Autor Thema: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM  (Gelesen 18195 mal)

Anna

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Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« am: 25.10.11, 08:32 »
Hallo,

nachfolgendes Problem mit dem neuen BSM:

wir hatten vor 4 Jahren ein Haus mit 3 Wohneinheiten gemietet. Da wir zusätzlich zur Zentralheizung mit Holz heizen wollten den damaligen BSM gebeten sich das Haus und Schornstein anzusehen. Der BSM war sehr zufrieden mit unserem Schornstein und auch den Gegebenheiten. Bei einer Feuerstätten hatten wir eine Wandverkleidung aus Holz und der BSM hatte uns empfohlen zusätzlich Fernacellplatten an den Wänden anzubringen. Auch unter der Decke haben wir Fermacellplatten angebracht, aus Sicherheitsgründen. Der Abstand vom Ofenrohr zur Platte entspricht der Verordnung (10 cm). Dies taten wir und hatten danach die erforderlichen Zulassungen erhalten. Wir haben insgesamt 4 Feuerstätten. Aus Modernisierungsgründen haben wir in einer Wohnung die alten Öfen raus geschmissen und gegen "umweltfreundlicher" allen DIN Normen entsprechender Öfen ausgetauscht.
Weiterhin eine Isolierung aus Lattung, Steinwolle und Rigipsplatten angebracht.
Um die beiden Öfen in Betrieb nehmen zu können, hatten wir den BSM angerufen und erfahren, dass er nicht mehr zuständig sei und es einen neuen BSM gäbe. Diesen hatte ich kontaktiert und er hat sich gestern die Feuerstätten angesehen. Ergebnis: es gibt von ihm keine Zulassung. Er wollte, dass wir ein Loch in die Wand machen damit er sehen kann was dahinter ist.
Fermacellplatten reichen ihm nicht aus, da diese "die Wärme übertragen könnten und dann das Holz dahinter anfangen könnte zu brennen. Auch der Abstand zur Decke (10 cm) reichen ihm nicht aus, da, sollte das Ofenrohr mal glühen "hätte dann 1400 Grad" würde die Fermacellplatte dies nicht aushalten. Mein Argument, dass die Glasscheibe im Ofen nur bis 1200 Grad hält hat ihn nicht interessiert.
Vorschläge wie wir es besser machen könnten, hatte er nicht. Er hat uns gesagt:" es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder eine massiv gemauerte Wand oder kein Ofenbetrieb". Sein Mitarbeiter hatte dann vorgeschlagen, evtl. ein Edelstahlrohr mit Innenisolierung anzubringen. (dem Blick des BSM nach hat sein Mitarbeiter dafür anschließend sicher Ärger bekommen).  Da aber der Abstand zur Decke zurzeit 10 cm beträgt, wäre dann aus Sicht des BSM der Abstand nur noch 8 cm und wir müssten dann mindestens 2 cm tiefer ein neues Loch in den Schornstein machen.
Bei dem zweiten Ofen hat er bemängelt, dass wir, als wir die Dämmung angebracht hätten, ihn nicht vorher zu Rate gezogen hätten. Es gäbe feuerreste Isolierungsmöglichkeiten. Mein Argument, dass wir schon Steinwolle zur Isolierung verwendet haben, ließ er nicht gelten und hatte als Gegenargument, dass wir ja eine Lattung aus Dachlatten, also brennbaren Material verwendet hätten und die könnte ja dann brennen. Meine Frage ob es reichen würde, wenn wir auf die Rigipsplatten noch Fermacellplatten schrauben, kam zur Antwort, dann müssten wir noch eine Lüftung einbauen, damit die Wärme zwischen Fermacellplatte und Rigisplatte zirkulieren kann.
Ein Wort gab das andere und ich habe den BSM gebeten zu gehen. Er hat mir erklärt, dass er uns keine Genehmigung erteilt, im neuen Jahr verpflichtet ist sich auch die anderen beiden Feuerstätten anzusehen und es passieren kann, dass er diese auch stilllegt.
Außerdem hat er mir vor der Tür noch erklärt, dass er jetzt noch eine Stunde in seinem Büro sitzen und eine Stellungnahme schreiben müsse (offensichtlich wollte er mich schon mal darauf vorbereitet, dass er für seinen 10minütigen Besuch viel Geld haben möchte).

Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr. Da hatte ich fachmännische Hilfe in Anspruch genommen und in gutem Glauben die Feuerstätten so eingerichtet wie es der alte BSM uns empfohlen und auch abgenommen hatte, jetzt kommt der neue BSM und erklärt alles für nichtig, nein noch schlimmer. Wenn ich den neuen BSM richtig verstanden habe, hätte sein Vorgänger ja grob fahrlässig gehandelt. Bei jedem zweiten Satz hat er darauf hingewisen, dass er im Brandfalle haftbar gemacht würde und bei Personenschaden ins Gefängis müsse usw..

Mir ist irgendwie das Vertrauen zu diesem BSM abhanden gekommen. Ich hatte das Gefühl wir hätten ihm einen Anschluss mit Mauerwerk und Steinffußboden, einem Deckenabstand von 40 cm usw.. anbieten können und er hätte da auch einen Grund gefunden die Erlaubnis zu verweigern. Ich bin Laie und erwarte von einem Fachmann qualifizierte Beratung und nicht pausenlos Kritik.

Nun meine Fragen: Wo bekomme ich fachmännische Auskunft ob meine Feuerstätten sicher sind oder ob ich nachbessern muss? Die Empfehlung: "entweder massives Mauerwerk oder gar kein Ofen" reicht mir als qualifizierte Aussage, die auch noch Geld kostet nicht aus.
Bin ich auf diesen BSM angewiesen oder kann ich mir auch eine zweite Meinung einholen?
Bringt es etwas sich über diesen BSM zu beschweren? Wenn ja, wo?
Habe im Internet viel über Monopol des BSM gelesen und über Schikanen, wenn man sich beschwert.

Gruß Anna

TWMueller

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Re: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« Antwort #1 am: 25.10.11, 10:18 »
Wenn sich der BSF schon zur Quasi-Baubehörde aufschwingen will, sollte man auf jeden Fall eine SCHRIFTLICHE Stellungnahme einfordern. Da er in diesem Fall "hoheitlich" handelt, sind die Forderungen ZU BEGRÜNDEN. Hierbei auch nach den RECHTSGRUNDLAGEN fragen.

Gegen einen schriftlichen BESCHEID können Rechtsmittel eingelegt werden. Es entscheidet dann eine andere Stelle. Notfalls kann die Sach- und Rechtslage gerichtlich überprüft werden. Ggf. ist der alte Schornsteinfeger ja bereit (ggf. gegen Beraterhonorar) im Widerspruchsverfahren fachlich zu beraten. Da er ja zuvor die Genehmigung gegeben hatte, will er sicher nicht als Stümper darstehen, der keine Ahnung hatte.

Ggf. macht es auch Sinn, mit der übergeordneten Behörde (hier wohl Bauaufsicht) Kontakt aufzunehmen und z.B. mal ganz naiv anzufragen, welchen SACHVERSTÄNDIGEN die Behörde als NEUTRALE INSTANZ empfiehlt. Zumindest wird damit deutlich gemacht, dass man nicht bereit ist, sich der Willkür eines einzelnen HANDWERKERS zu unterwerfen. Denn, bitte nicht vergessen, der Schornsteinfeger ist KEIN Bauingenieur, der eine baurechtlich qualifizierte Ausbildung hat.
Thomas W. Müller
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Es bleibt meiner Ansicht nach tatsächlich nichts anderes übrig, als ein Briefwechsel. Der Briefwechsel hat für Sie den Vorteil, dass sich der Schornsteinfeger festlegen muss.

Außerdem empfehle ich Ihnen, dass Sie die Situation "mit dem Meterstab" und einer Digitalkamera dokumentieren. Nur so können sich später Dritte ein Bild von der Situation machen, ansonsten steht eventuell nur Aussage gegen Aussage.

Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
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Anna

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Re: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« Antwort #3 am: 25.10.11, 18:26 »
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Tipps und Ratschläge. Da der "Gutmensch" mir ja beim verlassen des Hauses erklärt hat, dass er sich nun eine Stunde an seinen Schreibtisch setzen müsse um eine Stellungnahme zu erfassen (dachte das hat er nur gesagt, um die Kosten, die er mir für die unqulalifizierten Äußerungen, schon mal zu rechtfertigen).
Ich habe eigentlich auch nichts gegen Schornsteinfeger und war mit dem bisherigen mehr als zufrieden. Wer möchte schon gern in seinem Haus verbrennen und gehe gern auf Nummer sicher. Das der bisherige mich nun offensichtlich, nach Aussage des Neuen, falsch beraten  haben soll und ich hier seit Jahren auf einer "Zeitbombe" sitzen soll, leuchtet mir nun wirklich nicht ein.
Wie gesagt, es handelt sich nicht um Dauerbrandöfen sondern um Kaminöfen die wir zusätzlich zur Zentralheizung betreiben, also nach Feierabend oder am Wochenende, in der Übergangszeit oder wenn's mal wirklich ganz kalt draußen ist. Aber sei's drum.
Also werde ich mich jetzt gleich mit Zollstock und Digitalkamera bewaffnen und alles dokumentieren. Danach bleibt mir nur mich von der Stellungnahme und der Rechnung überraschen zu lassen.

Werde dann in diesem Forum weiter berichten.

Danke noch mal
Anna

Datko

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Re: Feuerstättenschau durch neuen BSM
« Antwort #4 am: 25.10.11, 18:48 »

Also werde ich mich jetzt gleich mit Zollstock und Digitalkamera bewaffnen und alles dokumentieren. Danach bleibt mir nur mich von der Stellungnahme und der Rechnung überraschen zu lassen.

Werde dann in diesem Forum weiter berichten.

Danke noch mal
Anna

Er soll ja nur schreiben, was seiner Meinung nach nicht in Ordnung ist. Vielleicht ist seine Sicht der Dinge falsch, lassen wir uns überraschen.
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Re: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« Antwort #5 am: 31.10.11, 22:07 »
Hallo,

habe gerade meine E-Mails abgefragt und eine Mängelbescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeister erhalten. Mir fehlen die Worte.
Es handelt sich offensichtlich um einen Vordruck. In dem dieser Mensch mitteilt, dass er die Feuerstätten nicht abnehmen konnte. Weißt auf die Aufstellangaben des Ofenherstellers hin. Weiterhin auf ein Gesetz auf das er sich beruft. Gibt mri eine Frist bis 30.11. die Mängel (welche hat er nicht geschrieben) abzustellen und will mich danach bei einer Behörde melden. Natürlch alles nur zu meinem Schutz und meiner Sicherheit.
Statt wie im Schreiben erwähnt die gesetztlichen Bestimmungen zum betreiben einer Feuerstelle im Anhang wie beschrieben ist im Anhang folgendes:
" Ich bin gern bereit, gemeinsam mit Ihnen im Rahmen einer Baubesprechung eine Lösung zu finden. Bitte kontaktieren Sie mich".

Ich kann es immer noch nicht fassen. Erst setzt er mir eine Frist, versucht mir mit einer Behörde (welcher schreibt er nicht) zu drohen und wenn ich mit ner Baubesprechung einverstanden bin, kann er mir sogar eine Lösung anbieten.

Was soll ich denn davon nun halten? Muss ich erst mal ne Nacht drüber schlafen.

TWMueller

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Re: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« Antwort #6 am: 01.11.11, 08:23 »
Ja, da haben Sie wohl einen kleinen "schwarzen König" im Revier (ähm ... "Bezirk" meine ich).

Fragen Sie SCHRIFTLICH an, welche Behörde zuständig sein soll.
Nehmen Sie das Schreiben und sprechen Sie PERSÖNLICH mit der "Behörde".
Lassen Sie sich nicht mit dubiosen Verweisen auf "technische Regelungen" abspeisen, verlangen Sie KLARE Rechtsgrundlagen und konkrete Angaben zu den relevanten Normen.

Wenn EIN Schornsteinfeger "Hüh" sagt und der ANDERE dann "Hott", bedarf es in einem RECHTSSTAAT einer belegbaren Grundlage, um beurteilen zu können, wer denn nun "Recht" hat. Die Frage ist nur, ob am Staate "Deutschland" nur das Etikett "Rechtsstaat" klebt, oder ob auch tatsächlich "Rechtsstaat" drin ist. Schauen wir mal.
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Re: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« Antwort #7 am: 01.11.11, 09:44 »
Ja, da haben Sie wohl einen kleinen "schwarzen König" im Revier (ähm ... "Bezirk" meine ich).

Fragen Sie SCHRIFTLICH an, welche Behörde zuständig sein soll.
Nehmen Sie das Schreiben und sprechen Sie PERSÖNLICH mit der "Behörde".
Lassen Sie sich nicht mit dubiosen Verweisen auf "technische Regelungen" abspeisen, verlangen Sie KLARE Rechtsgrundlagen und konkrete Angaben zu den relevanten Normen.

Wenn EIN Schornsteinfeger "Hüh" sagt und der ANDERE dann "Hott", bedarf es in einem RECHTSSTAAT einer belegbaren Grundlage, um beurteilen zu können, wer denn nun "Recht" hat. Die Frage ist nur, ob am Staate "Deutschland" nur das Etikett "Rechtsstaat" klebt, oder ob auch tatsächlich "Rechtsstaat" drin ist. Schauen wir mal.

Da bleibt die Frage, ob eine e-mail überhaupt rechtlich verbindlich ist.
Bei einfachen e-mails ist aus technischer Sicht der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
Die e-mail würde ich mir ausdrucken.

Ich würde warten, bis etwas Schriftliches da ist. Man kann ja den Schornsteinfeger auffordern, einen Brief zu schreiben. Wichtig wäre mir, dass keinerlei mündliche Aussagen akzeptiert werden, es sollte alles Schriftform haben. Ich würde extrem sachlich schreiben und keinerlei Höflichkeitsfloskeln verwenden.

- Wir können das Schreiben ja dann anonymisiert ins Internet stellen und es analysieren, wenn wir den genauen Wortlaut haben.
- Außerdem könnten wir den letzten "Bericht" b.z.w. die letzte Rechnung des alten Bezirksschornsteinfegers anonymisiert ins Internet stellen.
« Letzte Änderung: 01.11.11, 19:02 von Datko »
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Re: Feuerstättenbeschau durch neuen BSM
« Antwort #8 am: 02.11.11, 18:37 »
Nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Mit "schriftlich" meine ich SCHRIFTLICH und NICHT ELEKTRONISCH. Auch der Gesetzgeber versteht unter "schriftlich" Papier mit Schrift drauf.
Für rechtsverbindliche ELEKTRONISCHE Mitteilungen ist eine SIGNATUR erforderlich.

Für alle rechtlich relevanten Mitteilungen daher IMMER die SCHRIFTFORM wählen und am besten das Schriftstück mit Zeuge PERSÖNLICH beim Empfänger einwerfen.
Selbst bei einem "Einschreiben" läßt sich im Zweifelsfall nicht restlos beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zuging. Wenn dieser z.B. behauptet, einen leeren Umschlag oder ein anderes Schreiben erhalten zu haben, gerät man in Beweisnot.
Hat man jedoch einen Zeugen, der sah, wie ein bestimmtes Schreiben in den Umschlag gesteckt und dieser Umschlag in den Briefkasten geworfen wurde, gibt es mit Sicherheit keine Probleme mit dem Nachweis.

Eine Nachricht als DOPPEL auch per EMail zu versenden, kann die Aufmerksamkeit erhöhen und ggf. die Bearbeitung beschleunigen. Aber das ORIGINAL auf PAPIER nicht vergessen!
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