Hallo,
folgender Sachverhalt bezgl. einer jährlich zu kontrollierenden Gastherme in einem Mehrfamilienhaus (Kurzform):
Im Hausflur hing der typische Zettel "Bitte Zugang zur Wohnung ermöglichen am x.x.". Da ich berufstätig bin, wollte ich abklären, dass ich einen der ersten Termine bekommen. Also den BSFM angeschrieben (Webformular auf seiner Internetseite). Abgesehen von einer automatischen Empfangsbestätigung passierte nichts. Am Termin war ich dann logischerweise nicht da - hatte ja nichts von ihm gehört. Also wieder Zettel an der Tür "Nicht angetroffen, nächster Termin am x.x". Ich wieder eine Email geschrieben mit der Bitte um Terminabsprache (sinngemäß mir passt jeder Termin vor 9 Uhr morgens). Keine Reaktion. Beim dritten Termin hatte es dann geklappt. Jetzt berechnet der BFSM 25 Euro Kosten für einen "Individualtermin auf Kundenwunsch". Ich bin Mieter, und natürlich ist der Betrag längst gezahlt durch meinen Vermieter. Aber lohnt es sich, sich über die 25 Euro aufzuregen? Ist der BFSM im Recht? Wenn nein, was könnte man ggf. machen? Klagen ergibt bei dem Betrag wohl wenig Sinn...