Autor Thema: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers  (Gelesen 2167 mal)

Steffen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Hallo,

schade, dass ich dieses Forum so spät gefunden haben. Nun kann ich meinem Ärger auch mal Luft machen. Neben Messungen an frisch gefällten Bäumen (Brennholzfeuchtemessung sinnvoll !?), Rechnung über Beratung zur Befeuerung (Es wurde von uns eine simple Frage im freundlichen Gespräch gestellt), Totale Fehlinterpretation der super wichtigen Messung an unserer Heizung,....

Worum es mir heute konkret geht, und ich nicht mehr mit machen möchte sind die tollen Terminankündigungen. Gestern Abend kam ich von der Arbeit. Ein Zettel befand sich in meinem Briefkasten, ich komme MORGEN ab 8.00!!! Da ich normal berufstätig bin, natürlich unmöglich für mich diesen Termin wahrzunehmen. Aus Angst vor Folgekosten (erhöte Anfahrt,...) ich sofort zum Höhrer gegriffen. Wie zu erwarten war mal wieder niemand zu erreichen. Lediglich der AB ging hin, auf dessen ich nett mitteilte, dass ich morgen nicht kann.
Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Muss ich ihm nun hinterher telefonieren (sehr schlecht erreichbar) und mich um einen neuen Termin kümmern? Ich habe gelesen, dass er mich anschwärzen kann beim Landratsamt, falls ich Termine nicht wahrnehme, und mir Strafen drohen. Es ging bei dem Termin um Kehr-und Überprüfung am Kamin keine Feuerstättenschau o.ä.

Danke Euch schonmal

Dennis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
    • Profil anzeigen
Re: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers
« Antwort #1 am: 07.09.16, 17:26 »
Früher sprach man von "Ortsüblicher Terminansage"
In der Stadt sind dies gern mal drei Tage.
In einem Neubaugebiet 3 Wochen.
Auf dem Land gern gar nicht, sondern der Herr steht einfach vor der Tür.

Meist ist dies ein Vorschlag um seine Arbeit wirtschaftlich zu gestalten, oder ein "Hey ich lauf hier grad durch, soll ich vorbeikommen?"

Rein rechtlich gesehen ist es ja nicht mehr "Ihr" Schornsteinfeger, Sie stehen seit dem Jahr 2013 in der Pflicht dass alle Tätigkeiten fristgerecht durchgeführt und an den bevollmächtigten weitergeleitet wird.

Sollten Ihnen der Termin nicht passen, machen Sie einfach nicht auf, und lassen jemand anderen kommen um die Arbeiten durchzuführen, wollen Sie weiterhin dass dieser Herr die Arbeiten durchführt, dann muss man halt einen Termin finden der beiden Seiten passt.

Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit der Bitte auf Rückruf sollte genügen, falls der Herr sich nicht mehr meldet, kann man sich nach einen freien Schornsteinfeger erkundigen.

Steffen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers
« Antwort #2 am: 07.09.16, 21:25 »
Danke erstmal für die Antwort.

Ok, also Bevollmächtigter ist der Bezirkskaminkehrmeister, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist dann auch Jener, welcher bei uns den Zettel in den Briefkasten warf.
Ich blick mit dem Wechseln eh nicht mehr durch. Ich dachte hoheitliche Aufgaben muss der Bezirksschornsteinfeger machen. Bei uns stand bis jetzt auf jeder Rechnung (egal ob Feuerschau, nur Schornsteinfegen, Heizung messen,...), dass dies hoheitliche Aufgaben waren. Also habe ich gar nicht mehr nach einem Freien gesucht.

Dennis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
    • Profil anzeigen
Re: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers
« Antwort #3 am: 07.09.16, 21:54 »
Ich bezweifel dass der Meister dies eingeworfen hat, oder selbst vorbeikommt.
Er hat einen Mitarbeiter der in seinem Auftrag/ unter seinem Namen die freien Arbeiten anbietet, der Meister gibt diesem einen Laufzettel, welche Straßen/Gebiete abzuarbeiten sind.

Und um es simpel unterscheiden zu können, sobald jemand ein Werkzeug in der Hand hat, sind es freie Arbeiten, weil der Bevollmächtigte eben "Schaut". Mit Ausnahme von neuen Feuerstätten, dort wird dann je nachdem auch mal ein Werkzeug benötigt um sicherzustellen dass alles korrekt montiert wurde.

Wobei natürlich auch ein Meister diese freien Tätigkeiten ausführen kann, trotzdem bleiben dies dann freie Tätigkeiten und er besitzt kein Vorrecht darauf diese zu erledigen, nur häufig ist es "Wirtschaftlicher" wenn jemand "der gerade in der Nähe ist" diese arbeiten erledigt, als jemand anderen damit zu beauftragen, der möglicherweise eine Stunde Anfahrt hat.

Nur sobald es persönlich einfach nicht passt (Nasenfaktor) gibt man wohl lieber 100€ an jemanden den man "Riechen" kann, als 50€ an jemanden den man nicht leiden kann.

Hoffe dies hat soweit weitergeholfen, jedoch erinnere ich an den "Feuerstättenbescheid", dieser muss Ihnen irgendwann ausgehändigt worden sein (Vom Schornsteinfeger oder vom Vorbesitzer), dort stehen die zu erledigenden Arbeiten drin, und ebenfalls in welchem Zeitraum diese zu erledigen sind, nur damit Sie zeitlich nicht in Bedrängnis kommen.

Steffen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers
« Antwort #4 am: 08.09.16, 18:06 »
Super hat mir sehr weitergeholfen. Den Feuerbescheid habe ich. Dort sind alle Termine drauf. Laut den Terminen habe ich noch etwas Zeit. Werde mir wohl sehr wahrscheinlich einen Freien suchen, dies gestaltet sich aber gar nicht so leicht.
Über die Termine hatte ich auch schon eine rießen Diskussion mit meinem Kaminkehrer. Weil dieser behauptet, dass diese nicht an einem Tag erledigt werden dürfen, obwohl sie aber laut Bescheid in den gleichen Zeitraum fallen.

Dennis

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
    • Profil anzeigen
Re: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers
« Antwort #5 am: 08.09.16, 19:20 »
Gab vor einigen Jahren eine Änderung, nach der sogar Explizit darauf hingewiesen wurde die Arbeiten an sowenig Terminen wie möglich zu erledigen, gerade um Anfahrten zu reduzieren, und dem Kunden entgegen zu kommen.

Welche Arbeiten möchte der Herr den nicht an einem Termin durchführen?

Steffen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: Termin"ankündigung" unseres Schornsteinfegers
« Antwort #6 am: 09.09.16, 13:22 »
Fällig ist eigentlich alles außer die Feuerstättenschau. Also Kehrarbeiten, Abgaswegeüberprüfung flüssige Brennstoffe, Emissionsmessung flüssige Brennstoffe, Überprüfungsarbeiten an der Abgasanlage,....
Die letzten Jahre hat er das jeweils an einem anderen Termin gemacht und natürlich schön seine Wegpauschale verrechnet! Dieses Jahr habe ich wie gesagt mit ihm schon lange diskutiert und am Ende meinte er eben er dürfe das gar nicht.
« Letzte Änderung: 09.09.16, 13:24 von Steffen »