Autor Thema: Unerwartete Rechnung wegen "Beratung"  (Gelesen 5386 mal)

Josh

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Unerwartete Rechnung wegen "Beratung"
« am: 12.03.19, 10:26 »
*bin kein Muttersprachler.

Hallo,
Ich brauchte Informationen über 3 Kaminengruppe die auf meine Dach stehen und habe unser Bezirksschornsteinfeger gefragt ob wir ein Termin vereinbaren können (telefonisch oder vor ort). Wegen geplante Bauarbeiten, ich wollte vorab wissen welche von diese Kamine noch in Nutzung sind und welche evt. abgerissen / verlängert / verkleinert werden können. 

Eine Woche Später kam eine Rechnung über "Begehung und Beratung" in Höhe von 130Eur und eine kurze info dazu "Alle Kamine sind in Benutzung, wir können keine Freigabe geben zur Abriss oder Verkleidung"

Hätte er mir nicht vorher sagen sollen wie viel eine Beratung kosten würde?
Ich wollte ein Termin (telefonisch oder vor ort) und nicht 2 Zeile in ein Brief.

Obwohl kein Termin vereinbart war, er sagt er war eine stunde "auf dem Dach vor Ort".
An der tag habe ich niemand gesehen. Ich und meine Frau waren zu hause und unsere Fenster schauen Direkt auf die Kamine.
Ist das nicht kriminell?

Ich sehe kein Grund diese Rechnung zu bezahlen! Was wurden Sie mir empfehlen?
Ich kenne die Gesetze nicht.

Vielen Dank

Adulf

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Re: Unerwartete Rechnung wegen "Beratung"
« Antwort #1 am: 15.03.19, 11:07 »
Hallo Josh,
bisher ist  oder war es in keinem SchFG, SchfHwG und 1. ÄndergG  vorgegeben, dass eine bauliche private Baumaßnahme von einem Sfg oder bBSF begutachtet werden muss. Er kommt immmer erst nach Beendigung der Baumaßnahme dienstlich zur Bauabnahme.
Es war allein Deine private Entscheidung ihn zu fragen.
Dass er eine Rechnung für eine Stunde auf dem Dach schreibt ist mehr als tyrannisches Verhalten. Wenn ein Termin vereinbart war, hat er sich
anzumelden und zu seinem Vorhaben Fragen zu stellen. Dass er ohne Anmeldung eine Stund auf dem Dach war ist eindeutig Hausfriedensbruch.
Er war nicht Dienstlich anwesend.
Die nächste Frage ist von Dir zu beantworten. Sind die entsprechenden Dachbegehungsvorrichtungen vorhanden? Wenn nicht, hat er auf dem Dach absolut nichts zu begutachten. Der bBSF erteilt auch keine Freigabe über einen Abriss oder Verkleidung. Eine Entscheidung darüber ist  allein landesbaurechtlich zu beantworten..
In der Rechnung ist von ihm genau zu benennen was er eine Stund auf dem Dach begutachtet hat. Ist die Angabe in der Rechnung nicht enthalten, ist die Rechnung wegen Formfehler nichtig. Die Rechnung muss nicht bezahlt werden. Rechtlich wird die Rechnung als nicht gestellt gewertet.
Dies ist keine Rechtsberatung.
MfG von Adulf