Autor Thema: dubiose Rechnung (fingierte freie Positionen), Feuerstättenbescheid+Knebelvertrag  (Gelesen 3703 mal)

Vitodens 333

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Hallo liebe Gemeinde,

Auch ich bin glücklicherweise nach gestrigem Erhalt eines dicken Briefumschlages von meinem Bezirksschornsteinfegermeisters auf dieses Forum gestoßen.
Zur allgemeinen Information möchte ich den gesamten Inhalt dieses Umschlag hier einmal online einstellen.

Aber, was ist passiert?
Vor 3 Jahren (2012) habe ich mir eine selbstkalibrierende Gas-Brennwerttherme einbauen lassen. Bei diesen Thermen ist es so, daß eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger erst nach 3 Jahren stattzufinden hat.(Erstabnahme wurde auch ordnungsgemäß durchgeführt)

Im vergangenen Monat steht also der Mitarbeiter(nicht der Meister selbst!!!)des Bezirkschornsteinfegermeisers vor unserer Tür und begehrt bei meiner Frau Einlass zur 3-Jährigen Prüfung.
Dieser Besuch war nicht angekündigt, was mich bis hierher eigentlich auch nicht stört.
Er hat also die Therme begutachtet und gemessen.
Meine Frau war während der ganzen Dauer mit im Heizungskeller und hat ihm über die Schulter geschaut.
Dann ist der Mitarbeiter hingegangen, hat die Revisionsklappe des Kunststoffabgasrohres geöffnet, reingeschaut und zu meiner Frau gesagt: alles ok. Da liegt zwar eine tote Biene drin, das ist aber nicht schlimm. Sie liegt noch heute drin. Gekehrt wurde nicht.
Klappe zu das wars.
Dann verabschiedet er sich mit den Worten: Sie werden in Kürze eine Abrechnung erhalten, da steht die Position Kehrtätigkeiten drauf, das ist aber nur, damit Sie die Rechnung beim Finanzamt absetzen können.Eigentlich ist das für die Pflege unserer Kartei, damit wir wissen, wann wir Sie das nächste mal aufsuchen müssen. Aber nicht das Sie da nochmal nachfragen, ich hab Ihnen das ja jetzt gesagt.

Jetzt stelle ich mir folgende Fragen:
Dürfen die hoheitlichen Tätigkeiten mit 19% Mwst belegt werden.

Sind die aufgeführten hoheitlichen Positionen, ok (auch der Wert in €)

Kann/darf der Mitarbeiter des Meisters die Überprüfungen zur Auststellung des Feuerstättenbescheides durchführen, oder muß das der Meister selbst tun.

Im Feuerstättenbescheid sind 2 getrennte Überprüfungen
1. Abgasleitung des Gas-Umlaufwasserheizers/Übprüfung-Kehrung
2. Abgaswege des Gas-Umlaufwasserheizers / Abgaswegeüberprüfung
aufgeführt. Diese beiden Überprüfungen beziehen sich auf die gleiche Rechtsgrundlage Anlage 1, Nr.3.5 zu $1 abs. 4 KÜO

Was soll dieser Persilschein für einen Wartungs/Kehrvertrag, das finde ich schon ziemlich heftig.


Was stinkt mir an der ganzen Sache?
Es taucht ein Schornsteinfeger auf, macht die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen. ( bis hierher alles ok, selbst die fehlende Terminvereinbarung kann ich problemlos hinnehmen)

Jetzt gehts aber los:
Hier sollen einem Kunden scheinbar im Rahmen der 3-jährigen Pflichtuntersuchung irgendwelche sinnlosen Schornsteinfeger-Handwerksleistungen zu absolut überteuerten Preisen untergejuberlt werden, ca 2 Minuten für übe 40€+ Mwst, über die de Kunde im Vorfeld noch nicht einmal hingewiesen wird.

Dann werden fingierte Positionen erfunden, um damit angebliche Karteipflegekosten zu kaschieren.


Ich wollte jetzt hingehen, lediglich die hoheitlichen Leistungen ohne Mwst begleichen, was meint Ihr?


 


« Letzte Änderung: 25.07.15, 10:04 von Vitodens 333 »

XXX

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