Zukunft jemand anderen für die Arbeiten zu besorgen.

flegar

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Re: Doppel Rechnung ist das zulässig
« Antwort #2 am: 01.11.18, 10:16 »
"sich in Zukunft jemand anderen für die Arbeiten zu besorgen"

Eine sinnlose Mitteilung. Chantalle weiß genau, dass kein Schornsteinfeger in einem fremden Bezirk fegen wird. Frei nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus. Das entsprechende Gesetz ist Augenwischerei.

Jeder vernünftig denkende Mensch würde die beiden Rechnungen gegenrechnen. Bei Monopolisten funktioniert rationales Denken aber nicht.

Turks

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Re: Doppel Rechnung ist das zulässig
« Antwort #3 am: 01.11.18, 20:03 »
Es gibt zumindest im nördlichen Bereich Deutschlands eine Firma welche sich speziell auf freie Tätigkeiten spezialisiert hat und auch nen recht großes Einzugsgebiet besitzt, nur leider ist mir der Name entfallen, und die Seite zum Suchen eines anderen funktioniert ja leider nicht mehr...

Datko

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Re: Doppel Rechnung ist das zulässig
« Antwort #4 am: 03.11.18, 05:09 »
Es gibt zumindest im nördlichen Bereich Deutschlands eine Firma welche sich speziell auf freie Tätigkeiten spezialisiert hat und auch nen recht großes Einzugsgebiet besitzt, nur leider ist mir der Name entfallen, und die Seite zum Suchen eines anderen funktioniert ja leider nicht mehr...

Siehe http://www.freie-schornsteinfeger-wahl.de
Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Forum : www.kontra-schornsteinfeger.de

Turks

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Re: Doppel Rechnung ist das zulässig
« Antwort #5 am: 04.11.18, 10:50 »
Es gibt zumindest im nördlichen Bereich Deutschlands eine Firma welche sich speziell auf freie Tätigkeiten spezialisiert hat und auch nen recht großes Einzugsgebiet besitzt, nur leider ist mir der Name entfallen, und die Seite zum Suchen eines anderen funktioniert ja leider nicht mehr...

Siehe http://www.freie-schornsteinfeger-wahl.de

Genau die, dort sehe ich nur einen Administrator-Login, und die Info dass der Datenschutz 36€/Jahr kostet und die jemand übernehmen soll...

Bernd

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Re: Doppel Rechnung ist das zulässig
« Antwort #6 am: 14.11.18, 12:38 »
Ich hatte das gleiche Problem und bei mir hat er keine Doppelmessung gemacht. Er kam vier Wochen vor Einbau der neuen Heizung und wollte die alte messen. Hab ihm dann gesagt das die alte eh rausfliegt und der Termin zum Einbau der neuen schon feststeht. Er ist gegangen und ich habe dann nach Rücksprache mit der Innung mit ihm telefoniert und ihm den Heizungsbetrieb mitgeteilt der die Arbeiten vornimmt und mit denen er zwecks Erstmessung gerne Rücksprache halten kann. Lang Rede kurzer Sinn die Erstabnahme und Messung der neuen Heizung hat bei uns 150€ gekostet. Hat er denn jetzt die alte Heizung noch gemessen oder nur die neue?