Autor Thema: Alle Arbeiten an einem Termin erledigen, erlaubt?  (Gelesen 1867 mal)

Steffen

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Hallo nochmal,

habe leider nichts zu dem Thema gefunden. Ich habe letzte Woche eine gefühlte Std. mit meinem Kaminkehrer diskutiert. Es ging darum alle fälligen Termine nach dem Feuerstättenbescheid, also Kehren, Prüfen, Heizung messen,... an einem Tag "abzuarbeiten". Zuerst wollte er nicht. Dann meinte er eigentlich würde er ja, aber das dürfe man nicht. Stimmt das? Mit kam es so vor als hätte er nur keine Lust mehr mit mir zu diskutieren.

Vielen Dank schonmal

Dennis

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Re: Alle Arbeiten an einem Termin erledigen, erlaubt?
« Antwort #1 am: 08.09.16, 19:44 »
Also um es etwas zu differenzieren.

Wenn nur einmal gekehrt wird, dann werden eigentlich generell alle Arbeiten bei einem Termin durchgeführt, und zwar dann wenn das Gebiet/die Straße "Dran sind".

Bei mehrmaligen Kehrungen kann es passieren, dass die Termine aufgeteilt werden.
Z.B. wenn zwei mal gekehrt wird. einmal gemessen wird, und das Gebiet regulär in der Mitte des Jahres bearbeitet wird.
Kommt der Feger meist Februar/März zum fegen, Mai/Juni zum messen, und September/Oktober zum zweiten fegen.

Wobei die Messung auch nur rechtens ist sofern die Heizung nur fürs heizen benutzt wird, also nicht auch fürs Brauchwasser. Weil eine Heizung nur in der regulären Heizperiode zu messen ist.

Aber ein generelles "Darf nicht" ist mir neu