Autor Thema: Schornsteinfeger(un)wesen: Abgaswegüberprüfung verstößt gegen das Grundgesetz!  (Gelesen 36212 mal)

Adulf

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Hallo Mala!
Antwort an Mala auf seine Rückantwort vom 04.04.2019.
Die umgehenden  Rückantworten beweisen, dass offenbar die Überprüfung der Abgasleitung von Öl- und Gasheizungen ein sehr sensibles Thema der Sfg ist.
Zur Richtigstellung.
Nicht ich sondern Alam hat behauptet, dass seit 1988 keine Fremdkörper in der Praxis nachgewiesen wurden und es als totalen Unfug bewertet.
Mala ergänzt die Liste der von oben in die Abgasleitung reingefallenen Gegenstände um Steine, Tiere Blätter, Äste (Nester) und diverse Baumaterialien die den Querschnitt verengt haben. Den Satz beendet er mit einem Fragezeichen.
Als Frage kann ich die Liste der reinfallenden  Gegenstände nicht bestätigen. Als Tatsache ist es schon interessant von Male zu hören wie diese Gegenständ in ein Abgasrohr von oben  reinfallen können.
Verkehrt montierte Abgasrohre sind ein Montagefehler und sind nicht Inhalt der Überprüfungstätigkeit des Sfg.
 Ein  Montagefehler  ist bei der Abnahme als Mangel zu registrieren.
Der zitierte Text aus dem Jahr 1988 beinhaltet die Begriffe für brennbare Rückstände oder (brennbare) Ablagerungen.  Damit sind keine einfallenden Gegenstände gemeint.

Zum Arbeitsblatt Nr. 302.
Die daraus zitierten  Angaben  beziehen  sich immer auf „es könnte ja möglich sein“ und keine Feststellung,  dass es tatsächlich vorkommt. Was beinhaltet „geringer Umfang“ oder „nennenswerte Ablagerungen“?
Daraus eine pflichtige Überprüfung für den Sfg  abzuleiten ist weit mehr als unrealistisch.

Der Hinweis auf die Bezeichnung Ölofen anstelle von Ölfeuerstätte ist berechtigt.
Danke für den Hinweis. Ist auch so gewollt.

Über die 481 Kohlenmonoxid Tote 2011 ist von Male eine Behauptung ohne Nachweis.
Wenn es also durch defekte Gasheizungen  so viele Tote gab oder gibt, ist es vom Sfg und dem Gesetzgeber die Pflichtig dies zu verhindern.
Ein oder mehrere  pflichtiger montierter Kohlenmonoxidmelder (analog dem Rauchgasmelder) schafft effektive Abhilfe.
Die Installation eines  Kohlenmonoxidmelders  wurde  aber bisher  von keinem  Sfg vorgeschlagen oder beantragt.
Verständlich! Dadurch  würde ja die Überprüfungstätigkeit entfallen und damit das sichere Einkommen des Sfg reduziert werden.

Das der Installateur bei Wartungsarbeiten ein Rußmessung durchführt ist logisch. Die Rußmessung gehört zur Wartungstätigkeit und damit  zur Überprüfung und  Einstellung des Brenners.
Es ist allerdings nicht Aufgabe des Sfg  Wartungstätigkeiten zu kontrollieren.
Änderungen und Ergänzungen erwünscht.
MfG von Adulf

Mala

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"Als Tatsache ist es schon interessant von Male zu hören wie diese Gegenständ in ein Abgasrohr von oben  reinfallen können."

Steine - Lose Steine von der Mündung des Schornsteines, bei der Errichtung eines neuen Ofens/Heizung wird beim Aufstemmen einer Öffnung, oder bei der Kernbohrung einfach alles in den Schacht geworfen alá "kann man ja dann unten herausholen"
Tiere - Vögel jeglicher Größe, von der Ente bis zum Spatz, alles schon vorgefunden, eine Ente natürlich weniger in einer Brennwertleitung, und ein Spatz in einem normalen Kamin auch eher ein geringes Problem, doch auch die können sich Stapeln.
Blätter - Bäume? Gibt genügend Bäume die höher sind als umliegende Häuser, entsprechend kann sich dort einiges niederlassen.
Äste (Nester) - Wie eben, Bäume und Vögel, gerade Dohlen finden es sehr interessant in Schornsteinen ihre Nester zu bauen, vorrangig über den Sommer, und dann wundert man sich dass im Winter die Wohnung unter qualm steht.
Diverse Baumaterialien - Alles was über Dach verbaut wird wurde schon gefunden, gerne wenn ein Dach restauriert wird benutzt man einen Schornstein gern als "Rutsche" fürs alte Zeug, schlecht nur wenn dieser benutzt ist! Auch Kabel findet man hin und wieder in Schornsteinen. Wurde auch schon neben einer Brennwertleitung verlegt, und durfte danach wieder umgelegt werden.



"Verkehrt montierte Abgasrohre sind ein Montagefehler und sind nicht Inhalt der Überprüfungstätigkeit des Sfg."

Falsch, ob die Anlage ordentlich montiert ist, auch des Abgasrohr/Leitung, ist bei JEDER Überprüfung teil der Tätigkeit. Und nicht nur bei den alten Anlagen verrutscht mal etwas aufgrund mangelnder Arretierung


Daraus eine pflichtige Überprüfung für den Sfg  abzuleiten ist weit mehr als unrealistisch.

Falsch, diese "Zitierten Angaben" belegen dass bei "Korrektem" Betrieb es keinerlei Grund der Überprüfung gibt, und da diesen niemand gewährleisten kann, wird überprüft. Sollte der Heizungsmonteur, oder noch besser der Hersteller eine Unterschrift leisten welche sämtliche Haftung übernimmt im Falle dessen dass etwas zwischen den Intervallen des Monteurs passiert, bräuchte man keinen Schornsteinfeger, doch so ein Vertrauen haben die Leute nicht in Ihre Anlagen


Über die 481 Kohlenmonoxid Tote 2011 ist von Male eine Behauptung ohne Nachweis.

http://www.feuerwehr-kirf.com/kohlenmonoxid.html
Unter anderem dort Nachzulesen, ich habe es aus einer Schulung für die Feuerwehr, wo dann auch genaue Prozentzahlen angegeben waren.
"Auch der VdF (Verband der Feuerwehren) hält CO-Melder für eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein Kohlenmonoxid Melder die regelmäßige Wartung von Heizungen, Gasthermen oder Durchlauferhitzern nicht ersetzen kann."

Desweiteren hier mal eine Info bezüglich Kohlenmonoxid und der Problematik der CO-Melder
"Kohlenmonoxid sammelt sich weder am Boden noch unter der Decke sondern verteilt sich wolkenförmig um die Austritts quelle, verteil sich dann gleichmäßig im Raum und kann auch Wände durchdringen."
Dadurch kann es sein ich an einer Stell des Raumes "richtig" stehe und mir nix passieren kann, während ich in der anderen ein paar mal tief einatme, und tot umfalle.

Desweiteren meldet mir der Kohlenmonoxid Melder dann zwar die Probleme in der Wohnung, aber was an Emissionen aus der Abgasmündung kommt, weiß dann weiterhin niemand.


"Das der Installateur bei Wartungsarbeiten ein Rußmessung durchführt ist logisch. Die Rußmessung gehört zur Wartungstätigkeit und damit  zur Überprüfung und  Einstellung des Brenners.
Es ist allerdings nicht Aufgabe des Sfg  Wartungstätigkeiten zu kontrollieren."


Niemand kontrolliert ob eine Heizung gewartet wurde, und genau da liegt das Problem.
Gehen Sie zu Ihrem Nachbarn und fordern ihn auf seine Heizung warten zu lassen?
Bekommt er einen Anruf vom Ordnungsamt?
Kommt der verpflichtende Termin der nahe gelegenen Innung der Heizungsbauer?

Niemand kontrolliert ob eine Heizung nach Vorschriften gewartet wird, niemand kontrolliert ob derjenige der diese Wartung durchführt, sich wirklich ans Protokoll hält, geschweige den ob überhaupt die notwendigen Qualifikationen vorliegen.

Als kleine Nebeninfo, kontrolliert/bemängelt auch niemand wenn Stoßdämpfer defekt sind, dabei kann es nen massiven Unterschied machen ob ich einen Meter früher, oder später zum stehen komme.
https://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/kraftfahrzeuge/stossdaempfer_sicherheitsrisiko.htm

Keine Pflicht, niemand der es kontrolliert, entsprechend wird es nicht gemacht.

Adulf

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Antwort an Mala auf seine Rückantwort vom 06.04.2019

Noch einmal ganz langsam zum Mitlesen.
Gegenstand der gesetzlichen Überprüfung gemäß SchfHwG und dem 1. ÄndgG  ist die Abgasleitung von Öl- und Gasfeuerstätten.
Also  k e i n e Schornsteine.
Meine Beiträge verweisen auf die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes  Rheinland Pfalz aus dem Urteil 6A 10105 /05.
Gefahren für die Erhaltung der Feuersicherheit gehen  nicht mehr aus dem Verbrennungsprozess und den daraus entstehenden Rückständen und Ablagerungen hervor.
Nach den Darlegungen des vom Senat beauftragten Sachverständigen Dr. G. können Gefahren bei modernen Öl- und Gasfeuerungsanlagen dadurch hervorgerufen werden, dass es durch Fremdkörper wie Vogelnester, Tierkörper oder Ablagerungen von Blättern und dergleichen zu Verengungen oder Verstopfungen des Abgasleitungsquerschnitts kommen kann, die geeignet sind , die Abgasströmung in lebensgefährlicher weise zu behindern.
Diese Sichtweise des Sachverständigen deckt sich mit der Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses „Handwerksrecht, Schornsteinfegerwesen“ vom 4./5. Oktober 1988 (vgl. dazu Musielak, Schira, Manke, Schornsteinfegergesetz, Kommentar, 5. Auflage 1998, Anhang I 11 Seite 595 ff.) die dieser zum Gegenstand seiner zeitgleich verabschiedeten Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung gemacht hat.
Es bleibt also die Frage offen, wie kann verhindert werden, dass Vogelnester, Tierkörper oder Ablagerungen aus  Blättern und dergleichen die Abgasleitung oder die von Mala angeführten Materialien  in lebensgefährlicher Weise verengen oder  verstopfen.

Ganz sicher nicht durch die jährliche Überprüfung des Sfg. Er kann also nur  bei der Überprüfung  die Verengung oder die Verstopfung feststellen.  Verhindert hat er die Verengung oder die Verstopfung durch seine jährliche Überprüfung in keinster Weise.
Als einzige sinnvolle und effektive Verhinderung der möglichen Lebensgefahr ist eine g e e i g n e t e Abdeckung der Austrittsöffnung der Abgase aus der  Abgasleitung.
Z Bsp. Schornsteinaufsatzgitter von Raab. Schornsteinkopfgitter von Brink. Windventilator –Kugel oder Windventilator-Rund von Madac.
Sie decken die Austrittsöffnung ab und begünstigen den sicheren und effektiven Abzug der Abgase.

Wenn es also dem Gesetzgeber und dem  Sfg um die Gefahrenverhinderung  oder die  Gefahrenabwehr  ginge dann hätte der Gesetzgeber und oder der Sfg schon längst einen vorgenannten Vorschlag zur Abdeckung der Abgasleitung unterbreiten können.
Dem Sfg geht es aber ausschließlich um die Überprüfungstätigkeit und damit um seine sichere Erwerbseinkunft auf Kosten der Nutzer der Abgasanlagen.

Es ist schon ein Übermaß an Anmaßung was Mala von sich gibt, wenn er behauptet, dass ein Heizungsmonteur oder  ein Hersteller keine Gewährleistung oder Haftung übernimmt.
Dazu nur eine Frage, welche Gewährleistung oder  Haftung übernimmt der Sfg???
Antwort, absolut  k e i n e.

Mit dem Hinweis, dass der Kohlenmonoxidmelder (KmM)  nicht  die Menge der austretenden Emissionen angibt und Mala damit den KmM für ungeeignet wertet ist schon beängstigend abartig.
Sachliche Ergänzungen, Änderungen erwünscht.
Keine Rechtsberatung.
MfG von Adulf

Pyjama

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"Gegenstand der gesetzlichen Überprüfung gemäß SchfHwG und dem 1. ÄndgG  ist die Abgasleitung von Öl- und Gasfeuerstätten.
Also  k e i n e Schornsteine."


Und Sie meinen eine Abgasleitung kann kein Schornstein sein? Wahrscheinlich wollen Sie lieber explizit über Brennwertanlagen sprechen, nur sollten Sie des dann auch sagen, und nicht einfach Dinge voraussetzen und dann so tun als wären andere Doof ::)


"Meine Beiträge verweisen auf die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes  Rheinland Pfalz aus dem Urteil 6A 10105 /05.
Gefahren für die Erhaltung der Feuersicherheit gehen  nicht mehr aus dem Verbrennungsprozess und den daraus entstehenden Rückständen und Ablagerungen hervor."


Auch Gerichte Irren sich, und zu behaupten bei einer Ölheizung kann kein Verbrennungsrückstand entstehen der brennbar ist... Die Richter können keine Chemiker gewesen sein ::)


"Z Bsp. Schornsteinaufsatzgitter von Raab. Schornsteinkopfgitter von Brink. Windventilator –Kugel oder Windventilator-Rund von Madac.
Sie decken die Austrittsöffnung ab und begünstigen den sicheren und effektiven Abzug der Abgase."


Also Strömungstechniker sind Sie nicht, oder wie wollen Sie jemandem erklären dass Abgase durch einen Widerstand hindurch besser abziehen als ohne Widerstand?...
Desweiteren empfinde ich Abdeckungen aus Stahl/Edelstahl bei Brennwertanlagen als "Mutig", insbesondere bei kälteren Temperaturen können sich dank der Abgase bestimmt interessante Formen bilden ::)



ginge dann hätte der Gesetzgeber und oder der Sfg schon längst einen vorgenannten Vorschlag zur Abdeckung der Abgasleitung unterbreiten können.

Spätestens beim Thema "Ungeziefer" wird es spannend, son richtig schickes Spinnennetz zeigt sich vom Atmosphärischen Druck sehr unbeeindruckt, und wie viel Druck bei einer Brennwertanlage nach 15 Meter übrig bleibt, man kann es erahnen ::)


Es ist schon ein Übermaß an Anmaßung was Mala von sich gibt, wenn er behauptet, dass ein Heizungsmonteur oder  ein Hersteller keine Gewährleistung oder Haftung übernimmt.

Interpretieren Sie diese Aussage jetzt absichtlich falsch?
Wo ist die Rede von Haftung oder Gewährleistung? Es geht nicht um Garantie oder Haftungsansprüche, sondern darum dass NIEMAND den "Korrekten" Betrieb gewährleisten kann, selbst diese "Hochmodernen, Selbstkalibrierenden" Anlagen haben ihre Macken.



Dazu nur eine Frage, welche Gewährleistung oder  Haftung übernimmt der Sfg???
Antwort, absolut  k e i n e.


Ach? Der Bevollmächtigte ist nicht Haftbar bei falsch durchgeführter Abnahme?
Und die Polizei besucht den Schornsteinfeger nicht wenn etwas vorgefallen ist?



Mit dem Hinweis, dass der Kohlenmonoxidmelder (KmM)  nicht  die Menge der austretenden Emissionen angibt und Mala damit den KmM für ungeeignet wertet ist schon beängstigend abartig.

Also ich fänd es abartig wenn der Dachdecker auf dem Dach umkippt weil die Heizungsanlage welche 5 Meter neben seinem Arbeitsort endet 10.000+ ppm CO ausstößt.
Auch kann eine Emission schnell eine Immission werden, wenn nämlich die Abgasöffnung des Durchlauferhitzers des Nachbars nen Meter unter dem eigenen Fenster hängt, und um Sommer der Wind ungünstig steht, klar verdünnt es sich durch die Luft, nur doof wenn des nicht reicht.



Schuster bleib deinen Leisten

Adulf

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Hallo Pyjama,
aus Ihrer Antwort ist nur eine Schlussfolgerung möglich. Sie sind ein absolut mißtrauischer bBSF oder Sfg oder Mensch.
An Ihrer Stelle würde ich überprüfen ob Ihr Vater und Mutter die richtigen erziehungsberechtigten Eltern für Sie sind oder waren.
Ihr Beitrag ist niveaulos.
MfG von Adulf