Autor Thema: Wenn FSB fehlerhaft = verbindlich?  (Gelesen 1736 mal)

SteffenM

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Wenn FSB fehlerhaft = verbindlich?
« am: 29.09.17, 09:42 »
Hallo,
in 2015 habe ich eine neue raumluftunabhängige Öl-Brennwertheizung installiert.
In dem vor 2 Wochen nun ausgestellten FSB fehlt die Ausweisung der Messung nach BImSchV, welche nach aktueller Zykluszählung (alle  3 J.) nächstes Jahr fällig wäre.
Wenn dies im FSB nicht aufgeführt ist, muss ich diese dann trotzdem durchführen lassen?
Weiter ist die KÜO für flüssige Brennstoffen nach §2.6 angezogen, welche im Falle meiner Heizungsanlage falsch ist. Es müsste KÜO §2.8 herangezogen werden. Also ist in meine Augen der FSB total falsch ausgestellt.
Soll ich nun dagegen Einspruch erheben oder den Schornsteinfeger beim nächsten Besuch auflaufen lassen und nur auf die Arbeiten im FSB bestehen?

Letztlich liegt ja die Kompetenz beim Schornsteinfeger und nicht beim Ottonormalverbraucher sich in die bestehende Chaoslandschaft der Schornsteinfegergesetze einzulesen. Sonst könnte ich die Arbeiten auch selber ausführen.

Danke für eure Hilfe/Auskunft.

Gruß
Steffen M.