Autor Thema: Beanstandung bei Abnahme Küchenofen  (Gelesen 18549 mal)

Giselher Leimeister

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Beanstandung bei Abnahme Küchenofen
« am: 29.12.18, 14:06 »
Hallo wir haben leider einen Kaminkehrer der etwas überzogen mit seinen Abnahmen bei der Feuerstättenschau ist.
Ich habe eine Küche renoviert und extra einen Küchenofen gekauft der an eine Küchenzeile angestellt werden darf.
Jetzt hab ich neben dem Holzherd einen Elektro- Ofen der natürlich einen Dunstabzug aus Metall hat jetzt sagt er das es nicht sein darf.
Er ist zu nah und es besteht Brandgefahr???
Habe ein Bild davon angehängt.

Adulf

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Re: Beanstandung bei Abnahme Küchenofen
« Antwort #1 am: 30.12.18, 16:33 »
Hallo Herr Leihmeister,
wenn also der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) eine Beanstandung bei der Feuerstättenschau (FSS) geltend macht, dann ist die erste Frage an Ihn,  wo steht das?
Der bBSF ist bei der FSS im staatlichen Interesse tätig und muss nachweisen, dass Sie gegen eine rechtliche Vorgabe verstoßen haben.

Nur für Sie zur Information aus Änderung zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vom 17.07.2017.
§ 14 Abs. 1 (FSS):  Der bBSF prüft die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (FSS).
       Abs. 2 : Stellt der bBSF bei der FSS fest, dass eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher ist, und ist Gefahr im Verzug, so trifft er die
                  erforderlichen vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Als vorläufige Sicherungsmaßnahme ist auch die vorläufige Stilllegung einer
                  Anlage zulässig. Der bBSF unterrichtet die zuständige Behörde unverzüglich über die getroffenen Sicherungsmaßnahmen. Diese hat
                  die vorläufigen  Sicherungsmaßnahmen als Sicherungsmaßnahmen zu verfügen oder diese aufzuheben.

Wenn der bBSF aus dieser rechtlichen Vorgabe nicht tätig wurde, dann bestand oder besteht keine Brandgefahr.

Fragen Sie beim Hersteller nach und lassen sich die Einbauvariante und die Außentemperaturen an den Seitenwänden und der Rückwand des Ofens bei voller Leistung (nach Möglichkeit) bestätigen. 
Eine andere  Variante ist die CE Kennzeichnung des Ofens durch den Hersteller.
 Mit dieser Kennzeichnung bestätigt der Hersteller unter anderem den brandsicheren Einsatz.
Mit freundlichem Gruß von
Adulf

Giselher

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Re: Beanstandung bei Abnahme Küchenofen
« Antwort #2 am: 30.12.18, 20:06 »
Hallo Adulf, Danke für die Info. Mit dem Ofen ist alles I.O. der darf neben der Küchenzeile stehen das Problem laut bBSF ist nur das der Dunstabzzug dort hängt! Von dem soll die Brandgefahr ausgehen. Ich habe vom bBSF nur ein Mängelschreiben §5  SchornsteinfegerHandwerkergesetz (SchfHwG)

Gruß Giselher

Adulf

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Re: Beanstandung bei Abnahme Küchenofen
« Antwort #3 am: 31.12.18, 15:58 »
Hallo Herr Leimeister,
ich gehe davon aus, dass der bBSF den Abstand des Dunstabzuges vom Ofenrohr des Holzofens beanstandet hat. Ein Dunstabzug aus Metall kann also NICHT brennen, was dann?
Eine Mängelanzeige nach § 5 SchfHwG kann nur ein Mangel an kehr-und überprüfungspflichtigen Anlagen beinhalten.
Kehr und überprüfungspflichtig sind Anlagen nach § 1 Kehr-und  Überprüfungsordnung (KÜO).
(1) – Abgasanlagen, (Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung, Luft-Abgas-System oder  Abluft
                               schacht nach Nr. 15b für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten und Räucher-
                              anlagen, sowie eine Anlage zur Abführung von Verbrennungsgasen von Blockheiz-
                              kraftwerken,  Wärmepumpen, ortsfesten Verbrennungsmotoren und Brennstoff-
                              zellenheizgeräten), Abluftschacht nach 15b: Abluftschacht, der einen Raum entlüftet
                              und Abgase einer Feuerstätte ins Freie leitet.
       - Heizgasweg der Feuerstätte,
       - Räucheranlagen,
       - notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen.

Es ist aus § 5 SchfHwG und § 1 KÜO nicht zu erkennen oder abzuleiten, dass ein Dunstabzug über einem Elektroherd vom  bBSF  wegen Brandgefährdung zu beanstanden ist.
Der bBSF ist auch in seiner hoheitlichen Funktion kein Brandschutzbeauftragter mit Kontrollpflichten.
Mit freundlichem Gruß von Adulf.