Ich bezweifel dass der Meister dies eingeworfen hat, oder selbst vorbeikommt.
Er hat einen Mitarbeiter der in seinem Auftrag/ unter seinem Namen die freien Arbeiten anbietet, der Meister gibt diesem einen Laufzettel, welche Straßen/Gebiete abzuarbeiten sind.
Und um es simpel unterscheiden zu können, sobald jemand ein Werkzeug in der Hand hat, sind es freie Arbeiten, weil der Bevollmächtigte eben "Schaut". Mit Ausnahme von neuen Feuerstätten, dort wird dann je nachdem auch mal ein Werkzeug benötigt um sicherzustellen dass alles korrekt montiert wurde.
Wobei natürlich auch ein Meister diese freien Tätigkeiten ausführen kann, trotzdem bleiben dies dann freie Tätigkeiten und er besitzt kein Vorrecht darauf diese zu erledigen, nur häufig ist es "Wirtschaftlicher" wenn jemand "der gerade in der Nähe ist" diese arbeiten erledigt, als jemand anderen damit zu beauftragen, der möglicherweise eine Stunde Anfahrt hat.
Nur sobald es persönlich einfach nicht passt (Nasenfaktor) gibt man wohl lieber 100€ an jemanden den man "Riechen" kann, als 50€ an jemanden den man nicht leiden kann.
Hoffe dies hat soweit weitergeholfen, jedoch erinnere ich an den "Feuerstättenbescheid", dieser muss Ihnen irgendwann ausgehändigt worden sein (Vom Schornsteinfeger oder vom Vorbesitzer), dort stehen die zu erledigenden Arbeiten drin, und ebenfalls in welchem Zeitraum diese zu erledigen sind, nur damit Sie zeitlich nicht in Bedrängnis kommen.