Autor Thema: Schornsteinfeger verweigert Auskunft  (Gelesen 16357 mal)

Olli

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Schornsteinfeger verweigert Auskunft
« am: 02.12.18, 11:00 »
Hallo zusammen,

ich habe von einem Generalunternehmer ein Einfamilienhaus bauen lassen. Aufgrund zahlreicher und wesentlicher Mängel (u.a. statische Mängel) musste der Bauvertrag vor Fertigstellung des Gebäudes gekündigt werden, so dass ich nun vor halbfertigen Leistungen steht. Bezüglich der geplanten Heztung habe ich mich telefonisch mit folgenden Fragen an den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister (bBSM) gewendet:
- Die geplante Gas-Brennwerttherme soll im Keller aufgestellt werden. Vom Koax-Abgassystem (innen ein Kunststoffrohr für die Abgase, dann Abstandshalter und dann ein umgebendes Metallrohr. Durch den Luftspalt zwischen Kunststoffrohr und Metallrohr saugt die Gastherme die Frischluft an) werden daher 2 Betondecken, die Kehlbalkendecke und die Dachhaut durchdrungen. Das Koax-Abgassystem befindet sich im EG und OG vollständig in einem F30-Schacht. Dieser F30-Schacht endet auf dem Boden des unbewohnten Spitzbodens (nur über Bodeneinschubtreppe erreichbar). Reicht dies, oder muss der Schacht weiter nach oben geführt werden? Falls ja: Wie weit?
- Dürfen in dem F30-Schacht, in welchem sich das Koax-Abgasrohr befindet, weitere Leitungen verlegt sein (Heizungsrohre, Elektroleitungen) ?

Der bBSM weigert sich, diese Fragen zu beantworden. Er verlangt: Arbeiten von einem Fachunternehmen durchführen lassen. Das Fachunternehmen soll nach Ausführung der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung ausfüllen und ihm vorlegen. Dann kommt er zur Abnahme. Wenn dann etwas nicht passt, muss das geändert werden.

Das Problem: Wenn ich jetzt die Fußbodenheizung einbaue und der Schorni kommt später und sagt, dass das Abgasrohr einen komplett eigenen Schacht braucht, dann habe ich ein gigantisches Problem.
Ich dachte, dass es klug wäre, den Schorni frühzeitig einzubinden, damit alles nach seinen Wünschen gemacht werden kann. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Schorni meine Fragen nicht beantwortet?
Was kann ich da machen? Mal ehrlich: Eine Beschwerde wird wohl kaum etwas helfen, dann dann wird der Schorni sich bei der nötigen Abnahme schon etwas einfallen lassen, mir das Leben so schwer wie möglich zu machen, oder?

Gruß
 Olli

Hans

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Re: Schornsteinfeger verweigert Auskunft
« Antwort #1 am: 03.12.18, 10:34 »
Bitte bis oben nen Kasten drum, nennt sich "Berührungsschutz", wäre schlecht wenn jemand auf dem Schornstein rumkriecht und da gegen stößt, wenn die Abgasleitung dann nicht mehr zusammen steckt, haben wir des Problem...

Keine weiteren Leitungen im gleichen Schacht, wenn dann ziehen Sie neben dem Schacht nen anderen Hoch.
(Wobei ich mir gerade auch unsicher bin ob des Metallrohr alleine nicht doch reicht..., weil normalerweise zieht man nur des Plastikrohr hoch, und umkastet des, ohne zusätzliches Metallrohr)

Und wegen dem Schornsteinfeger, am besten beschweren Sie sich mal bei der Innung, und erfragen dort dann auch wer von der Stadt diesem Schornsteinfeger vorgesetzt ist, und beschweren sich dort auch.

Ne Fachunternehmer Erklärung ist schön und gut, doch sollte eigentlich nur gefordert werden wenn man vom " üblichen" abweicht, und nicht einfach nur um zu verschleiern wenn jemand keine Ahnung hat.

Weil wozu brauchen Sie den ne Abnahme vom Schornsteinfeger, wenn der Installateur sämtliche Haftung hat?
War mal n "Trend" des zu fordern, aber auch nur von Schornsteinfegern, die schlicht keine Ahnung haben, und sowieso falsch im Beruf sind.

Joachim Datko

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Re: Schornsteinfeger verweigert Auskunft
« Antwort #2 am: 04.12.18, 09:27 »

Und wegen dem Schornsteinfeger, am besten beschweren Sie sich mal bei der Innung, und erfragen dort dann auch wer von der Stadt diesem Schornsteinfeger vorgesetzt ist, und beschweren sich dort auch.

Die Innung ist nur die Interessenvertretung der Schornsteinfeger.

Sie können gleich bei der Aufsichtsbehörde anfragen. Am besten zuerst telefonisch anfragen wer bei der Stadtverwaltung (bzw. beim Landratsamt) zuständig ist und dann schreiben. Den Sachverhalt nicht telefonisch abklären!

Sie dürfen aber keine neutrale Antwort erwarten, die Behörden behandeln in der Regel die Bezirksschornsteinfeger als ihren "verlängerten Arm", das ist zumindest meine Erfahrung.

Adulf

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Re: Schornsteinfeger verweigert Auskunft
« Antwort #3 am: 04.12.18, 11:22 »
Schornsteinfeger verweigert Auskunft vom 02.12.2018 von Olli
Grundsätzlich: die Heizung als Feuerungsanlage besteht aus der Feuerstätte und der Abgasleitung.
Bei Neubau wird vom Installationsbetrieb die Feuerstätte und oder ein anderes Unternehmen die Abgasleitung installieren. Normalerweise ist eine Funktionsprobe  notwendig. Hierbei ist zu prüfen ob die Abgase aus der Feuerstätte mit dem notwendigen Unterdruck im Koax-Abgassystem abgesaugt werden. Erst wenn diese Funktionsprobe erfolgreich abgeschlossen wurde kann der bBSF für die Abgasleitung tätig werden. Der bBSF macht diesen Test nochmal und bestätigt seine Gebüh-renpflichtige  Abnahme gemäß der Landesbauordnung schriftlich.
Die Frage nach der Höhe des F30-Schachtes ist vom bBSF nicht zu entscheiden. Er ist heizungstech-nisch oder sicherheitstechnisch nicht vorgegeben und ist ausschließlich aus  der  optischen  Ansicht zweckmäßig.  Ob  weitere Leitungen im F30-Schacht verlegt werden können  hat auch  der bBSF  nicht zu entscheiden.  Diese Frage hängt im Wesentlichen vom Architekten oder von der Eigentümer-entscheidung ab. Dabei ist zu  beachten, wie sind die Leitungen noch zugänglich bei einer Änderung, Reparatur oder Wartung.
Wesentlich ist, es werden nicht Wünsche des bBSF oder Sfg erfüllt sondern es müssen rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Für die sicherheitstechnische Ausführung der Abgasleitung ist allein der Installationsbetrieb verantwortlich.
Eine Beschwerde über den bBSF ist wirkungslos, da die Beantwortung der gestellten Frage nicht seine hoheitliche Aufgabe ist.
Eine Brandgefahr vom Koax-Abgassystem ist absolut ausgeschlossen. Aus dem Verbrennungsprozess der Gas-Brennwerttherme  entstehen keine Rückstände in der Abgasleitung und somit auch keine Überprüfungspflicht für den Sfg.
Um dem beliebten Argument des Sfg zu entkräften, es können ja Vögel, Tiere oder Sonstiges in die Abgasleitung fallen und diese verengen oder verstopfen, verweisen sie auf einen am oberen Ende der Abgasleitung angeordneten vom Wind angetriebenen selbstdrehenden Zugverstärker, der die Abgasleitung verschließt und das Abgas sicher und effizient absaugt.
Gruß und gutes Gelingen.