Es gibt keine ZWEIFELHAFTEN FRAGEN, höchstens ZWEIFELHAFTE ANTWORTEN.
Selbst wenn die LOBBY der Schornsteinfeger immer wieder die gleiche Frage stellen würde, so käme doch in leicht anderen Worten immer wieder die gleiche Antwort. Und jedes mal gibt es auch eine Registrierung bei den Suchmaschinen. ICH würde in einem solchen Fall sagen: DANKE SF-LOBBY FÜR DIE GUTE PR-ARBEIT (in UNSEREM Sinne).
Gefährlich wäre es höchstenfalls, wenn irgendwelche BEHAUPTUNGEN sachlicher Art OHNE BELEG angeführt würden. Aber diesbezüglich habe ICH bislang die Erfahrung gemacht, dass die Leser dieses Forums viel zu AUFMERKSAM sind. Es gab bislang immer Einen oder Mehrere, die auch wirklich mal NACHGELESEN haben, ob eine BEHAUPTUNG auch stimmt. Ein PROPAGANDA-Versuch würde so sehr schnell zum Boomerang.
Für mich ist das Überzeugendste bei diesem SONDER-Recht, dass man gar keine GEHEIMEN STRATEGIEEN braucht. ALLES ist doch eindeutig und klar im GRUNDGESETZ und anderen GESETZEN und VERORDNUNGEN nachzulesen. Es gibt zwar mal einige recht hilflose Ausflüchte, aber KEINE BELEGBAREN GEGENARGUMENTE. Mit einer UNDEFINIERTEN "Brand- und Betriebssicherheit" ist doch kein Blumentopf zu gewinnen. Und viel mehr als das matra-ähnliche Wiederholen dieser Formulierung ist meist nicht zu finden.
Freuen wir uns daher über JEDEN BEITRAG.
Es lesen hier viel mehr Leute, auch Politiker, mit, als man auf den ersten Blick vermuten würde.
Lassen wir den "Freunden der Kehrbezirke" doch ruhig auch mal den FREIRAUM, UNSINN zu schreiben. Nur wenn irgendwo dieses HILFLOSE GEPLAPPER tatsächlich lesbar ist, können LESER doch erkennen und unterscheiden, was BELEGTE ARGUMENTE und was MÄRCHEN sind.
ICH würde mich ja so freuen, wenn ich mal ein WIRKLICH GUTES GEGENARGUMENT lesen könnte. Das würde mich mal herausfordern. Leider kommt jedoch nur das üblich Blah-Blah, das auch durch die tausendste Wiederholung nicht wahrer wird. Mir bleibt dann leider auch nicht viel mehr übrig, als geduldig immer und immer wieder die gleichen Hinweise zu geben. Ich erwarte dabei nicht, dass man mir so einfach glaubt. Deswegen gebe ich regelmäßig die QUELLEN z.B. Gesetzestexte an.
Wenn ICH also BEHAUPTE, dem BUND käme nach Grundgesetz gar keine Gesetzgebungsbefugnis im BAURECHT oder BRANDSCHUTZ zu, so wäre es TOLL, wenn möglichst VIELE mal ins GRUNDGESETZ blicken würden und die ARTIKEL 70 bis 74 GG SELBST LESEN würden. Eine Behauptung ist doch weder RICHTIG noch FALSCH, nur weil sie irgend ein Hr. Müller geschrieben hat. Ein HINWEIS wird RICHTIG, wenn man dies in einem ANWENDBAREN GESETZ (hier sogar der VERFASSUNG) nachlesen kann.
In diesem Sinne freue ICH mich über JEDEN Beitrag, denn JEDER Ansatzpunkt ist auch eine CHANCE, dass mal ein Landtags- oder Bundestags-ABGEORDNETER die ANTWORTEN liest (und vielleicht anfängt, dieses SONDER-Konstrukt in Frage zu stellen.).