Autor Thema: FSB Zweitschrift  (Gelesen 1492 mal)

Bert Brac

  • Gast
FSB Zweitschrift
« am: 29.03.17, 16:16 »
Hallo allerseits,
mein Schornsteinfeger hat nach der Feuerstättenshow den FSB gleich in zwei Ausfertigungen gesandt und diese dann auch in Rechnung gestellt. M.E. ist eine zweifache Ausfertigung gesetzlich nicht vorgeschrieben und wurde von mir natürlich auch weder angefragt noch gewünscht.
Auch wenn es nur 2 € sind summiert sich das, wenn der Rußkehrer das allen Zwangskunden automatische in Rechnung stellt. Ich werde es daher monieren und nicht von der Rechnung abziehen.
Gib es tatsächlich eine Regelung, nach der der Feger ermächtigt ist, automatisch eine völlig unnütze Zweitschrift zu erstellen?

XXX

  • Gast
Re: FSB Zweitschrift
« Antwort #1 am: 07.04.17, 10:47 »
Der Eintrag wurde auf Wunsch des Users XXX gelöscht.
« Letzte Änderung: 14.07.17, 13:19 von Datko »