Autor Thema: Außenkamin von 1963 auf einmal nicht mehr zulässig  (Gelesen 2038 mal)

schwarzer Peter

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Hallo Zusammen !

vor gut 10 Jahren haben wir ein altes Haus gekauft und Kernsaniert. Hier gibt es 2 Gemauerte Doppelzügige Kamine, an einem wird unsere Pellet-Zentralheizung betrieben (früher ÖL) an dem anderen ein Specksteinofen und ein Gemauerter Außenkamin auf der Terrasse (gegenüber der Wand wo der Ofen im Wohnzimmer steht)

Damals war im Wohnzimmer der Baugleiche Offene Kamin wie auf der Terrasse, beide Kamine an einem eigenen Zug angeschlossen. Der Offene Kamin im Wohnzimmer kam weg und ein Specksteinofen trat an seine Stelle, hier wurde ein Doppelwandiger Isolierter Edelstahlkamin durch den alten Kaminzug gelegt und am Dach nach oben herraus um 100 cm verlängert.
Der Außenkamin ist noch genauso wie 1963 gebaut und wie er auch für innen abgenommen war.

Unsere damaligen Schornsteinfeger haben nie ein Wort über den Kamin verloren und sogar immer mitgefegt. Jetzt haben wir allerdings einen neuen Bezirksschonsteinfeger, der uns Untersagt diesen Kamin zu befeuern (auch hätte er niemals unseren Specksteinofen im Wohnzimmer abgenommen)

Auf meine Frage was ich ändern soll damit ich den Außenkamin weiter betreiben kann, sagt er das es Unmöglich wäre so etwas abzunehmen !

Was kann ich Tun  ?, gibt es nicht sowas wie Bestandschutz ?

MeisterFeger

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Hallo,

Ja es gibt einen Bestandsschutz, allerdings ist dieser vor gut 10 Jahren ausgelaufen, als Sie das Haus gekauft haben. Der "alte" Schornsteinfeger wollte nur nett sein und der neue macht es richtig.

Leider keine Möglichkeit, den Kamin weiter zu befeuern.

Liebe Grüße

Moped Dude

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Hallo

Danke für die flotte Antwort !

aber was ist hier der Grund das der Kamin Ungesehen nicht abgenommen werden kann ?, jeder Grill der auf einer Terrasse steht ist hier doch wesentlich Gefährlicher. Dieser Offene Kamin ist Massiv gemauert, mit eigenem Kaminzug und mit Scharmotte Steinen ausgemauert, zudem steht er nicht in nähe von brennbaren Materialien und ist ausreichend lang. Gerne bin ich dazu bereit den baulich zu ändern wenn dies erforderlich ist.

Viele Grüße !
« Letzte Änderung: 25.11.17, 11:36 von Moped Dude »

MeisterFeger

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Hallo,

wenn der Schornsteinfeger eine bauliche Anlage in einem Haus abnehmen soll, handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit. Das bedeutet, er ist bei dieser Tätigkeit, als eine Behörde bei Ihnen.

Sicherlich verstehen Sie, dass z.B. das Finanzamt bei der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung alles SEHEN möchte und nicht per Telefon einige Zahlen.

Anders gesagt, der Schornsteinfeger MUSS es mit seinen eigenen Augen sehen und nimmt dann die bauliche Anlage ab.

Liebe Grüsse

Moped Dude

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Hallo

ja genau das sollte er tun und war auch dazu Beauftragt !, allerdings hat er bloß (Halbherzig) die anderen beiden Feuerstätten gefegt und sich verweigert den Außenkamin genau zu Begutachten, mit der Aussage:"Sowas ist nicht abzunehmen" und das eben ohne diesen genauer zu begutachten.
Meine Frau ist selbst öffentlich angestellt bei einer im Bau tätigen Behörde als Architektin und kann diese unbegründete Vorgehensweise nicht nachvollziehen.

MeisterFeger

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Hallo,

dann melden Sie sich bitte beim zuständigen Bauamt Ihrer Stadt/Gemeinde und geben dort Bescheid, dass Sie etwas vom Schornsteinfeger zum abnehmen haben.

Sie müssen auch die aktuelle Lage beschreiben, sonst wird das Bauamt/Bauordnungsamt nicht tätig.!

Mit Adresse, mit Grundstückeigentümern, sowie den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und dessen Kontaktdaten.

Dann läuft alles von selbst.

Liebe Grüsse