Auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
Dies ist leider nicht richtig.
Es gibt in der BauOrdnung keinen Verweis auf einen Bestandschutz, einzig Kaminöfen von vor 1950 (?) gelten als Erhaltenswert.
Offene Kamine besitzen keinen Bestandschutz, sondern eine verminderte, erlaubte Nutzungshäufigkeit, weshalb diese rein rechnerisch zu der Problematik mit dem Feinstaub, nichts beitragen.
Kaminöfen per se werden ebenfalls nicht gemessen, es ist nur möglich durch eine Messung, bei einem älteren Kamin nachzuweisen, dass dieser die Werte einhält, und somit weiterbestehen darf, ähnlich einer einzel Abnahme beim TÜV, alle Heutzutage käuflichen Öfen erfüllen automatisch die Anforderungen, sofern nicht gebraucht und/oder im Ausland gekauft...
Es gibt ebenfalls auch keinen "eingeschränkten Bestandschutz", es gibt Übergangsfristen.
Dass Problem vom Themenersteller dürfte eher sein, dass der Nachweis einer damaligen Abnahme fehlt, und außerdem Vorschriften aus der 1.BImSchV hervorgezaubert werden, die keinen Interessieren, weil diese erst Interessant sind, sobald sich jemand beschwert, und außerdem nur der Themenersteller sich "selbst im Weg steht" mit den Anforderungen, und kein Nachbar betroffen ist