Hallo Josh,
bisher ist oder war es in keinem SchFG, SchfHwG und 1. ÄndergG vorgegeben, dass eine bauliche private Baumaßnahme von einem Sfg oder bBSF begutachtet werden muss. Er kommt immmer erst nach Beendigung der Baumaßnahme dienstlich zur Bauabnahme.
Es war allein Deine private Entscheidung ihn zu fragen.
Dass er eine Rechnung für eine Stunde auf dem Dach schreibt ist mehr als tyrannisches Verhalten. Wenn ein Termin vereinbart war, hat er sich
anzumelden und zu seinem Vorhaben Fragen zu stellen. Dass er ohne Anmeldung eine Stund auf dem Dach war ist eindeutig Hausfriedensbruch.
Er war nicht Dienstlich anwesend.
Die nächste Frage ist von Dir zu beantworten. Sind die entsprechenden Dachbegehungsvorrichtungen vorhanden? Wenn nicht, hat er auf dem Dach absolut nichts zu begutachten. Der bBSF erteilt auch keine Freigabe über einen Abriss oder Verkleidung. Eine Entscheidung darüber ist allein landesbaurechtlich zu beantworten..
In der Rechnung ist von ihm genau zu benennen was er eine Stund auf dem Dach begutachtet hat. Ist die Angabe in der Rechnung nicht enthalten, ist die Rechnung wegen Formfehler nichtig. Die Rechnung muss nicht bezahlt werden. Rechtlich wird die Rechnung als nicht gestellt gewertet.
Dies ist keine Rechtsberatung.
MfG von Adulf