Autor Thema: Kann ein sog. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger überhaupt ein "freier" SF  (Gelesen 3812 mal)

Bürger wehrt sich

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Hallo,

ich bitte das geschätzte Forum einmal um Aufklärung:
Der uns zugeordnete sogenannte „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ übt unbarmherzig (und nicht sonderlich fachlich kompetent) die ihm von der Behörde verliehene Macht aus und zeigt jeden Dorfbewohner an, der sich ihm zu widersetzen vermag. (Auch wir hatten schon das „Vergnügen“).

Dieser „bBSF“ ist nicht Innungsmitglied. Im Internet- auch auf der hier angegbenen Internetseite zur freien Schornsteinfegerwahl - gibt er sich als freier Feger aus. (Aber er benimmt sich wie ein absolutistischer König).

Meine Frage: Darf ein freier Feger überhaupt einen Kehrbezirk haben bzw „bevollmächtiger Schornsteinfeger“ sein? Dann ist er doch nicht frei, oder?

Besten Dank für Eure Antworten.

TWMueller

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Praktisch ALLE Schornsteinfeger sind "FREI".
Denn "UNFREI" wären sie nur, wenn sie z.B. IN HAFT oder angekettet wären. ;-)

Aber, Scherz bei Seite. Der Begriffe "FREIER SCHORNSTEINFEGER" ist weder irgendwie geschützt, noch sagt er irgend etwas aus. Man könnte ihn bestenfalls dahingegehend auslegen, dass ein SCHORNSTEINFEGER-BETRIEB auch AUSSERHALT seines "Bezirks" tätig werden WILL.

Genau genommen ist aber auch das UNSINN.
Der HANDWERKER hat nämlich KEINEN BEZIRK.

Und die BEHÖRDE mit der Amtsbeziechnung "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" darf nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gar KEINE WERBUNG für ein GEWERBLICHES UNTERNEHMEN (auch nicht das EIGENE) machen.

Sollte ein Schornsteinfeger diese BEIDEN FUNKTIONEN unzulässig VERMISCHEN, dann BESCHWEREN Sie sich bei der WETTBEWERBSZENTRALE. Diese hat in diesem Zusammenhang einen Text veröffentlicht und einen HINWEIS für Schornsteinfeger (siehe Link unten) ins Netz gestellt. Siehe:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1504

Wenn der eine oder andere Schornsteinfeger mal eine KOSTENPFLICHTIGE ABMAHNUNG erhält, wird die Branche wohl zukünftig vielleicht mehr darauf achten, die HOHEITLICHEN und die HANDWERKLICHEN Tätigkeiten zu TRENNEN.

P.S.
Bereits der Zettel "Schornsteinfeger kommt ..." ist ein Verstoß gegen das UWG wenn dieser NICHT BEAUFTRAGT wurde. In der Regel gibt es auf ein und dem selben Zettel zudem u.a. die "Abgaswegeüberprüfung", ein "Kehren", aber auch eine "Feuerstättenschau" zum ANKREUZEN. Die ersten beiden Punkte sind jedoch GEWERBLICH (durch einen HANDWERKER), die FSS jedoch eine AMTSHANDLUNG durch ein ORGAN DER EXEKUTIVE !
OHNE AUFTRAG ist der Zettel also eine WERBUNG (ein ANGEBOT) für GEWERBLICHE Dienstleistungen unter Zuhilfenahme HOHEITLICHER Stellung und Befugnisse. Dies ist nach UWG VERBOTEN !
Thomas W. Müller
Aktion SchornsteinFegerRechts-Reform

Tel.: 0170 5258679
Mail: AKTUELL BITTE  KEINE MAILS
FORUM: http://sfr-reform.carookee.com/
Ich freue mich über jeden persönlichen Kontakt.