Autor Thema: Rechnungsbetrug (Schornsteinfeger war nicht im Heizungskeller)  (Gelesen 14439 mal)

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Hallo ihr Kontra-isten,

habe gestern eine Rechnung vom Bezirksschornsteinfeger bekommen, der mich sehr wütend gemacht hat.
Es werden Leistungen von insgesamt 68,14 € verlangt, obwohl gar keine Leistung erfolgt ist. Das ist doch Abrechnungsbetrug.

Der Schornsteinfeger stand am 10.09.12 unangemeldet vor der Tür meines Mieters und verlangte Einlass in den separat gelegenen Heizungskeller. Da mein Mieter den Schlüssel nicht hatte, erkärte der Schornsteinfeger dreist:"Dann komme ich morgen früh um 8.30 Uhr, dann muss die Tür zum Heizungskeller offen sein." Mein Mieter hat sich daraufhin von mir den Schlüssel geben lassen und am nächsten Morgen auf den Schornsteinfeger 1 Stunde vergeblich gewartet. Danach ist er zur Arbeit gefahren.
Jetzt kam die Rechnung und es wurden folgende Leistungen vom 10.09.12 abgerechnet:
Grundgebühr 9,29 €
Feuerstättenschau 8,08 €
Feuerstättenbescheid 10,10 €
Überprüfung Abgasanlage 2,42 €
Abgaswegeüberprüfung 27,37 €
MWSt 10,88 €
Gesamt 68,14 €

Was kann ich dagegen tun? Anzeige erstatten?
« Letzte Änderung: 15.10.12, 16:14 von Datko »

TWMueller

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Schön an diesem Fall ist, dass der Mieter als UNABHÄNGIGER Zeuge auftreten kann.

Als Erstes sollte natürlich eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Stadt/Kreis - Bauamt/Ordnungsamt) eingelegt werden.

Da auch eine GEBÜHR für HOHEITLICHE Leistungen (Feuerstätenschau + Feuerstättenbescheid) enthalten ist, wäre zudem eine Strafanzeige wegen VERDACHTS der GEBÜHRENÜBERHÖHUNG nach § 352 bei der STAATSANWALTSCHAFT möglich.
Thomas W. Müller
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Datko

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Mein Tipp:

Sich auf keine Diskussionen einlassen, schriftliche Beschwerden haben eine Langzeitwirkung, was Behörden einmal in den Akten haben, geht in der Regel nicht verloren. Am Besten ist es, erste gar nicht mit dem Bezirksschornsteinfeger reden, wenn er anruft, einfach den Hörer neben das Telefon legen.

In Zukunft werden die Bezirke alle 7 Jahre neu vergeben, da wiegt jede Beschwerde.



Joachim Datko - Ingenieur, Physiker
Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
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Hallo Ihr Kontra-isten,

melde mich nach 2 Jahren zurück. Habe damals die Rechnung einfach nicht bezahlt, da keine Leistung erfolgt war. Dann war auch Ruhe.
Im September 2014 hatte ich wieder die Zettel "Ihr Schornsteinfeger kommt" an der Tür. Na was soll denn das, hatte niemanden bestellt!
Im Oktober dann ein böser Brief vom Landratsamt. Mit Verweis auf einen Feuerstättenbescheid vom 10.09.2012 wurde mir mitgeteilt, dass ich die Überprüfungsfrist nicht eingehalten hätte, mit Drohung Zweitbescheid, Ersatzvornahme gegen meinen Willen ect. und Anhörung zum Bußgeldverfahren. Da hat mich wohl der Bezirksschornsteinfeger angeschwärzt !!!
Diesen Feuerstättenbescheid habe ich nie erhalten. Es hatte auch keine Feuerstättenschau stattgefunden. Deshalb habe ich ja damals auch die Rechnung nicht bezahlt.
Jetzt will´s mir der Bezirkskasper wohl zeigen. Der Anhörung bin gerne und sofort nachgekommen und habe den Sachverhalt klargestellt. Das ist ja wohl eindeutig Urkundenfälschung! Ich habe die Behörde aufgefordert den Sachverhalt zu überprüfen und aufzuklären. Sollte das nicht geschehen, werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen und rechtlich dagegen vorgehen, einschließlich einer Strafanzeige gegen den Bezirkskasper.
Meine Frage: Ist der Feuerstättenbescheid gültig, obwohl er gefälscht ist. Habe ich mich doch falsch verhalten und hätte die gefälschte Rechnung schon anzeigen sollen?
Mal schauen, wie es weitergeht.

Gruß
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HPB

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Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass man sich durch Untätigkeit in die Defensive bringen kann. Natürlich ist jetzt nichts verloren, denn es gab wohl

1. keine Feuerstättenschau (beweisbar durch den Mieter des Anwesens) und
2. keinen Feuerstättenbescheid und
3. wurde die Rechnung scheinbar nicht angemahnt (ist noch nicht verjährt)

Daher mein Rat: Immer zeitnah zum Fehlverhalten sachlich und emotionsfrei Beschwerde einlegen.
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Eine Beschwerde ist eigentlich zu harmlos. Erst hat er mir in betrügerischer Absicht eine Rechnung geschickt und als ich diese nicht bezahlt habe, wurde mir auch der Feuerstättenbescheid nicht zugestellt. Ich dachte, das wäre seine Pflicht. Also muss ich doch davon ausgehen, dass diese Schikane von ihm geplant war, um mich dann 2 Jahre später anschwärzen zu können. So ein vorsätzliches betrügerisches Handeln ist doch eine (oder sogar mehrere) Straftat. So`was habe ich bis jetzt noch nie erlebt. Aber vielleicht schießt er sich damit auch selber ab. Er hat mir den Krieg erklärt, jetzt schieß ich zurück.

Gruß
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HPB

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Tatsache ist doch, dass Sie sich jetzt rechtfertigen müssen. Hätten Sie damals (Dienstaufsichts-)Beschwerde eingelegt, hätte sich der Kehrer rechtfertigen müssen.  Mir persönlich ist es lieber, wenn sich ein anderer erklären muss, dann bin auch ich Herr des Geschehens.
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... als ich diese nicht bezahlt habe, wurde mir auch der Feuerstättenbescheid nicht zugestellt.

Der FEUERSTÄTTENBESCHEID ist ein VERWALTUNGAKT, der jedoch erst dann eine Rechtswirkung entfaltet, wenn er dem Betroffenen auch ZUGEHT. Und im Zweifelfall hat hier der "bev. Bezirksschornsteinfeger" als AUSTELLENDE BEHÖRDE die BEWEISPFLICHT.

Es genügt also nicht, wenn im Computer des bBSF irgend ein Datum gespeichert ist, wann der FSB ERSTELLT sein soll. Er muss auch ZUGEHEN.

Wenn eine Rechnungsreklamation so lange nicht bearbeitet wurde, dürfte dies ein INDIZ (kein BEWEIS) sein, dass der bBSF seinen Papierkram nicht so recht im Griff hat.

Manchmal wird dann so getan, als habe man schon seinerzeit den Bescheid erstellt und in den Briefkasten geworfen. Aber Mogeleien sind manchmal ziemlich leicht aufzudecken. So wurden z.B. in einem Bescheid, der angeblich 2012 erstellt wurde, auch schon mal Gesetzesänderungen berücksichtigt, die erst 2013 beschlossen wurden. Wohl ein Bezirksschornsteinfeger mit hellseherischen Fähigkeiten. Eine RÜCKDATIERUNG eines VERWALTUNGSAKTS wäre jedoch u.a. eine URKUNDENFÄLSCHUNG und somit eine STRAFTAT. Bei hinreichendem Tatverdacht (z.B. auch wenn die umliegenden Nachbarn ebenfalls aussagen, dass sie 2012 KEINEN Bescheid erhielen), könnte die STAATANWALTSCHAFT sogar mal das Büro des Bezirksschornsteinfegers durchsuchen und z.B. anhand der Computer-Daten relativ leicht überprüfen, WANN ein Dokument erstellt und ausgedruckt wurde.

Also notfalls zunächst eine KOPIE des angeblich bereits 2012 erstellten FEUERSTÄTTENBESCHEIDS anfordern und diese GENAU PRÜFEN.

Zur Sicherheit aber auch mal die EIGENEN ORDNER durchsehen. Vielleicht wurde dieses Papier in Unkenntnis seiner Bedeutung 2012 auch einfach abgeheftet, ohne dies besonders im Gedächtnis behalten zu haben.

Sollte der Bescheid wirklich NICHT vorliegen, muss der Bezirksschornsteinfeger den ZUGANG BEWEISEN. Denn OHNE ERST-BESCHEID auch KEIN ZWEIT-BESCHEID (durch die "zuständige Behörde").
Thomas W. Müller
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Danke Herr Müller für die wirklich kompetente Antwort. Ich habe mich in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Sache beschäftigt und einige Stunden in diesem Forum mit lesen verbracht. Jetzt mal zur technischen Seite der Sache. Ich habe 2007 eine neue Brennwert-Combi- Anlage einbauen lassen. Eine WTC 25-A Ausf. C-PEA der Fa. Weishaupt. Diese Anlage hat eine Scot-Sonde (vergl. Katalysator). Somit habe nach KÜO eine - raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses - die nur alle drei Jahre überprüft werden muss. Im Jahr 2012 war also eine Überprüfung noch gar nicht fällig. Wieso kann mich dann der Bezirkskasper im Jahr 2014 beim Landratsamt anschwärzen. Wenn der gefälschte Feuerstättenbescheid das Jahr 2014 als Prüfungspflicht angibt, wurden ja nur zwei Jahre angesetzt. Damit steht doch fest, dass der Bezirkskasper keine Feuerstättenschau durchgeführt hat, sonst wüsste er ja, was ich für eine Heizungsanlage habe.
Also wenn ich Herrn Müller richtig verstanden habe. Kein Feuerstättenbescheid = keine Pflicht ! Eigentlich hätte meine Heizungsanlage im Jahr 2013 überprüft werden müssen, aber da ich keinen F-Bescheid hatte, war ich auch nicht verpflichtet sie überprüfen zu lassen. Turnusmäßig wäre die nächste Überprüfung 2016, aber ohne F-Bescheid ..... Muss ich jetzt eine neue Feuerstättenschau dulden oder wird ein neuer F-Bescheid nach Sachlage erstellt?

Gruß
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HPB

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Wieso der Kehrer sie "angeschwärzt" hat, kann nur dieser selbst erklären. Wenn ein Kehrer eine Meldung ans LRA gibt, setzen die das normalerweise ungeprüft in eine Maßnahme um und die haben Sie ja bekommen.

Mein, erst kurz im Amt befindlicher Spezialist, hat von seinem Vorgänger, der die Probezeit wegen hirnrissiger Maßnahmen nicht überstanden hat, dessen Kehrbucheinträge bei mir als Mängel behauptet und noch einen neuen dazu erfunden. Das bekam ich dann als Ergebnis der Schau - natürlich ohne Bescheid. Ich habe ihm dann bei einer zufälligen Begegnung meine Verwunderung mitgeteilt und erklärt, dass er so in eine Beschwerde läuft, weil es diesbezüglich Gutachten gegen den gescheiterten Altmeister gibt. Er hat es trotzdem ans LRA gemeldet!

Auf deren Maßnahme habe ich nur das einige Jahre vorausgegangene Aktenzeichen kommuniziert und ich bekam eine mündliche Entschuldigung vom LRA und eine Aufhebung.

Der Kehrer war dann bescheuert genug nach ca. einem Jahr unangemeldet seinen Gesellen zum Kehren zu schicken. Dem habe ich erklärt, dass er bei uns nichts zu kehren hat. Was soll ich sagen, dieser Kehrer hat sofort wieder eine Mängelanzeige ans LRA geschickt. Unglaublich!

Vom LRA bekam ich dann logischerweise eine 08/15 Aufforderung, der ich noch am Tag des Erhalts via E-Mail widersprochen habe. Schon eine Stunde später bekam ich einen Zwischenbescheid und man telefonierte noch am gleichen Tag mit dem Kehrer und ich bekam - ebenfalls noch am gleichen Tag - eine Aufhebung. Der Kehrer wurde wohl zusätzlich einbestellt und ein paar Tage später war endlich der Feuerstättenbescheid da.

Unglaublicherweise setzte mir der Kehrer dann eine 10-Tage-Frist zur Zusendung des Kehrerformblattes, der ich natürlich noch am gleichen Tag via Mail widersprach.

Als Krönung meldete er dann 2-Tage später dem LRA, ich hätte die Termine nicht eingehalten, was denen von sich aus merkwürdig vorkam. Er erklärte dann der Grund für die eigenmächtige Terminverkürzung auf 2 Tage sei sein Urlaub gewesen. Dessen Gastspiel läuft garantiert nach der 7-Jahres-Frist aus. Spätestens.

Ich schreibe Ihnen das nur um darzulegen, dass es Menschen mit merkwürdigen Handlungsweisen gibt. Wenn Sie an so einen gelangen hilft keine Logik. Daher immer sofort, sauber und emotionsfrei mit der Aufsicht kommunizieren. Wer das tut, der führt und treibt den Prozess und sorgt für Einträge auf dem Kehrerkerbholz.

Meine Sorge ist nur, dass solche hirnrissigen Kehrer nach Ende der Bestellung als freie Kehrer auftauchen und dort erst einmal bejubelt werden, denn es gibt praktisch keine Freien.

« Letzte Änderung: 01.11.14, 11:57 von HPB »
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Antwort an HB
Ja, die Anlage wurde 2007 vom "alten Bezirksschornssteinfeger" abgenommen und dann nach 3 Jahren im Jahr 2010 wurden Abgasleitung und Abgasweg überprüft. Da war das neue Schornsteinfegergesetz schon gültig. Dann hätte ich doch schon 2010 einen Feuerstättenbescheid bekommen müssen, oder?
Auch bin ich der festen Überzeugung, dass meine Heizungsanlage nur alle 3 Jahre überprüft werden muss!
Die Begehung nach dem alten Gesetz, nach 5 Jahren, war doch 2010 und 2012 gar nicht mehr gültig. Auch habe ich die Feuerstättenschau nicht verhindert, die hat der Bezirkskasper gar nicht bei mir angemeldet. Im Jahr 2012 sollte wohl nur überprüft werden, aber der Feger ist ja am nächsten Morgen gar nicht aufgetaucht. Mein Mieter war stinksauer!
Warum soll ich denn jetzt einen Freien beauftragen, wenn ich gar keinen F-Bescheid habe, nachdem ich mich richten kann.
Der "alte" Bezirksschornsteinfeger ist leider 2011 gestorben, sonst hätte ich mit ihm die Sache klären können. Der war eigentlich ganz nett. Aber der "neue Bezirkskasper" bekommt seine Sachen wohl nicht geregelt. Der kann doch nicht einfach die Überprüfungstermine willkürlich bestimmen, auch der hat sich an Gesetze und Verordnungen zu halten. Ich bin der Meinung, dass er kein Recht hatte, mich beim LRA anzuschwärzen. Erst muss er seinen Pflichten nachkommen, um mir Pflichtverletzung vorwerfen zu können.

Gruß
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Antwort an HPB

Danke für deine Antwort. Dann hast du ja auch schon einigen Ärger hinter dir. Komische Menschen und komische Handlungen sind das Eine, aber betrügerische Machenschaften und Urkundenfälschung sind schon eine größere Hausnummer. Das sollte man sich nicht gefallen lassen. Diesen Menschen muss das "Handwerk" gelegt werden. Heutzutage werden Menschen fristlos entlassen, weil sie ein übrig gebliebenes belegtes Brötchen gegessen haben, oder ihr Handy am Arbeitsplatz aufgeladen haben. Was ich in diesem Forum schon alles gelesen habe, da ist meine Sache ja wohl kein Einzelfall. Diese Vorgehensweise hat ja wohl System. Dem wirst du mir wohl bepflichten?

Gruß
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HPB

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Natürlich. Aber dieses vorzeitige Betrugsgeschrei kann sehr schnell zum Eigentor werden, da wäre ich sehr vorsichtig. Gerade deshalb ist eine sofortige Reaktion erforderlich, wer erzählt, dass vor zwei Jahren irgendwas passiert ist, macht sich zuerst unglaubwürdig - auch, wenn er Recht hat.
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Antwort an HBP
Kein Betrugsgeschrei, sondern wirkliche Entrüstung. Ich trage auch nur Tatsachen hier vor, sonst nichts. Habe ja meinen Mieter als Zeugen. Wenn ich die betrügerische Rechnung bezahlt hätte, dann hätte ich diese in die Nebenkostenabrechnung für 2012 anrechnen können, dann wäre mein Mieter der Dumme gewesen, der das im Endeffekt hätte zahlen müssen. Aber so etwas liegt mir fern.

Gruß
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TWMueller

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Re: Unterschiedliche PRÜFUNGEN
« Antwort #14 am: 01.11.14, 19:19 »
Ja, die Anlage wurde 2007 vom "alten Bezirksschornssteinfeger" abgenommen und dann nach 3 Jahren im Jahr 2010 wurden Abgasleitung und Abgasweg überprüft.

ACHTUNG: Es besteht die Gefahr, dass UNTERSCHIEDLICHE Prüfungen miteinander VERWECHSELT werden.
Daher mal ein Versuch diese zu entwirren:

Die FEUERSTÄTTENSCHAU ist eine REINE BESICHTIGUNG der Feuerungsanlagen. Sie darf nur durch den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" PERSÖNLICH durchgeführt werden. Seit 2013 gilt nach § 14 (1) SchfHwG, dass die FSS 2 mal in der 7-jährigen Bestellungszeit (frühestens im dritten Jahr nach der vorhergehenden FSS) erfolgen muss. Bis Ende 2012 galt noch die 5-Jahres-Frist nach dem SchFG.

Als Ergebnis der FSS erläßt der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" als BEHÖRDE einen FEUERSTÄTTENBESCHEID (= Verwaltungsakt). Hierin sind die IN AUFTRAG zu gebenden Arbeiten und die hierbei einzuhaltenden FRISTEN vorgschrieben. Dieser VERWALTUNGSAKT wird rechtskräftig, wenn man nicht INNERHALB EINES MONATS AB ZUGANG Rechtsmittel einlegt (siehe Rechtsmittelbelehrung: je nach Bundesland WIDERSPRUCH oder direkt ANFECHTUNGSLAGE).

Die im FSB vorgeschriebenen ARBEITEN entstammen ZWEI Rechtsquellen:
a) der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung des BMWi)
   (Kehrungen / Abgaswegeüberprüfung)
   Die Pflichten sollen (angeblich) der SICHERHEIT dienen
   Brandschutz / Schutz vor CO-Vergiftungen

b) der 1.BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)
   (Wärmeverlust / Feistaub ...)
   Die Pflichte sollen (angeblich) dem UMWELTSCHUTZ dienen

Die FRISTEN / ZEITABSTÄNDE der Prüfungen a) und b) können auch UNTERSCHIEDLICH sein. Im FEUERSTÄTTENBESCHEID kann man meist in der Spalte ganz rechts die RECHTSGRUNDLAGE (KÜO / 1.BImSchV) erkennen.

Ohne im Schornsteinfeger-Handwerkgesetz angeführt zu sein, schleicht sich aktuell noch eine DRITTE Rechtsquelle ein, die
c) EnEV (Energie-Einspar-Verordnung)
   (z.B. Wärmeisolierung von Rohren)
   Die Pflichte sollen (angeblich) den ENERGIEVERBRAUCH senken.

Und in drei der Neuen Bundesländer gibt es dann auch noch Kontrollen nach LANDES-Recht (z.B. die Schimmel-Kontrolle von Lüftungsanlagen).

Je nach ART DER PRÜFUNG (Rechtsgrundlage) können sich in allen Fällen UNTERSCHIEDLICHE FRISTEN und somit TERMINE ergeben!
Alle Prüfungspflichten bestehen jedoch grundsätzlich NEBENEINANDER.
Eine "Abgaswegeüberprüfung" befreit nicht von einer "Emmissionsmessung" befreit nicht von einer anstehenden "Feuerstättenschau". Und umgekehrt.

Warum soll ich denn jetzt einen Freien beauftragen, wenn ich gar keinen F-Bescheid habe, nachdem ich mich richten kann.

Wie bereits in einem früheren Beitrag geschrieben:
Fordern Sie ggf. eine KOPIE an.
War Ihnen zuvor KEIN FEUERSTÄTTENBESCHEID zugegangen, würde mit dem ZUGANG DER "KOPIE" (da diese dann ja praktisch erst die BEKANNTGABE des Verwaltungsakts ist) auch eine (neue) RECHTSMITTELFRIST beginnen. Also den Bescheid GENAU prüfen und, sollten die Fristen nicht zur tatsächlich betriebenen Anlage passen, RECHTSMITTEL entsprechend der BELEHRUNG einlegen.

Ich bin der Meinung, dass er kein Recht hatte, mich beim LRA anzuschwärzen.

Als "anschwärzen" sollte man dies NICHT sehen. Der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" MUSS nach SchfHwG an die "zuständige Behörde" MELDEN, wenn die Ausführung einer vorgeschriebenen Arbeit nicht bis 14 Tage nach FRISTENDE (von ihm) ausgeführt wurde oder ihm ein FORMBLATT vorliegt, mit dem die Ausführung durch enen ANDEREN Betrieb bestätigt wird.

Die "zuständige Behörde" führt dann zunächst eine ANHÖRUNG durch.
Man sollte sich hierbei jedoch nicht durch das BEHÖRDEN-DEUTSCH und die vielen RECHTLICHEN HINWEISE irritieren lassen. Eine ANHÖRUNG ist zunächst nur die GELEGENHEIT ZUR STELLUNGNAHME. Man kann also all das RICHTIG STELLEN, was vom bBSF vielleicht FALSCH oder UNZUTREFFEND "GEMELDET" wurde. Hierzu gehört natürlich auch der EINWAND, dass man noch gar KEINEN FEUERSTÄTTENBESCHEID erhalten hat. Die "zuständige Behörde" müsste dann den SACHVERHALT KLÄREN und ggf. auf die unverzügliche AUSSTELLUNG eines ERST-BESCHEIDS hinwirken. Denn OHNE ERST-Bescheid KEIN ZWEIT-Bescheid.

Als "ANSCHWÄRZEN" wäre jedoch anzusehen, wenn der Bezirksschornsteinfeger seine ZUGANG zu HAUS und WOHNUNG missbraucht, um auch SACHVERHALTE zu melden oder anzuzeigen, die NICHT in die Zuständigkeit eines bBSF fallen: "Liebes Umweltamt, ich weiß was. Herr Mustermann trennt seinen Müll nicht."
« Letzte Änderung: 01.11.14, 20:03 von TWMueller »
Thomas W. Müller
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