Hallo Gemeinde.
Freie Diskussionsrunde,- völlig anderes Thema als das der Russloby.
-->Wer in Deutschland ein Haus baut, hat ein recht auf verbilligten Strom. Aber,- wird ihm das von irgendeiner Behörde (meist die untere Bauaufsichtsbehörde) mitgeteilt?
Fehlanzeige!
--> Gleiches wie im o.a. Fall betreffend Wasser. Hierzu komme ich nochmals im Text. Aber,- wird ihm das auch von einer Behörde? Auch Fehlanzeige.
Nehmen wir mal die Thematik Wasser. Denn diese wird bei einem Eigenheim über ein viel längeren Zeitraum benötigt als Baustrom. Bei der Wasserberechnung rechnet die Behörde: Frischwasser = Abwasser! Klarer ausgedrückt: was entnommen wird,- muss auch gereinigt werden.
Versteht jeder,- also sollte bis hierher kein Problem auftauchen. ABER,- wenn nun der Rasen gesprengt oder die Gartenblumen- Pflanzen genässt werden müssen (wenn z.B. kein Sammelbehältnis für Regenwasser vorhanden), wie schaut es denn da aus? Hier kann die Gleichung Frischwasser = Abwasser nicht mehr eingesetzt werden. UND,- bekommt man da von irgendeiner Behörde nenn Hinweis betreffend "Gießwasser"? Fehlanzeige.
In o.a. Fall tat ich vor 12 Jahren folgendes (vorher recherchiert im www): ich kaufte mir im Baumarkt einen geeichten Extrawasserzähler für damals rd. 15,00 €. Diesen befestigte ich an einem Extrawasserhahn. Dieser darf keinesfalls über ein Waschbecken oder ein Sickerloch verfügen) und meldete es der Behörde (Hier: Wasserversorgung der Kreisstadt). Einige Tage später kam dann ein Mitarbeiter der Wasserversorgung und notierte alles. Seither muss ich natürlich gegen ende des Jahres neben dem Frischwasserstand/ Verbrauch, auch den Stand/ Verbrauch des "Gießwasserzählers" mitteilen. Ergebnis: Frischwasser - Gießwasser = Abwasser. Der Hintergrund: Je nach Witterung und Sonneneinstrahlung kommt es schon mal vor, das ich im Sommer v.a. meinen Teich mehrmals mit Frischwasser versorgen muss. Sind so zwischen 5.000 - 15.000 ltr. Und hierzu bezahle ich kein Abwasser. Weil zu teuer.
OK?
Noch ein Beispiel:
Vor 6 Jahren wurden wir an das öffentliche Klärwerk angeschlossen. Jeder hier bei uns im Ort hatte bis dahin eine Fäkaliengrube vor dem Haus. Zur gleichen Zeit wurde das Gesetz der Regenwasserversickerung (oder so ähnlich) hier eingeführt. Dieses Gesetz sah oder sieht vor, das versiegelte Flächen in denen kein Regenwasser versickern kann, bezahlt werden müssen. Berechnet auf den Quadratmeter.
Da auch das Hausdach hierzu von der Behörde berechnet wurde, tat ich folgendes:
Die nicht mehr von ihrem ursprünglichen Nutzen vorhandene Klärgrube reinigte ich mittels Hochdruckreiniger und leitete seither das Regenwasser dort hinein. In der Grube ist eine Tauchpumpe angebracht mit Schwimmer. Steigt nun der Wasserspiegel bis zu einer gewissen Höhe, schaltet die Pumpe und pumpt das Wasser dorthin wo ich es möchte.
Dies wurde der Behörde gemeldet und ich zahlte dazu noch nie diese dümmliche Abzockgebühr. Meine Nachbarn waren erbost, als sie die ersten Bescheide wegen der Gebühr bekamen und wollten ebenfalls so vorgehen wie ich.
Und was kam nun? Na,- allen 9 Nachbarn wurde dies aberkannt. OK,- gewehrt haben die sich ned. Aber mittlerweile ist es so, das diese Abzockgebühr ständig erhöht wird.
Ich würd mich freuen, wenn mehrere Personen solche Fälle hier schildern würden und wir damit Synergieeffekte nutzen könnten.