Autor Thema: Schornsteinfeger(un)wesen: CO-Messung verstößt gegen das Grundgesetz!  (Gelesen 5857 mal)

simba2003hobby

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Hallo "Schornsteinfegerfreunde"!

Bis dato, werden in Deutschland, offene Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen in Wohnräumen betrieben, ohne daß je eine Messung bezüglich Kohlenstoffmonoxid (CO), durch einen Schornsteinfeger (SF) durchgeführt würde.

Es halten sich, in Millionen von Haushalten in Deutschland, in unmittelbarer Nähe sehr heißer und undichter Abgasrohre Menschen auf, ohne daß dies je einen Schornsteinfeger gestört hätte.

In Millionen von Haushalten in Deutschland, verlaufen Abgasrohre durch Wohnräume, ohne daß ein Schornsteinfeger diese je reinigen/überprüfen, geschweige denn auf Dichtigkeit überprüfen würde.

Es genügt, für diese Feuerstätten, die Vorlage einer Typ-Prüfung des Herstellers und die Feuerstätten dürfen, über Jahre hinweg, betrieben werden.

In all diesen Fällen, kommt keine KÜO zum Einsatz. Im Gegenteil, nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 KÜO, sind frei in Wohnungen und Aufenthaltsräumen verlaufende, demontierbare Verbindungsstücke von Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen oder Heizungsherde für feste oder flüssige Brennstoffe, ausdrücklich von der KÜO ausgenommen.

Im Gegensatz hierzu, sollen die Betreiber von hochmodernen Feuerstätten, wie z.B. Öl-Brennwertkesseln mit angeschlossenem Blaubrenner,

die sich im Heizungskeller hinter einer Eisentüre und nicht in einem Wohnraum befinden,

bei denen es keinen Abgasverlust gibt,

die hermetisch geschlossen sind, sodaß, wie der Gesetzgeber in Anlage 4 Nr. 20 zu § 7 KÜO festgelegt hat, nicht einmal in den Aufstellungsraum, Abgase in Gefahr drohender Menge austreten können,

die im Heizbetrieb, mit einer Abgastemperatur von ca. 30°C bis 38°C und die, bei der Warmwassererwärmung auf 45°C (Einstellung im Menü auf 45°C, ergibt eine tatsächliche Warmwassertemperatur von ca. 50°C), mit einer Abgastemperatur von ca. 60°C auskommen,

bei denen die Abgasleitung, selbst direkt hinter dem Wärmetauscher, im Betrieb nur handwarm wird,

bei denen nichts brennen kann, weil während des Betriebes pro Stunde ca. 1,8 Liter Kondensat in die Abgasleitung geblasen wird, sodaß die Abgasleitung innen naß wie ein Abwasserrohr ist und sich selbst reinigt,

die sich, im Störfall, bereits bei einer Abgastemperatur von 120°C selbst abschalten,

 jährlich, bzw. zweijährlich,  den Nachweis durch einen Schornsteinfegfer erbringen, daß der CO-Gehalt des Abgases, einen vorgegebenen Wert nicht überschreitet.

Dabei wird übersehen, daß es in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundgesetz gibt, das eine derart grobe Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zuläßt.

Da, wo es wirklich gefährlich für Mensch und Umwelt ist, nämlich bei offenen Kaminen, Kaminöfen, Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen und Heizungsherden, wird die KÜO nicht angewendet (siehe oben).

Das ist ein Schildbürgerstreich 1. Ranges!

MfG

simba2003hobby

Tseng

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Einzelraum Feuerstätten werden von der KÜO beachtet...

Mit 1-4x Fegen im Jahr, wobei dies von innen angesprochene Rauchrohr, wenn es frei verläuft, in Eigentümer Verantwortung liegt.

Damit sind die von Ihnen angesprochenen offenen Kamine schon einmal ausgeschlossen, weil bei diesen sehr selten das Rauchrohr frei verläuft, sondern innerhalb der Feuerstätte "versteckt" ist, gleiches gilt wohl meist auch für Kachelöfen.

Und Messungen werden sehr wohl durchgeführt, WENN diese Feuerstätte eine entsprechende Leistung vorzuweisen hat, genau wie alle anderen Heizungsanlagen, und der Zentralen Beheizung dient.

Ansonsten werden viele Öfen in diesen "Millionen" Haushalten sowieso nach der Übergangsfrist verschwinden. Und die neuen Öfen sind vom Hersteller geprüft, und zugelassen, genau wie beim Auto.

Sollte Ihr Aufstellraum für die Heizung übrigens eine Eisentüre besitzen, dann schätze ich dass dies freiwilliger Natur ist, weil dies nur bei Heizräumen vorgeschrieben ist, und diese glaube ich erst bei Anlagen > 50 KW anfangen.

Nun gehe ich nochmal auf Ihre zuletzt genannten Einzelbeispiele ein..

Offene Kamine = Dürfen nur gelegentlich genutzt werden, dass Rauchrohr wird vom Schornsteinfeger überprüft wenn er 1x Jährlich zur Fegung vorbeikommt. Rauchwarnmelder sind mittlerweile ebenfalls vorgeschrieben... (KÜO)
Kaminöfen = Rauchrohr ist in der Betreiberpflicht, werden 2-3x im Jahr gefegt, und auch hier sind Rauchwarnmelder in der Wohnung mittlerweile Pflicht, egal ob ich einen Ofen habe oder nicht. Nebenbei laufen für viele ältere Modelle ohne Nachweis die Fristen aus, und werden vom Schornsteinfeger Einzeln gemessen, sofern der Wunsch besteht diese weiterhin zu betreiben.
Einzelfeuerstätten = Gas wird Jährlich/Zweijährlich gemessen, Öl wird 3x im Jahr gefegt, Holz, Kohle, etc pp siehe oben.
Etagenheizung = Ist doch genau des gleiche wie Ihre Ölheizung? Entsprechend überprüft anhand der Fristen von KÜO und/oder 1. BImSchV?
Heizungsherd = Sofern in dem Ding Holz verfeuert wird, 3x im Jahr fegen, ansonsten bei Gas 1x im Jahr messen...

Also die KÜO deckt sämtliche Bereich ab...

simba2003hobby

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Hallo Tseng,

Sie haben anscheinend meinen Beitrag nicht verstanden oder wollen ihn nicht verstehen.

Es geht, in meinem Beitrag, wie auch die Überschrift beweist, einzig und allein um die CO-Messung und nicht um das Kehren.

MfG

simba2003hobby

Tseng

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Es geht in Ihrem Beitrag darum dass Sie sich beschweren dass Feuerstätten Unterschiedlich behandelt werden.
Ebenso könnten Sie sich darüber beschweren wieso Busse/LKW's oder Wohnwagen anders geprüft werden wie ein normaler PKW, geschweige den ein Mofa!

All diese Fahrzeuge werden vom gleichen Gesetz abgedeckt, und je nachdem mit zusätzlichen Bestimmungen versehen, genau wie Feuerstätten.
Und ebenso wie es keinen TÜV für Mofa's gibt, diese jedoch eine Zulassung haben müssen, gibt es keine wiederkehrende Messung für Öfen, welche nur der Beheizung eines Raumes dienen.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen, wenn ein Ofen nämlich zuviel Leistung für einen Raum hat, wird diesem Unterstellt dass er als Zentrale Heizung funktioniert (selbst wenn dieser nicht Wasserführend ist) und dann wird dieser ebenfalls Regelmäßig gemessen.

Sie haben in einem anderen Beitrag den TÜV ins Gespräch gebracht, wollen jedoch nicht verstehen, dass es bei Feuerstätten häufig genau so gehandhabt wird, oder noch gehandhabt wird, wie es damals beim TÜV/ASU wurde.

Klar kann man nun im nachhinein bei jeder Feuerstätte verlangen dass dort CO/Staub gemessen wird, wäre Unverhältnismäßig, aber der Schornsteinfeger freut sich bestimmt wenn er nur ~3-4 Kunden am Tag besuchen muss, und trotzdem ~600€ Umsatz am Tag erwirtschaftet.

Also worüber beschweren Sie sich? Dass zuwenig gemessen wird? Oder zuviel?

simba2003hobby

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Hallo Tseng,

es geht in meinem Beitrag darum, daß da, wo es gefährlich ist, kein CÖ gemessen wird. Ich verweise auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 KÜO.

Da, wo es ungefährlich ist, will der Schornsteifeger CO messen. Ich verweise auf Anlage 4 zu § 7 Nr. 20 KÜO.

Das ist nicht nur unlogisch, sondern verstößt auch gegen das Grundgesetz (Gleichheitssatz).

Es geht, in meinem Beitrag, nicht um hoheitliche Aufgaben wie beim TÜV, sondern um eine Handwerkerleistung.

Sie führen die "Unverhältnismäßigkeit" an. Es verstößt gegen den Grundatz der Verhältnismäßigkeit, daß bei sicheren Feuerstätten, wie im angeführten Beispiel, eine CO-Messung verlangt wird, aber bei unsicheren Anlagen, wie im Beispiel aufgeführt, eben nicht.

Sie führen auch die "Eigenverantwortung" an. Hierzu wie folgt:

In meiner unmittelbaren Umgebung gibt es Häuser, die ausschließlich mit Kaminöfen beheizt werden. Vor einiegen Jahren schossen bei meinem unmittelbaren Nachbarn, in ca. 8 m Entfernung zu meinem Grundstück, meterhohe Flammen aus dem Schornstei. Funken flogen bis auf mein Grundstück.

Beim nächsten Besuch, habe ich den Schornsteinfeger darauf angesprochen und auf die Gefahren für mein Grundstück hingewiesen. Sein einziger Kommentar: "Da muß der Schornstein ausgebrannt werden."

Ich meine, soweit darf es gar nicht erst kommen, sondern der Schornsteifeger ist dafür verantwortlich, daß es zu keinem Kaminbrand kommen kann.

MfG

simba2003hobby

Tseng

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Dann erklären Sie am besten mal wie ein Schornsteinfeger einen Kaminbrand verhindern soll.

Also der Schornsteinfeger kann mit seiner Arbeit verhindern dass des Haus aufgrund eines Kaminbrandes nicht abbrennt, aber den Kaminbrand an sich, da hat er wenig Einfluss drauf.

simba2003hobby

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Hallo Tseng,

dann erklären Sie doch einmal, wie Sie als Schornsteinfeger verhindern wollen, wenn der Schornstein brennt, daß das Haus, bzw. umliegende Grundstücke, durch die Flammen und den Funkenflug, nicht beeinträchtigt werden.

Der Kaminbrand entsteht, durch den Ruß, der sich im Schornstein ablagern und entzünden kann. Die ureigenste Aufgabe des Schornsteinfegers ist, daß gerade dies verhindert wird, indem er den Schornstein gründlich kehrt.

MfG

simba2003hobby

 

Shinra

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Hallo Tseng,

dann erklären Sie doch einmal, wie Sie als Schornsteinfeger verhindern wollen, wenn der Schornstein brennt, daß das Haus, bzw. umliegende Grundstücke, durch die Flammen und den Funkenflug, nicht beeinträchtigt werden.

Der Kaminbrand entsteht, durch den Ruß, der sich im Schornstein ablagern und entzünden kann. Die ureigenste Aufgabe des Schornsteinfegers ist, daß gerade dies verhindert wird, indem er den Schornstein gründlich kehrt.

MfG

simba2003hobby

Der Brand entsteht im Verbindungsstück/Rauchrohr.
Durch dass regelmäßige Kehren sorgt man nur dafür dass wenn es brennt, nicht soviel Brennstoff vorhanden ist, dass der Schornstein "Explodiert"

simba2003hobby

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Hallo Shinra,

das Verbindungsstück ist das Abgasrohr (Ofenrohr), das bei Kaminöfen vom Abgasstutzen des Ofens in den Schornstein führt. Dies unterliegt, lt. KÜO, nicht der Kehr- und Überprüfungspfücht durch Schornsteinfeger (SF).

Wenn es in diesem Verbindungsstück brennt, dann waschen die SF "ihre Hände in Unschuld", denn sie sind dafür nicht zuständig, sondern der Betreiber der Feuerstätte.

Noch ein Schildbürgerstreich ersten Ranges!

MfG

simba2003 hobby

skalpjäger

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Hallo "Schornsteinfegerfreunde"!

Bis dato, werden in Deutschland, offene Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen in Wohnräumen betrieben, ohne daß je eine Messung bezüglich Kohlenstoffmonoxid (CO), durch einen Schornsteinfeger (SF) durchgeführt würde.

Es halten sich, in Millionen von Haushalten in Deutschland, in unmittelbarer Nähe sehr heißer und undichter Abgasrohre Menschen auf, ohne daß dies je einen Schornsteinfeger gestört hätte.

In Millionen von Haushalten in Deutschland, verlaufen Abgasrohre durch Wohnräume, ohne daß ein Schornsteinfeger diese je reinigen/überprüfen, geschweige denn auf Dichtigkeit überprüfen würde.

Es genügt, für diese Feuerstätten, die Vorlage einer Typ-Prüfung des Herstellers und die Feuerstätten dürfen, über Jahre hinweg, betrieben werden.

In all diesen Fällen, kommt keine KÜO zum Einsatz. Im Gegenteil, nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 KÜO, sind frei in Wohnungen und Aufenthaltsräumen verlaufende, demontierbare Verbindungsstücke von Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen oder Heizungsherde für feste oder flüssige Brennstoffe, ausdrücklich von der KÜO ausgenommen.

Im Gegensatz hierzu, sollen die Betreiber von hochmodernen Feuerstätten, wie z.B. Öl-Brennwertkesseln mit angeschlossenem Blaubrenner,

die sich im Heizungskeller hinter einer Eisentüre und nicht in einem Wohnraum befinden,

bei denen es keinen Abgasverlust gibt,

die hermetisch geschlossen sind, sodaß, wie der Gesetzgeber in Anlage 4 Nr. 20 zu § 7 KÜO festgelegt hat, nicht einmal in den Aufstellungsraum, Abgase in Gefahr drohender Menge austreten können,

die im Heizbetrieb, mit einer Abgastemperatur von ca. 30°C bis 38°C und die, bei der Warmwassererwärmung auf 45°C (Einstellung im Menü auf 45°C, ergibt eine tatsächliche Warmwassertemperatur von ca. 50°C), mit einer Abgastemperatur von ca. 60°C auskommen,

bei denen die Abgasleitung, selbst direkt hinter dem Wärmetauscher, im Betrieb nur handwarm wird,

bei denen nichts brennen kann, weil während des Betriebes pro Stunde ca. 1,8 Liter Kondensat in die Abgasleitung geblasen wird, sodaß die Abgasleitung innen naß wie ein Abwasserrohr ist und sich selbst reinigt,

die sich, im Störfall, bereits bei einer Abgastemperatur von 120°C selbst abschalten,

 jährlich, bzw. zweijährlich,  den Nachweis durch einen Schornsteinfegfer erbringen, daß der CO-Gehalt des Abgases, einen vorgegebenen Wert nicht überschreitet.

Dabei wird übersehen, daß es in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundgesetz gibt, das eine derart grobe Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zuläßt.

Da, wo es wirklich gefährlich für Mensch und Umwelt ist, nämlich bei offenen Kaminen, Kaminöfen, Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen und Heizungsherden, wird die KÜO nicht angewendet (siehe oben).

Das ist ein Schildbürgerstreich 1. Ranges!

MfG

simba2003hobby