Autor Thema: Feuerstättenbescheid ohne Feuerstättenschau rechtlich zulässig bzw. möglich?  (Gelesen 1861 mal)

Stingray

  • Gast
Guten Morgen,

ich habe aktuell eine etwas ungewöhnlichen Sachverhalt und hoffe das ich meine Fragen bzw. Zweifel
mit der Hilfe vom Forum klären kann.

Ich bin Eigentümer von zwei Einfamilienhäusern in verschiedenen Bezirken von Berlin und es gab in der Vergangenheit in einem Bezirk
ab und zu Probleme mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister bzw. dessen Mitarbeitern.

Ende diesen Jahres habe ich einen Brief von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister aus dem betroffenen Bezirk erhalten.
Er informierte in dem Schreiben darüber das über den anliegenden neuen Feuerstättenbscheid und das die Ausstellung des Feuerstättenbescheides
notwendig geworden ist und warum.
Gleichzeitig teilte er mit, dass das neue Schornsteinfegerhandwerkergesetz dem Eigentümer selbst die Möglichkeit gibt, einen Schornsteinfegerbetrieb
mit der Durchführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten zu beauftragen.
Selbstverständlich steht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister und seine Mitarbeiter auch weiterhin wie gewohnt für die
Durchführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten zur Verfügung.
An das Anschreiben war gleich auf der ersten Seite mit ein auffallenden roten "Störer" versehen.
Der rote "Störer" enthielt einen Hinweis auf einen Vertrag.

Aus diesem Grund lag dem Brief auch ein Angebot vom Betrieb des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters zur Auftragserteilung bei.
Es wird daruf hingewiesen dass, sofern man den Auftrag für die Durchführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeitendie dem Betrieb des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister erteilt,
die Kosten für den Feuerstättenbescheid entfallen würden.

Dem Brief lag auch ein neuer Feuerstättenbscheid bei.
Allerdings ist letztes und dieses Jahr gar keine Feuerstättenschau auf dem Grundstück erfolgtt.
Feuerstättenbescheid ohne Feuerstättenschau??? Geht so etwas denn?

Unabhänging davon nahm ich den Brief vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister zum Anlaß und forderte Angebote auf Grundlage des neue ausgestellten Feuerstättenbescheides
für die Durchführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten von anderen Schornsteinfegern an.
Allerdings konnte ich die Angebote von den anderen Schronsteinfegern mit dem Angebot des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister nicht vergleichen, da mir die Kosten für den
Feuerstättenbescheid nicht bekannt waren.

Ich fragte also schriftlich mit folgendem Text beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister an:


    Ihr Angebot für die Ausführung der im Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten habe ich erhalten. Weiterhin teilen Sie in dem Schreiben vom xx.xx.2016 mit, dass die Kosten für den Feuerstättenbescheid bei der Auftragserteilung an Sie entfallen.
    Welche Kosten für einen eventuellen Feuerstättenbescheid entstehen, wenn die Auftragserteilung nicht an Sie erfolgt, nennen Sie leider nicht.
    Aus diesen Grund ist das von Ihnen erhaltene Angebot nicht vergleichbar.

    Ich möchte Sie hiermit bitten mir innerhalb von 14 Tagen, die Kosten für den Feuerstättenbescheid netto zzgl. der jeweils gültigen USt. mitzuteilen, damit eine Gesamtkalkulation sowie der Vergleich mit Angeboten von Mitbewerbern möglich ist und erfolgen kann.



Da ich nach 14 Tagen leider keine Antwort erhalten habe, habe ich telefonisch nachgefragt.
Der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister teilte mir mit, dass es mein Schreiben erhalten hat.
Das Schreiben hat bzw. wird er jedoch nicht beantworten. Ich solle mir die Kosten für den Feuerstättenbescheid selbst heraussuchen.
Ich habe ihn dann telefonisch noch einmal aufgefordert mir die Kosten mitzuteilen, weil er in dieser Sache mein Anschrechpartner als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister ist.
Er teilte mir mit, dass er nicht mehr bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister sei und überhaupt die Durchführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten in meinem Haus ablehnt.
Insofern bestand also Einigkeit darüber das zukünftig ein anderer Schornsteinfeger Durchführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten übernehmen wird.
Telefonisch machte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister auf mich den Eindruck als wäre er mit dem bürokratischen Aufwand der einhergeht mit der ausübung seiner Tätigkeit total überfordert.

Tatsächlich gibt es laut der Schronsteinfgersuche der Schornsteinfeger-Innung in Berlin für den betreffenden Kehrbezirk KEINEN
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.

Heute fand ich wieder einen Brief vom Schornsteinfegermeister im Briefkasten.
In dem Brief teilte mir der Schornsteinfegermeister mit, dass er sein Angebot zur Ausführung der jährlichen Schornsteinfegerarbeiten zurücknimmt.
Weiterhin teilt er in dem Schreibe mit, dass er sich als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister zur Durchführung der Feuerstättenschau im 1. Halbjahr 2017 anmelden wird.
Dem Brief lag eine Rechnung über 12,50 Euro bei. Für das die Rechnung sein soll, geht weder aus dem Brief noch aus der Rechnung hervor.

Fragen:
1. Für welche Leistung erhalte ich nun eine Rechnung vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister?

2. Muß die erbrachte Leistung in der Rechnung aufgeführt bzw. genannt werden?

3. Er selbst sagt er ist nicht mehr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister, auch laut Innung gibt es aktuell keinen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister. Wie kann es sein das er dann immernoch Rechnung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister ausstellt bzw. bereits für nächstes Jahr arbeiten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister in meinem Haus ankündigt?

4. Warum erfolgt in 2017 eine Feuerstättenschau wenn ich bereits dieses Jahr einen Feuerstättenbescheid erhalten habe?

5. Ist die Austellung eines Feuerstättenbescheides ohne Feuerstättenschau überhaupt möglich?

6. Dürfen die Kosten für den Feuerstättenbescheid überhaupt entfallen wenn er beauftragt mit den jährlichen arbeiten wird.

7. Liegt hier evtl. ein unlauterer Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Schronsteinfegerbetrieben vor?
Soweit ich mich erinnern kann habe ich für das betreffende Grundstück bisher weder Kosten für den Feuerstättenbescheid noch Kosten für die Feuerstättenschau bezahlt.

Anlagen:
http://s264281972.online.de/forum/01-Stoerer.pdf
http://s264281972.online.de/forum/02-Anschreiben.pdf
http://s264281972.online.de/forum/03-Auftrag.pdf
http://s264281972.online.de/forum/04-Rechung.pdf

gerhardl49

  • Gast
Die Rechnung über 12,50€ entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine Rechnung. Ich würde den bSFM bitten, eine aussagekräftige und prüffähige Rechnung zu übersenden.