Autor Thema: KÜO - Begriffe und Definitionen  (Gelesen 2812 mal)

JayJericho

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KÜO - Begriffe und Definitionen
« am: 01.03.16, 13:23 »
Hallo liebe Mitleidende

wir streiten uns nun schon seit gut zwei Jahren mit dem BSF und dem LRA über einen Feuerstättenbescheid und sind im Zuge dessen mittlerweise auch schon vor Gericht.

Kurze Vorgeschichte:

Wir haben das Haus 2009 gekauft, installiert waren 4 Ölöfen. Zuerst wurden von dem neu Ernannten BSF die Kehrungen von 2 auf 3 hochgesetzt, dann wurde versucht usn eine 4 Kehrung pro Jahr aufzuerlegen, wo wir dann widersprochen haben und womit der Ärger mit dem Herrn angefangen hat. Termine wurden nur schwer gefunden, nachem wir ihm mitgeteilt hatten, dass wir eine neue Heizung einbauern wollen, wollte er noch schnell die Feuerstättenschau VOR dem einbau der neuen Heizung durchführen.
Um das durchzudrücken hat er gegenüber dem LRA sogar behauptet, wir hätten gar nicht vor, eine neue Heizung einzubauen und er hätte keinen Kontakt zu unserem Heizungsbauer gehabt. Dem konnte Gott sei Dank mit einem Telefongespräch zwischen Heizungsbauer und LRA widersprochen werden, woraufhin der Herr BSF Frei dem Heizungsbauer eine riesige Liste von (im nachhinein als unnötig herausgestellten) Auflagen erteilt hat, womit der Herr Heizungsbauer das interesse an dem 25.000€ Auftragt verlor.

Wir haben dann Infrarotheizungen eingebaut und die Öfen von 4 auf 1 Reduziert. Feuerstättenschau kam und der BSF behauptete vor Ort: "Wundert euch nicht, wenn dann drei Kehrungen auf dem Feuerstättenbescheid stehen, dass ist Vorschrift für Öfen, deren Abgaswerte nicht regelmßig kontrolliert werden." Im Feuerstättensbescheid stand dann, Oh Wunder, einfach nur "regelmäíg genutzt", weshalb wir mit Hinweis auf die Hauptheizung durch Infrarot widersprochen habe und eine Abänderung des Feuerstättenbescheids gefordert haben.

Dem LRA haben wir schriftlich mitgeteilt, dass wir den letzten Ofen nun auch bis zur Klärung des Verfahrens abgeschlossen haben, woraufhin diese eine schriftliche Bestätigung über den dichten Verschluss des Schornsteins und Abschluss aller Feuerstätten haben wollten, was mir aber extrem nach dem versuch, unseren Schronstein als inaktiv zur brandmarken, aussah. Es wurd kein neuer Feuerstättenebscheid erlassen, obwohl wir mehrfach darauf hingewiesen haben, dass dieser hätte erteilt werden müssen auf Grund unserer Aussage...

Jetzt die Fragen zur KÜO:
I)

KÜO
1)
1.
Was ist eine "Abgasanlage"
Was ist eine "notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen."

Ist eines davon der Schornstein? Laut Anlage scheint beides zuzutreffen

II)
Anzahl der Kehrungen:
Ein nicht dauerhaft stillgelegter Schornstein, der aber keine angeschlossene Feuerstätte hat, ist wie oft zu kehren? Meiner Meinung nach gar nicht, nur alle 3 bis 4 Jahre durch eine Feuerstättenschau zu überprüfen. Ist das richtig?
In der Anlage 1 findet man natürlich nur die Anzahl der Kerhungen für betriebsbereite Anlagen...

Bei Interesse kann ich die ganze Geschichte mit unserem BSF aus dem Neckar Odenwaldkreis auch noch mal detailiert schildern, ist teilwiese wirklich bemerkenswert was der Herr in schwarz sich so leistet, vor allem weil wir mit einem BSF aus dem Nachbarbezirk überhaupt keine Probleme haben, und der das Gebärden auch nicht nachvollziehen kann..

catweezle

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Re: KÜO - Begriffe und Definitionen
« Antwort #1 am: 01.03.16, 16:49 »
Hallo JayJericho,

1. Frage
Was ist eine "Abgasanlage"
Was ist eine "notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen."
Ist eines davon der Schornstein? Laut Anlage scheint beides zuzutreffen
1. Antwort
Ein Schornstein ist eine Abgasanlage; aber nur, wenn eine Feuerstätte angeschlossen ist. Ansonsten ist der Schornstein ein Mauerwerk des Hauses. Soll heißen: Der Schornstein ist für den Bez.Schornsteinfeger nur relevant, wenn ein Ofen oder eine Heizungstherme angeschlossen ist.
2. Frage
Anzahl der Kehrungen:
Ein nicht dauerhaft stillgelegter Schornstein, der aber keine angeschlossene Feuerstätte hat, ist wie oft zu kehren? Meiner Meinung nach gar nicht, nur alle 3 bis 4 Jahre durch eine Feuerstättenschau zu überprüfen. Ist das richtig?
In der Anlage 1 findet man natürlich nur die Anzahl der Kerhungen für betriebsbereite Anlagen...

2. Antwort
Ein Schornstein ohne Feuerstätte muss weder gekehrt noch mit einer Feuerstättenschau überprüft werden!!!  Der Bez.Schornsteinfeger darf noch einmal kommen und überprüfen, ob keine Feuerstätte mehr am Schornstein angeschlossen ist und die Öffnungen am Schornstein geschlossen wurden. Das war´s !!!
Danach ist Ihr Haus aus dem Kehrbuch zu streichen, der alte Feuerstättenbescheid hat seine Gültigkeit verloren und Sie sind den Bezirksfürsten auf Dauer los.

simba2003hobby

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Re: KÜO - Begriffe und Definitionen
« Antwort #2 am: 14.06.16, 15:39 »
Hallo JayJericho,

am einfachsten ist es, die ab 2013 geltende KÜO aus dem Internet herunterzuladen. Unter "Begriffsbestimmungen" sind dort alle relevaten Begriife in Bezug auf Feuerungsanlagen verbindlich aufgelistet.

MfG

simba2003hobby