Autor Thema: Abgaseprüfung eines Durchlauferhitzers  (Gelesen 956 mal)

Daido

  • Gast
Liebe Mitglieder dieses Forums.
Ich habe zwei Fragen zu den Themen bevollmöchtiger Bezirksschornsteinfeger  und  Abgaseprüfung eines Durchlauferhitzers.
Ich muss an dieser Stelle zunächst klarstellen, dass der Durchlauferhitzer in meiner Wohnung lediglich für das Warmwasser zuständig ist. Die Heizung bei mir läuft immer noch mit Kohle.
Bisher hat die Prüfung stets einmal pro Jahr stattgefunden. Seit letztem Jahr bin ich aus beruflichen Gründen ständig im Ausland. Daher sollten sich die Werte nicht verändert haben, da ich insgesamt nur circa 2 Wochen zu Hause war.
Ich habe die E-Mail Adresse des „zuständigen Schornsteinfegers“. Eigentlich weiß ich nicht genau, ob er wirklich der bevollmächtige Bezirksschornsteipfeger ist, denn wenn ich nach meiner Straße auf folgender Internetseite suche, finde ich nicht den Schornsteinfeger, der bisher bei mir war sondern andere:
http://www.schornsteinfeger-berlin.de/index.php/schornsteinfegersuche2
So meine erste Frage ist: wie kann ich herausfinden, wer wirklich der zuständige Schornsteinfeger ist?
Wie gesagt, ich habe die E-Mail Adresse des bisherigen Schornsteinfegers und ich habe ihn darum gebeten, im Dezember einen Termin für die nächste Abgaseprüfung - die normalerweise im Januar stattfinden sollte - zu vereinbaren, da ich sonst wieder lange im Ausland sein werde.
Er hat auf meine E-Mail nicht reagiert.
Also meine zweite Frage ist: Mit welchem zeitlichen Abstand muss gemäß Gesetz die Abgaseprüfung eines Durchlauferhitzers, der nur für das Warmwasser zuständing ist, stattfinden?
Ok, eine dritte Frage fällt mir nun an der Stelle spontan ein: muss die Überprüfung auch dann stattfinden, wenn man beweisen kann, dass man den Durchlauferhitzer für eine gewisse Zeit nicht benutzt hat, weil man wie in meinem Fall im Ausland ist?
Ich danke euch für eure Beratung herzlich im Voraus.
Viele Grüße