Autor Thema: Feuerstättenschau und Abgaswegüberprüfung "Doppelt gemoppelt"?  (Gelesen 3225 mal)

Ludwigsburg

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Guten Tag,
ich bekam letzte Woche folgende Rechnung:
3 Familienhaus, Zentral Gas Brennwerthzg., 2 Kaminöfen, Kaminlänge Holzofen 11 Meter, Kaminlänge Gashzg. 11,5 Meter
Feuerstättenschau:
Grundwert AW 11,70 Betrag 12,29€
Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit AW 8,00 / Betrag 8,40€
Feuerstättenschau an Abgasanlage je Meter 22,5/  AW 23,00/ Betrag 24,15€
Zuschlag je Feuerstätte 3  /AW 18,00/ Betrag 18,90€
Feuerstättenbescheid bis zu drei Feuerungsanlagen AW 10,00 / Betrag 10,50€
AW Faktor 1,05

Kehren 28,18€
Abgaswegeüberprüfung 35,49€

Gesamt 137,91€ + MWST 164,11€ (gesamte Dauer ca. 20 Minuten)

Nachfrage beim Schornsteinfeger, in der Abgaswegeüberprüfung sei doch die Überprüfung des Gas Kamins enthalten, wieso dann nochmal
in der Feuerstättenschau die Überprüfung des Gas Kamins berechnet wird.
Antwort: Der Gaskamin ist nicht 2x berechnet, denn die Abgasleitung (welche im Schacht verläuft ) ist immer bei der Abgaswegeüberprüfung zu kontrollieren. Der Schacht ist bei der Feuerstättenschau auf die gesamte Länge baulich zu prüfen.

 

Kevin

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Sind 2 getrennte Dinge, des eine kann man von Unten oder dem Dach aus machen, für des andere muss man durchs Haus laufen und auf jeder Etage schauen wie es ausschaut.

Ebenso ist des eine Hoheitlich, des andere "Frei", er hätte beides nicht auf einen Termin machen müssen.

MeisterFeger

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Hallo,

die Nachfrage beim Schornsteinfeger wurde durch dem, korrekt geschildert und spiegelt den richtigen Sachverhalt wieder.
Alles richtig so.

Liebe Grüße

alex

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schornsteinfeger will keine Rechenschaft ablegen
« Antwort #3 am: 11.01.18, 18:53 »
Hallo !!
Ich habe mit meinem Schornsteinfeger massive Probleme mit seiner Rechnungslegung. Trotz mehrfacher schriftlicher
Aufforderung hält er es nicht für nötig, meine Fragen zu beantworten. Mitlerweile habe ich das Ordnungsamt einge-
schaltet um auf diesem Wege Druck auf ihn auszuüben. Es kann doch nicht sein, dass so ein Typ sich über alle Ge-
pflogenheiten hinwegsetzt.  Ich bin schon so weit ihm eine Rückforderung zu übersenden und wenn darauf keine Reaktion erfolgt, ihm einen Mahnbescheid zuzusenden.
Mitlerweile habe ich für die freien Arbeiten einen anderen Schorni engagieren können, dem ich am liebsten alle Arbeiten übergeben würde, aber da hört dann meine Freiheit auf.
Könnt ihr mir vielleicht einen Rat geben, wie ich mich am besten verhalte. Ob ich, so wie ich es vorhabe, mit harten
Bandagen gegen ihn vorgehe.
Viele Grüße


Nanaki

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Also um Ihnen helfen zu können, Sie Ihr Problem etwas genauer beschreiben? Also was genau ist dass Problem mit der Rechnung?

alex

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Hallo Nanaki,
vielen Dank für die schnelle Reaktion. Der Sachverhalt ist folgendermassen; Ich habe mit dem Schornsteinfeger vereinbart, da ich den Kamin seit dem Einbau meiner Gasheizung, kaum noch benutze, dass die Kehrung nur einmal
im Jahr durchgeführt wird. Nun habe ich mir die Mühe gemacht und bin die Rechnungen nachträglich noch mal durch-
gegangen und habe dabei festgestellt, dass ich Abrechnungen über zwei Kehrungen im Jahr erhalten habe. Das ist
mein Problem mit dem Schornsteinfeger. Wäre ein Leichtes für ihn mir die Rechnungen zu erklären. . Macht er nicht. Meldet sich zu dem Thema nicht einmal bei mir.
Gruss

Nanaki

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Wird jetz ein wenig länger. Also zuerst mal ja, scheint Menschen scheue Schornsteinfeger zu geben, wieso diese dann diesen Beruf ergriffen haben, keine Ahnung.

Dann zu dem Ofen, bevor der Markt "Liberalisiert" und des "Monopol gefallen" ist, war man etwas freier, was die Festlegung von Fristen anging, im Grunde war nur wichtig dass keiner stirbt, dann war alles Gut.

Seit der "Öffnung des Marktes" gibt es einen Feuerstättenbescheid, dieser ist Rechtlich bindend, und solange gültig, bis dieser erneuert wird (eigentlich alle 3-4gemacht.

Nun weiß ich natürlich nicht ob bei der neuen Heizung automatisch diese vollzogen, oder vorgezogen wurde, entsprechend hätte man dies da schon klären können, wäre aber auf purer Vertrauensbasis gewesen, und darauf lässt sich eigentlich niemand ein.

Entsprechend wäre bei der nächsten Feuerstättenschau drüber gesprochen worden, man hätte gesehen dass der Ofen "nicht so oft" brennt, und hatte dann die Häufigkeit reduziert.

Also von Jetz auf Gleich die Fristen zu ändern ist eigentlich nicht machbar, bzw. Wird (aus gutem Grund) nicht gemacht.

Nun ist die Frage, seit wann steht die Heizung?
Wann war die letzte Feuerstättenschau, sprich gab es schon eine reguläre Möglichkeit die Häufigkeit zu reduzieren.

Und, damit ein Ofen sich für einmaliges Kehren qualifiziert, darf dieser maximal 30x im Jahr für jeweils maximal 8 Std. Am Stück brennen.

Und dann natürlich nebenbei die Frage, macht der gute die Feuerstättenschau überhaupt selbst? Also lässt sich persönlich blicken?