Autor Thema: Schornsteinfeger-Gebührenterror fürs Ausfüllen von Formblättern  (Gelesen 1904 mal)

beta400

  • Gast
Meine Antworten auf ein Schornstein-Feger-wucher-angebot habe
ich in "" gesetzt.


"Sehr geehrtes xxxxxxxx-Team

Das sie selber mit Sitz in Neukirch  in Friedrichshafen als bev Schfmeister  für einen Gesamtpreis
unter 40Eur fegen habe ich zu dem Angebot von 124,95Eur noch fragen, denn von Neukirch nach Friedrichshafen oder Langenargen ist es in etwa gleichweit.

Gestatten sie dass ich ihnen zwischen den Zeilen antworte:"

Sehr geehrter Herr xxxxxx
anbei unser Angebot:
Aufnahme des Gebäudes:50€

"Ich möchte wenn möglich keine photoaufnahmen von meinem Gebäude und
dem Innenbereich aus Datenschutzgründen. (privat und sehr persönlich)
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist mir sehr wichtig, verstehen sie bitte.
Falls sie was anderes unter "Gebäudeaufnahme" subsumieren,  waere es nett wenn sie mir erklären könnten  welche Tätigkeiten sie für die 50Eur eingeplant oder machen wollen"

Schornstein Reinigen: 15€

"von Kundenliebe geprägter Kampfpreis (keine Ironie, wenn man den Reinigungspreis vollkommen isoliert sieht)"

Anfahrtskosten 20€
Rückmeldung an BbS   20€

"Ist hier das Ausfüllen des Formulars für 20Euro und eintragen der Ofenortdaten
und das Übersenden dieses Schreiblatts an den BbS enthalten oder muss ich als Kunde dann dieses
gesondert versenden?"
  Netto                                                                  105€
   MWST                                                                 19,95€
   Endpreis                                                             124,95€

Zahlbar BAR nach Arbeitsausführung.

"ist es auch möglich dass ich wie bei normalen Handwerkern es überweisen
kann damit ich nicht noch mit dem Klingelbeutel herumhantieren muss.
Ich habe meine Rechnungen bei Schhornsteinfegern immer zeitig und korrekt
bezahlt.  Wenn die anderen Fragen beiderseitig geklärt und akzeptiert sind
soll es daran nicht scheitern.
Ich bitte sie höflichst meine Fragen zu beantworten."

     
Mit freundlichen Grüßen
   

M.S
---------------------------------------------------------------

Was mich baff macht sind diese wohl überrissenen Kostenpunkte
für das Ausfüllen von zwei Formblättern wo lediglich eine Handvoll Daten eingetragen werden sollen.
50Euro vermutlich fürs Gebäudeblatt
20Euro fürs Formblatt für den BbS zusammen unglaubliche 70Eur!
<Kopfschüttel>
Gesamt liegt der Preis wohl etwa gut 300% über dem ortsüblichen Preis.
(ortsüblich sind 35-40Eur fürs Reinigen eines Schornsteins an dem eine einzige Feuerstätte d.h ein kleiner Kachelofen hängt, EFH 7bis
8m Schornsteinlänge)

Der BbS M.S hat seinen Kehrbezirk in Friedrichshafen
und will einen Bürger in Langenargen mit Wucherangebot abzocken.
https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/schornsteinfeger-kehrbezirke/schornsteinfegersuche/friedrichshafen.html

Wucherurteil: Amtsgericht Langenfeld
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Langenfeld_18-C-20597_Wucher-bei-Handwerkernotdienst-Ueberhoehte-Rechnung-dreimal-teurer-als-ortsueblich-muss-nicht-bezahlt-werden.news18804.htm

Eine starre Relation der Finanzwerte wie bei den Römern sieht eigentlich das deutsche Recht nicht vor sondern eine Einzelfallprüfung mit den spezifischen Umständen
Der Amtsrichter hatte sich in diesem Urteil stringent an die reinen Wertrelationen gehalten. Allerdings ist es bei standardisierten leistungen wie Kaminreinigung bei einem EFH halt doch ein ziemlich wichtiger Anhaltspunkt.

Last but noch least:

Für diese knapp 125Euro Gesamtkehrungskosten fürs maximal 3-minuten Fegen "müht" sich  in aller Regel nicht der Schornsteinfegermeister ab! Der schickt irgendjemanden.
denn wenn man ehrlich ist weiss man eigentlich nicht so genau ob es der Geselle oder im Extremfall womöglich bloss ein Angelernter/Eingewiesener ist, wie soll man das auch praktischerweise feststellen.
     

Chantalle

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
    • Profil anzeigen
Und wo genau ist dass Problem?
Preise sind frei Verhandelbar, und Sie werden im voraus über die Preise informiert, deswegen ist doch alles Rechtens?

Jeder Handwerker kann sich aussuchen für wen er arbeitet, und wie viel er sich dafür fragt.
Ausnahme wäre wenn dieser spontan vor Ihrer Tür gestanden hätte, ohne Aufklärung die Arbeiten durchgeführt hätte, und dann so eine Summe verlangt, darauf beruft sich auch Ihr angegebenes Urteil.

Freier Markt, und ob dieser zu seinem Bezirk fährt, und 10 Kunden auf einmal erledigt, oder extra zu Ihnen, ist irgendwo schon ein Unterschied...