Autor Thema: Willkür beim Brandschutz durch Bezirksschornsteinfeger?  (Gelesen 3619 mal)

Stefanius

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Hallo Zusammen!
Ich habe ein riesiges Problem mit meinem Bezirksschornsteinfeger. Ich besitze ein Wohnung in Hamburg und an der Wand hängt eine 27 Jahre alte Gastherme von Junkers, welche Außenluftabhängig arbeitet. Die Therme wird nur für die Heizung genutzt, da die Warmwasserversorgung über einen Elektrischen Durchlauerhitzer erfolgt.
Nun wollte ich die alte Therme gegen eine neue Therme mit Brennwerttechnik ersetzen, sowie meine Warmwasserversorgung an die Therme anschließen und holte mir ein Angebot vom Heizungsmonteur. Dieser war vor Ort und sagte das es kein Problem mit dem Austausch geben dürfte, da das bisherige Abgasrohr gerade durch die Decke, dann direkt durch meinen darüberliegenden Dachboden, nach draußen führt. (Gesamtlänge der gasamten Abgasanlage ca. 3 Meter).


Und nun kommt mein BSF ins Spiel:
Im Rahmen einer Routineüberprüfung in unserem Haus sah sich ein Angestellter des BSF die Feuerstelle sowie die aktuelle Abgasanlage an und sagte das er für einen Austausch kein Problem sehe. Ein paar Tage später kahm das Schreiben meines BSF und er schrieb neben dem üblichen auch das das Manteltohr der Abgasleitung im Dachbodenbereich einzuschachten ist (F90) und das je eine Prüföffnung oberhalb der Therme und unterhalb der Dachhaut zu errichten ist.
Nun wurden der Heizungsmonteur und ich stutzig, denn was nützt eine Prüföffnung wenn sie eingeschachtet ist. Daraufhin erfragte ich Details zu der Vorgabe des BSF und erhielt die Antwort das er auf die obere Öffnung verzichten könnte wenn ich auf dem Dach Arbeitsflächen nach DIN errichten würde. Außerdem schickte er mir einen Link auf Rechtsverweise zum Schornsteinbau, was mir als Laien nicht weiter hilft.

Mittlerweile habe ich folgendes Herausgefunden:
- Bei einer geraden Abgasanlage mit weniger als fünf Metern länge kann auf dir obere Prüföffnung verzichtet werden.
- Wenn zwischen Erdboden und dem Fussboden des obersten Aufenthaltsraums weniger als sieben Meter sind kann auf Brandschutz verzichtet werden.
- Für Rohre mit Brennwerttechnik besteht kein Mindestbrandabstand.

Ich weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll, habt Ihr ähnliche Erfahrungen oder Tips?

Danke für Eure Hilfe!
« Letzte Änderung: 27.07.16, 20:07 von Datko »

Araym

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Die Infos die Sie herausgefunden haben an den Schornsteinfeger schicken, und auf Antwort warten.
Sollte keine Erfolgen, bei dessen Innung nachfragen.

Wäre der kürzeste und schnellste Weg
« Letzte Änderung: 27.07.16, 20:07 von Datko »

Mürrischer Mieter

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@Stefanius: Man fragt nicht den Frosch, wenn man einen Teich trockenlegen will!
Die Machenschaften der Schornsteinfeger sind ein Sumpf. Wer Ihnen den Weg zur Innung anrät, steckt selbst im Sumpf, hat Dreck am Stecken. Vorsicht.
Mit freundlichem Gruß

MM

Araym

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Muss ich mich jetzt verleumdet fühlen?
Soll der mit dem Problem selbst entscheiden wen er für Vertrauenswürdiger hält