Hallo "Schornsteinfegerfreunde"!
Bis dato, werden in Deutschland, offene Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen in Wohnräumen betrieben, ohne daß je eine Messung bezüglich Kohlenstoffmonoxid (CO), durch einen Schornsteinfeger (SF) durchgeführt würde.
Es halten sich, in Millionen von Haushalten in Deutschland, in unmittelbarer Nähe sehr heißer und undichter Abgasrohre Menschen auf, ohne daß dies je einen Schornsteinfeger gestört hätte.
In Millionen von Haushalten in Deutschland, verlaufen Abgasrohre durch Wohnräume, ohne daß ein Schornsteinfeger diese je reinigen/überprüfen, geschweige denn auf Dichtigkeit überprüfen würde.
Es genügt, für diese Feuerstätten, die Vorlage einer Typ-Prüfung des Herstellers und die Feuerstätten dürfen, über Jahre hinweg, betrieben werden.
In all diesen Fällen, kommt keine KÜO zum Einsatz. Im Gegenteil, nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 KÜO, sind frei in Wohnungen und Aufenthaltsräumen verlaufende, demontierbare Verbindungsstücke von Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen oder Heizungsherde für feste oder flüssige Brennstoffe, ausdrücklich von der KÜO ausgenommen.
Im Gegensatz hierzu, sollen die Betreiber von hochmodernen Feuerstätten, wie z.B. Öl-Brennwertkesseln mit angeschlossenem Blaubrenner,
die sich im Heizungskeller hinter einer Eisentüre und nicht in einem Wohnraum befinden,
bei denen es keinen Abgasverlust gibt,
die hermetisch geschlossen sind, sodaß, wie der Gesetzgeber in Anlage 4 Nr. 20 zu § 7 KÜO festgelegt hat, nicht einmal in den Aufstellungsraum, Abgase in Gefahr drohender Menge austreten können,
die im Heizbetrieb, mit einer Abgastemperatur von ca. 30°C bis 38°C und die, bei der Warmwassererwärmung auf 45°C (Einstellung im Menü auf 45°C, ergibt eine tatsächliche Warmwassertemperatur von ca. 50°C), mit einer Abgastemperatur von ca. 60°C auskommen,
bei denen die Abgasleitung, selbst direkt hinter dem Wärmetauscher, im Betrieb nur handwarm wird,
bei denen nichts brennen kann, weil während des Betriebes pro Stunde ca. 1,8 Liter Kondensat in die Abgasleitung geblasen wird, sodaß die Abgasleitung innen naß wie ein Abwasserrohr ist und sich selbst reinigt,
die sich, im Störfall, bereits bei einer Abgastemperatur von 120°C selbst abschalten,
jährlich, bzw. zweijährlich, den Nachweis durch einen Schornsteinfegfer erbringen, daß der CO-Gehalt des Abgases, einen vorgegebenen Wert nicht überschreitet.
Dabei wird übersehen, daß es in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundgesetz gibt, das eine derart grobe Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zuläßt.
Da, wo es wirklich gefährlich für Mensch und Umwelt ist, nämlich bei offenen Kaminen, Kaminöfen, Einzelfeuerstätten, Etagenheizungen und Heizungsherden, wird die KÜO nicht angewendet (siehe oben).
Das ist ein Schildbürgerstreich 1. Ranges!
MfG
simba2003hobby